Europarat: Europäische internationale Organisation, gegründet 1949

Der Europarat – englisch Council of Europe (CoE), französisch Conseil de l’Europe (CdE) – ist eine am 5.

Mai 1949 gegründete europäische internationale Organisation. Die Gründung erfolgte durch die Satzung des Europarates, einen in London abgeschlossenen Vertrag. Dem Europarat gehören 46 Staaten mit 676 Millionen Bürgern an.

Europarat
Europarat: Geschichte, Zielsetzung, Organe
Logo des Europarats
Europarat: Geschichte, Zielsetzung, Organe
Flagge des Europarats (Europaflagge)
Europarat: Geschichte, Zielsetzung, Organe
Mitgliedstaaten
Englische Bezeichnung Council of Europe (CoE)
Französische Bezeichnung Conseil de l’Europe (CdE)
Organisationsart internationale (regionale) zwischenstaatliche Organisation (politische, rechtliche, soziale, wirtschaftliche Kooperation)
Sitz der Organe Straßburg, FrankreichEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe Frankreich
Generalsekretärin KroatienEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe Marija Pejčinović Burić
Parlamentarische Versammlung Parlamentarische Versammlung des Europarates
Mitgliedstaaten 46
Gründung 5. Mai 1949
Hymne Ode an die Freude (instrumental)
Feiertag 5. Mai (Europatag)
Tochterorganisationen

ECHR

www.coe.int

Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. Seine Satzung sieht eine allgemeine Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Förderung von wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt vor.

„Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen.“

Satzung des Europarates, Artikel 1

Der Sitz des Europarats ist der Europapalast im französischen Straßburg. Am 5. Mai wird alljährlich der Gründungstag des Europarates als Europatag gefeiert.

Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union (EU) verbunden, auch wenn beide die Europaflagge und die Europahymne verwenden. Der Europarat ist daher auch nicht zu verwechseln mit den EU-Institutionen Europäischer Rat (Organ der Staats- und Regierungschefs) und Rat der Europäischen Union (Ministerrat). Die zentrale Zuständigkeit des Europarats ist der Schutz der Menschenrechte und die Völkerverständigung, bei der EU steht dagegen als weitaus tiefer integrierte Organisation die konkrete wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit im Vordergrund.

Die EU und der Europarat unterzeichneten im Mai 2007 als politische Absichtserklärung ein Memorandum of Understanding (MoU).

Geschichte

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Gedenktafel in der Aula des Hauptgebäudes der Universität Straßburg zur Erinnerung an die erste Tagung des Europarates 1949

Der Europarat wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von zehn nord-, mittel-, süd- und westeuropäischen Staaten gegründet. Winston Churchill fasste es in einer Rede in Zürich im September 1946 wie folgt zusammen: „Wir müssen eine Art Vereinte Nationen von Europa aufbauen.“

Der Europarat erhielt am 5. Mai 1949 von Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und dem Vereinigten Königreich im Londoner Zehnmächtepakt sein formales Statut. Er ist damit die älteste originär politische Organisation europäischer Staaten. Gegründet wurde er von der European Conference on Federation auf Betreiben des American Committee on United Europe.

Neben der wirtschaftlichen OEEC (aufgegangen in der OECD) und der militärischen Kooperation im Rahmen der NATO nahm mit dem Europarat die politische Einigung des Kontinents konkrete Formen an.

Der 5. Mai wird seit 1964 als Europatag gefeiert.

Zielsetzung

Der Europarat ist ein Forum für Debatten über allgemeine europäische Fragen. In seinem Rahmen werden zwischenstaatliche, völkerrechtlich verbindliche Abkommen (Europarats-Konventionen, etwa die Europäische Menschenrechtskonvention) mit dem Ziel abgeschlossen, das gemeinsame Erbe zu bewahren und wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern.

