Friedrich Merz: Deutscher Politiker (CDU), MdB, Vorsitzender der CDU, Oppositionsführer im 20. Deutschen Bundestag

Joachim-Friedrich Martin Josef Merz (* 11.

November">11. November 1955 in Brilon) ist ein deutscher Politiker (CDU). Er ist seit dem 31. Januar 2022 Bundesvorsitzender der CDU sowie seit dem 15. Februar 2022 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und somit Oppositionsführer im 20. Deutschen Bundestag.

Friedrich Merz: Herkunft, Studium und Beruf, Politische Tätigkeit, Kandidaturen für den CDU-Parteivorsitz
Friedrich Merz (2023) Friedrich Merz: Herkunft, Studium und Beruf, Politische Tätigkeit, Kandidaturen für den CDU-Parteivorsitz

Von 1989 bis 1994 gehörte Merz dem Europäischen Parlament an. Von 1994 bis 2009 war er bereits Bundestagsabgeordneter und zudem von 2000 bis 2002 schon einmal Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und damit auch Oppositionsführer. Anschließend war Merz als Lobbyist und Rechtsanwalt tätig. 2018 kehrte er in die Politik zurück: Damals und erneut 2020 kandidierte er erfolglos für den CDU-Parteivorsitz. Bei den Wahlen 2021 wurde er wieder Bundestagsabgeordneter und wenige Monate später im dritten Anlauf erstmals CDU-Parteivorsitzender.

Herkunft, Studium und Beruf

Friedrich Merz: Herkunft, Studium und Beruf, Politische Tätigkeit, Kandidaturen für den CDU-Parteivorsitz 
Haus Sauvigny in Brilon

Merz wurde 1955 als ältestes von vier Kindern in eine konservativ geprägte Juristenfamilie geboren. Sein Vater Joachim Merz (* 1924) stammt aus Breslau, war Richter am Landgericht Arnsberg und bis 2007 Mitglied der CDU. Seine Mutter Paula Merz, geb. Sauvigny (* 1928), entstammt der alteingesessenen Briloner Familie Sauvigny. Sein Großvater Josef Paul Sauvigny gehörte von 1917 bis 1933 dem Zentrum an. Im Jahr 1933 trat er der SA bei, 1938 auch der NSDAP. Er war von 1917 bis 1937 Bürgermeister von Brilon.

Von 1966 bis 1971 besuchte Merz das Gymnasium Petrinum Brilon. 1975 bestand er das Abitur.

Bundeswehr, Jurastudium und berufliche Tätigkeit

Merz trat im Juli 1975 in die Bundeswehr ein und war bei der Artillerietruppe. Er studierte als Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung von 1976 bis 1982 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und der Philipps-Universität Marburg das Fach Rechtswissenschaft und beendete das Studium mit dem Ersten juristischen Staatsexamen. Von 1982 bis 1985 absolvierte er seinen Vorbereitungsdienst, unter anderem am Landgericht Saarbrücken. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung war Merz 1985/86 als Richter auf Probe am Amtsgericht Saarbrücken tätig. 1986–1989 war er Syndikus beim Verband der Chemischen Industrie (VCI) in Bonn und in Frankfurt am Main.

Privates

Friedrich Merz ist seit 1981 mit Charlotte Merz (* 1961 als Charlotte Gass) verheiratet. Mit ihr hat er einen Sohn und zwei Töchter.

Politische Tätigkeit

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Merz als Kandidat im Europawahlkampf (1989)

Eintritt in CDU und Tätigkeit in der Jungen Union

Friedrich Merz trat als Gymnasiast 1972 in die CDU ein und engagierte sich in seiner Freizeit intensiv in der Jungen Union in Brilon, deren Vorsitzender er im Jahr 1980 war.

Abgeordnetentätigkeit

In seiner politischen Tätigkeit war Friedrich Merz vorwiegend parlamentarisch tätig. Bei der Europawahl 1989 wurde Merz in das Europäische Parlament gewählt, dem er bis 1994 angehörte. Von 1994 bis 2009 war Merz im Wahlkreis Hochsauerlandkreis, in dem bei der Wahl 2005 mit 57,7 % sein bestes Erststimmenergebnis erreichte, direkt gewähltes Mitglied des Deutschen Bundestages und dort von 1996 bis 1998 Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss. Nach der Bundestagswahl 1998 wurde Merz im Oktober 1998 zunächst stellvertretender Vorsitzender und im Februar 2000 als Nachfolger Wolfgang Schäubles Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und damit Oppositionsführer. In der Hohmann-Affäre positionierte er sich im CDU-Präsidium nach längerem Zögern mit den Worten „Hohmann ist doch ein Rechtsradikaler“ für einen härteren Kurs gegen diesen, nachdem er zuvor als Fraktionsvorsitzender schon längere Zeit versucht hatte, Martin Hohmann aus den Rednerlisten im Bundestag streichen zu lassen.

Die CDU-Parteivorsitzende Angela Merkel beanspruchte nach der Bundestagswahl 2002 den Fraktionsvorsitz für sich, während Merz zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden gewählt wurde. Im Dezember 2004 trat er von diesem Amt zurück und gab damit den jahrelangen Machtkampf mit Angela Merkel verloren