Seit 1993 widmet sich der Europarat verstärkt der Wahrung der demokratischen Sicherheit. Dazu zählen insbesondere:

Organe

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Plenarsaal des Europarats

Organisatorisch folgt der Europarat weitgehend dem üblichen Strukturmuster internationaler Organisationen, jedoch mit dem bemerkenswerten Zusatz eines parlamentarischen Organs.

Ministerkomitee und Parlamentarische Versammlung

Die zwei statutären Organe des Europarats sind nach Art. 10 der Satzung des Europarats (EuRatS):

  • das Ministerkomitee des Europarates, in dem die Mitgliedstaaten durch ihre Außenminister bzw. deren Ständige Vertreter im Range eines Botschafters vertreten sind, sowie
  • die Parlamentarische Versammlung des Europarates, in welche die Parlamente der Mitgliedstaaten Vertreter entsenden.

Das Ministerkomitee ist ein Ministerrat, in dem jeder Mitgliedsstaat des Europarats nach Art. 14 EuRatS durch seinen amtierenden Außenminister vertreten ist. Der Heilige Stuhl, Japan, Mexiko, Kanada und die USA haben Beobachterstatus im Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung; Israel ist Beobachter der Parlamentarischen Versammlung. Jeder Außenminister hat einen Ständigen Vertreter in Straßburg. Das Ministerkomitee tritt einmal pro Jahr zu einer Plenarsitzung zusammen, der sogenannten Ministerkonferenz; die Ständigen Vertreter (auch Delegierte des Ministerkomitees genannt) kommen zu mindestens wöchentlich stattfindenden Plenarsitzungen zusammen. Sie werden bei ihrer Arbeit durch Diplomaten, die ihnen unterstellt sind, unterstützt.

Das Ministerkomitee beschließt am Ende der Verhandlungen zu neuen Verträgen formell den ausgehandelten Vertragstext und legt ihn zur Ratifizierung aus: für die Mitgliedsstaaten des Europarates, aber auch allen anderen unterzeichnungswilligen Staaten. Sobald eine Mindestanzahl an Staaten den Vertrag unterzeichnet hat, tritt er in Kraft.

Präsident der Parlamentarischen Versammlung war ab Januar 2016 Pedro Agramunt. Im April 2017 entzog ihm das Präsidium wegen Korruptionsvorwürfen das Vertrauen und erlaubte ihm nicht mehr, im Namen der Versammlung zu reisen, Stellungnahmen abzugeben oder diese zu repräsentieren. Der Posten war dadurch faktisch vakant. Eine Abwahl wurde jedoch erst durch eine Regeländerung möglich. Wenige Tage vor der angesetzten Abwahlabstimmung erklärte Agramunt am 6. Oktober 2017 seinen Rücktritt, geschäftsführender Nachfolger wurde sein Stellvertreter Roger Gale.

Der Europarat wird politisch durch den Vorsitzenden des Ministerkomitees und den Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung vertreten.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Ein wichtiger Teil des Europarats ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention wacht. Nahezu die Hälfte des Sekretariats des Europarats arbeitet für den Gerichtshof in Straßburg.

Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen

1952 gewährte der Europarat internationalen Nichtregierungsorganisationen (englisch international non-governmental organisations, INGO) beratenden Status, um „die aktive Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger bei der Durchführung von öffentlichen Angelegenheiten zu intensivieren.“ Im November 2003 erhielten Internationale Nichtregierungsorganisationen den Teilnehmerstatus. Sie fällen ihre Beschlüsse bei der Konferenz der Nicht-Regierungsorganisationen im Europarat (englisch conference of INGOs of the Council of Europe) und nehmen aktiv am Entscheidungsprozess des Europarats und der Einführung seiner Programme teil.

Weitere Organe

Der Kongress der Gemeinden und Regionen bildet neben der parlamentarischen Versammlung und dem Ministerkomitee die dritte Säule des Europarates und ist beratendes Organ.

Der Europarat hat die Position eines Menschenrechtskommissars eingerichtet. Dieser wird von der Parlamentarischen Versammlung gewählt und erstellt Berichte über relevante Themen oder die Menschenrechtssituation in einzelnen Ländern.

Daneben gibt es eine Anzahl von Teilabkommen des Europarats, zu denen die Europäische Pharmakopeoia, das Teilabkommen im Sport, die Filmförderungsstelle Eurimages, das europäische Zentrum für moderne Sprachen in Graz und das Nord-Süd-Zentrum in Lissabon zählen.

Die Jugendabteilung in der Direktion für Demokratische Partizipation des Europarates verfügt über Europäische Jugendzentren, ein Europäisches Jugendwerk und ein Co-Management-System. Dieses Co-Management-System ermöglicht Jugendvertretern aus Europäischen Jugendorganisationen die direkte und gleichberechtigte Teilhabe an Entscheidungen der Mitgliedstaaten des Europarates im Bereich Jugend.

Generalsekretäre des Europarates

Die Organe des Europarats werden unterstützt von einem permanenten Sekretariat, das vom Generalsekretär des Europarates geleitet wird. Dieser wird von der Parlamentarischen Versammlung für fünf Jahre gewählt. Am 18. September 2019 übernahm die Kroatin Marija Pejčinović Burić dieses Amt. Seit 2012 ist die Italienerin Gabriella Battaini-Dragoni Stellvertretende Generalsekretärin.

Europarat: Geschichte, Zielsetzung, Organe 
Gebäude des Europarats in Straßburg
Name Lebens-
daten
Amts-
zeit
Staat
Jacques Camille Paris 1902–1953 1949–1953 FrankreichEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Frankreich
Léon Marchal 1900–1956 1953–1956 FrankreichEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Frankreich
Lodovico Benvenuti 1899–1966 1957–1964 ItalienEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Italien
Peter Smithers 1913–2006 1964–1969 Vereinigtes KonigreichEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Vereinigtes Königreich
Lujo Tončić-Sorinj 1915–2005 1969–1974 OsterreichEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Österreich
Georg Kahn-Ackermann 1918–2008 1974–1979 DeutschlandEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Deutschland
Franz Karasek 1924–1986 1979–1984 OsterreichEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Österreich
Marcelino Oreja Aguirre * 1935 1984–1989 SpanienEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Spanien
Catherine Lalumière * 1935 1989–1994 FrankreichEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Frankreich
Daniel Tarschys * 1943 1994–1999 SchwedenEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Schweden
Walter Schwimmer * 1942 1999–2004 OsterreichEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Österreich
Terry Davis * 1938 2004–2009 Vereinigtes KonigreichEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Vereinigtes Königreich
Thorbjørn Jagland * 1950 2009–2019 NorwegenEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Norwegen
Marija Pejčinović Burić * 1963 2019– KroatienEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Kroatien

Die nächsten Wahlen sind im 25. Juni 2024 geplant, mit Amtsantritt per 18. September 2024. Als Kandidaten stellen sich Alain Berset, Didier Reynders und Indrek Saar zur Verfügung.

Mitglieder

Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Gremium am 14. Juli 1950 zunächst als assoziiertes Mitglied bei und wurde im Mai 1951 vollberechtigtes Mitglied. Das Saarland (bis zum 1. Januar 1957 autonomer Staat) war bereits zum 13. Mai 1950 assoziiertes und ab 2. Mai 1951 ordentliches Mitglied. Österreich erlangte 1956 (nach der Wiedererlangung seiner Souveränität durch den Staatsvertrag 1955), die Schweiz am 6. Mai 1963 die Mitgliedschaft.

Bis auf vier Ausnahmen gehören mittlerweile alle europäischen Staaten dem Europarat an. Der Staat der Vatikanstadt nimmt als solcher keine Beziehungen mit anderen Staaten auf und tritt daher (mit Ausnahme von Organisationen technischer Natur wie etwa dem Weltpostverein) auch keinen internationalen Organisationen bei, sondern überlässt dies dem ebenfalls vom Papst repräsentierten Heiligen Stuhl – der letztere verfügt als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt über einen Beobachterstatus im Ministerkomitee. Belarus ist seit 1993 Beitrittskandidat. Die Aufnahme des Kosovo kommt erst in Betracht, sobald dessen Status völkerrechtlich geklärt ist. Bis dahin wird dem Kosovo seit April 2013 ein Beobachterstatus durch zwei Vertreter des kosovarischen Parlaments gewährt, welche ohne Stimmberechtigung an den Debatten der Plenarsitzungen und an den Arbeiten der Ausschüsse teilnehmen können. Russland ist kein Mitglied des Europarats mehr, nachdem ihm am 16. März 2022 die Mitgliedschaft entzogen wurde.

Liste

Gründungsmitglieder des Europarats im Jahre 1949
BelgienEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Belgien ItalienEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Italien SchwedenEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Schweden
DanemarkEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Dänemark LuxemburgEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Luxemburg Vereinigtes KonigreichEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Vereinigtes Königreich
FrankreichEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Frankreich NiederlandeEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Niederlande
IrlandEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Irland NorwegenEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Norwegen
Weitere Mitglieder des Europarats (nach Jahr des Beitritts)
1949
1974
GriechenlandEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Griechenland1 1989 FinnlandEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Finnland 1995 AlbanienEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Albanien
1950 IslandEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Island 1990 UngarnEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Ungarn Moldau RepublikEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Moldau
TurkeiEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Türkei 1991 PolenEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Polen UkraineEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Ukraine
DeutschlandEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Deutschland 1992 BulgarienEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Bulgarien NordmazedonienEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Nordmazedonien
1956 OsterreichEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Österreich 1993 EstlandEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Estland 1996 KroatienEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Kroatien
1961 Zypern RepublikEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Zypern LitauenEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Litauen 1999 GeorgienEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Georgien
1963 SchweizEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Schweiz SlowenienEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Slowenien 2001 ArmenienEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Armenien
1965 MaltaEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Malta TschechienEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Tschechien2 AserbaidschanEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Aserbaidschan
1976 PortugalEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Portugal SlowakeiEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Slowakei2 2002 Bosnien und HerzegowinaEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Bosnien und Herzegowina
1977 SpanienEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Spanien RumänienEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Rumänien 2003 SerbienEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Serbien3
1978 LiechtensteinEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Liechtenstein 1994 AndorraEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Andorra 2004 MonacoEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Monaco
1988 San MarinoEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  San Marino 1995 LettlandEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Lettland 2007 MontenegroEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Montenegro3
Beitrittskandidaten Beobachterstatus in der
parlamentarischen Versammlung
Beobachterstatus im Ministerkomitee
1993 BelarusEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Belarus 1957 IsraelEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Israel 1970 Heiliger StuhlEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Heiliger Stuhl
2022 KosovoEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Kosovo 1997 KanadaEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Kanada 1996 JapanEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Japan
1999 MexikoEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Mexiko KanadaEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Kanada
Vereinigte StaatenEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Vereinigte Staaten
1999 MexikoEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Mexiko
Ehemalige Mitglieder
1951–1956 Saarland 1947Europarat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Saarland 1 1991–1993 TschechoslowakeiEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Tschechoslowakei2 1996–2022 RusslandEuroparat: Geschichte, Zielsetzung, Organe  Russland3
Europarat: Geschichte, Zielsetzung, Organe 
Mitgliedstaaten des Europarates
  • Gründungsmitglieder
  • weitere Mitglieder
  • ehemaliges Mitglied
  • Beitrittskandidaten
  • Beobachterstatus in der parlamentarischen Versammlung
  • Beobachterstatus im Ministerkomitee
  • Beobachterstatus in der parlamentarischen Versammlung und im Ministerkomitee
  • andere Staaten
  • Kosovo

    Ende März 2024 hat der Ausschuss für politische Fragen und Demokratie der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE) empfohlen, den Kosovo für die Mitgliedschaft im Europarat einzuladen. Die Empfehlung für den Kosovo wurde gestützt auf die Erkenntnisse aus dem Bericht von Dora Bakogianni getroffen. Am 16. April 2024 hat die Vollversammlung des Europarats über den Kosovo beraten und den Beitritt als vollständiges Mitglied empfohlen. Im Mai wird das Ministerkomitee über die definitive Einladung entscheiden. Der Kosovo stellt einen Spezialfall dar, da er nicht von allen Mitgliedsstaaten anerkannt wird. In der Resolution der Vollversammlung wurde hierfür definiert, der Kosovo soll im Rahmen des Europarates anerkannt werden, unabhängig von Positionen der einzelnen Mitglieder und deren bilateralen Beziehungen mit dem Kosovo.

    Belarus

    Die Kritik des Europarats richtet sich unter anderem gegen undemokratische Wahlen, die Todesstrafe und insbesondere gegen die Todesstrafen von Eduard Lykow (vermutlich hingerichtet Ende 2014) und Alexander Grunow. Bei einem 1996 in Belarus durchgeführten Referendum hatten sich hingegen über 80 Prozent der abstimmenden Belarussen für die Anwendung der Todesstrafe ausgesprochen.

    Die Regierung von Belarus beabsichtigt einen Sondergaststatus. Die Opposition setzt sich für die Mitgliedschaft des Staates ein, die der Zivilgesellschaft in Belarus Zugang zu einem unabhängigen Rechtssystem ermöglichen würde (Europäische Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte).

    Russland

    Russland trat dem Europarat 1996 bei, ist aber kein Mitglied des Europarats mehr. Nach der Annexion der Krim 2014 entzog die Parlamentarische Versammlung des Europarats im April 2014 mit einer Mehrheit von 145 Stimmen bei 21 Gegenstimmen und 22 Enthaltungen den 18 russischen Abgeordneten vorläufig das Stimmrecht. Außerdem war Russland bis auf weiteres aus den Führungsgremien der Versammlung ausgeschlossen. Fortan boykottierten die russischen Abgeordneten die Sitzungen der Versammlung, zudem stellte Russland ab Juni 2017 die Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge ein. Der Entzug des Stimmrechts war in den Statuten des Europarats nicht geregelt. Nach zwei Jahren ohne Beitragszahlung drohte der endgültige Ausschluss Russlands sowie eine Wahl des nächsten Generalsekretärs der Organisation ohne russische Mitglieder in der Parlamentarischen Versammlung. Daher beschloss der Ministerrat am 17. Mai 2019 auf Initiative der finnischen Ratspräsidentschaft, ein neues mehrstufiges Verfahren für Sanktionen von Mitgliedern einzuführen, um den Weg für eine erneute volle Mitgliedschaft Russlands zu ebnen. 2019 wurde nach einer Abstimmung im Plenum das Stimmrecht wiederhergestellt.

    Die Vergiftung und Verhaftung von Alexej Nawalny, wie auch die massenhaften Verhaftungen bei Demonstrationen, waren aus Sicht der Parlamentarischen Versammlung des Europarates keine nationalen Angelegenheiten Russlands, sondern hatten völkerrechtliche Dimensionen, die auch den Europarat betreffen.

    Am 25. Februar 2022 wurde nach seiner Invasion der Ukraine Russlands Recht auf Vertretung im Ministerkomitee und in der Parlamentarischen Versammlung gemäß Art. 8 der Satzung des Europarats durch eine Entscheidung des Ministerkomitees vorläufig entzogen. Am Abend des 15. März 2022 stimmte die Parlamentarische Versammlung des Europarats nach einer Dringlichkeitssitzung in Straßburg für einen Ausschluss Russlands. Am selben Tag kündigte der russische Außenminister Sergei Lawrow an, dass Russland freiwillig aus dem Europarat austreten werde. Am 16. März 2022 wurde Russland die Mitgliedschaft durch das Ministerkomitee gemäß Art. 8 der Satzung entzogen.

    Europäische Menschenrechtskonvention und Protokolle

    Europarat: Geschichte, Zielsetzung, Organe 
    Solche Ergänzungen (The Congress / Le Congrès) des Europaratslogos finden u. a. auch in der Öffentlichkeitsarbeit Anwendung (neuere, weitere Beispiele: coe.int…youth…)

    Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) von 1950 stellt den wichtigsten multilateralen Vertrag im Rahmen des Europarates dar; hinzu kamen bis 2013 insgesamt 16 Protokolle zur EMRK. Die Bereitschaft zur Unterzeichnung und Ratifikation der EMRK hat sich seitdem zu einer Beitrittsbedingung für alle Staaten entwickelt, die dem Europarat angehören wollen.

    Durch „Zusatzprotokolle“ werden der EMRK – zusätzlich zu den in der EMRK bereits verankerten Schutznormen – weitere Menschenrechte hinzugefügt, die aber nicht in die EMRK selbst eingefügt, sondern in eigenen zusätzlichen Protokollen verankert werden, deren Ratifikation den EMRK-Vertragsstaaten freisteht. Im Gegensatz dazu ändern verfahrensrechtliche Protokolle das bestehende Prozedere der EMRK ab, sodass sie als „Änderungsprotokolle“ von allen EMRK-Mitgliedstaaten ratifiziert werden müssen.

    Europaratsabkommen

    Über das wichtigste Abkommen, die EMRK, hinaus hat der Europarat über 223 weitere Abkommen geschlossen (Stand: März 2022). Dazu zählen beispielsweise (die Jahresangaben beziehen sich auf den Beginn der Ratifizierungen):

    Normkonflikte zwischen einem Europaratsabkommen und dem Recht der Europäischen Union sollen durch sog. Entkoppelungsklauseln (engl. „disconnection clauses“ oder „special relation clauses“) vermieden werden. Beispielsweise bestimmt Art. 40 Abs. 3 des Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels:

    „Unbeschadet des Ziels und Zwecks dieses Übereinkommens und seiner uneingeschränkten Anwendung gegenüber anderen Vertragsparteien wenden Vertragsparteien, die Mitglieder der Europäischen Union sind, in ihren Beziehungen untereinander die Vorschriften der Gemeinschaft und der Europäischen Union an, soweit es für die betreffende Frage Vorschriften der Gemeinschaft und der Europäischen Union gibt und diese auf den konkreten Fall anwendbar sind.“

    Art. 40 Abs. 3 des Übereinkommens verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union unter den Vertragsstaaten des Europarats darauf, soweit relevant, in ihren Beziehungen untereinander die Vorschriften des Unions- bzw. Gemeinschaftsrechts anzuwenden. Solche „Entkoppelungsklauseln“ stellen in der Vertragspraxis der Mitgliedstaaten der EU den Vorrang des Unions- bzw. Gemeinschaftsrechts sicher. Sie sind rechtlich zulässig und in der Vertragspraxis der EU-Mitgliedstaaten nicht untypisch.

    Reformbedarf

    Der von 2009 bis 2019 aktive Generalsekretär Thorbjørn Jagland kündigte eine Reform des Europarats an. Die Organisation solle sich, so hieß es 2010, zum Ziel setzen, „sich auf ihre Kernaufgaben Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaat zu konzentrieren“. Offenbar ist es schwierig, dabei voranzukommen, denn dieselben Absichtserklärungen werden Jahr für Jahr wiederholt. So hieß es acht Jahre später im Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 von Deutschland inhaltlich unverändert und sprachlich kaum verändert: „Generalsekretär Jagland will seinen Reform- und Konsolidierungskurs fortsetzen und die inhaltliche Arbeit verstärkt auf die Kernaufgaben Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratieförderung ausrichten.“

    Kritik an der Haltung des Europarates

    Menschenrechtsgruppen wie Human Rights Watch halten dem Europarat vor, dass er sich scheue, Verletzungen der Menschenrechte in Mitgliedsstaaten beim Namen zu nennen, unter anderem in Aserbaidschan, und dass er Wahlfälschungen nicht in gleicher Weise offenlege wie etwa das Office of Democratic Institutions and Human Rights (ODIHR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa.

    Im Juni 2019 beschloss die parlamentarische Versammlung des Europarates, das fünf Jahre zuvor entzogene Stimmrecht an die Russische Föderation zurückzugeben. Russland wäre ansonsten laut Statuten wegen ausbleibender Beitragszahlungen ausgeschlossen worden, was diverse andere Mitgliedsstaaten unter Führung von Generalsekretär Thorbjørn Jagland verhindern wollten. Dazu ließ sich der Rat nach Einschätzung von Beobachtern im Tagesspiegel „erpressen“ oder gab nach der Neuen Zürcher Zeitung dem Druck eines „autoritären Staates“ nach. Die Kritiker argumentieren, der Rat habe weitreichende Zugeständnisse an Russland gemacht, wie etwa den in Moskau unliebsamen Litauer Andrius Kubilius von der Kandidatur als Generalsekretär des Rates auszuschließen, hohe Hürden für Sanktionen gegen Russland auszuarbeiten und keine Zusicherung zu fordern, dass Russland von der Provokation absieht, Politiker von der besetzen Krim in den Rat zu entsenden.

    Korruption

    Im April 2018 kam eine unabhängige Expertenkommission aus ehemaligen Richtern zu dem Ergebnis, dass es starke Hinweise auf Bestechlichkeit bei mehreren aktiven und ehemaligen Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung des Europarats gebe. Die Personen hätten offenbar gegen Zuwendungen Positionen zugunsten Aserbaidschans eingenommen und sich bemüht, Erklärungen zur Missachtung der Menschenrechte in Aserbaidschan zu verhindern oder abzumildern. Es wurden mehrere Personen namentlich genannt, darunter Pedro Agramunt, der ehemalige Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Luca Volontè, Axel Fischer sowie die ehemaligen Abgeordneten Eduard Lintner (CSU) und Karin Strenz (CDU, † 2021).

    Finanzierung

    Der Europarat „finanziert sich klassisch-völkerrechtlich durch Beiträge der Mitgliedstaaten entsprechend ihrer jeweiligen Bevölkerungszahl (Art. 38 EuRatS) und des Bruttosozialprodukts“. 2018 hatte der Haushalt des Europarates ein Volumen von 446,5 Mio. Euro. Der deutsche Beitrag belief sich im Haushaltsjahr 2019 auf 36,9 Mio. Euro.

    Siehe auch

    Weitere Organe:

    Verträge:

    Fonds, Preise und Veranstaltungen:

    Andere internationale Organisationen:

    Literatur

    • Klaus Brummer: Der Europarat. Eine Einführung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008, ISBN 978-3-531-15710-8.
    • Horst Keller: Werte statt Grenzen. Der Europarat – Wegbereiter und Vordenker. NDV Neue Darmstädter Verlagsanstalt, Rheinbreitbach 1999, ISBN 3-87576-419-6.
    • Uwe Holtz (Hrsg.): 50 Jahre Europarat (PDF; 1,1 MB). Nomos, Baden-Baden 2000, ISBN 3-7890-6423-8.
    • Frank Niess: Die europäische Idee – Aus dem Geist des Widerstands. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-518-12160-X.
    • Birte Wassenberg: Histoire du Conseil de l’Europe (1949–2009). Peter Lang, Brüssel 2012, ISBN 978-90-5201-896-6.
    • Stefanie Schmahl, Marten Breuer (Hrsg.): The Council of Europe. Its Law and Policies. Oxford University Press, Oxford 2017, ISBN 978-0-19-967252-3.
    Commons: Europarat – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
      Beispiel für konkrete Tätigkeit des Europarates
      EU und Europarat

    Einzelnachweise

    Tags:

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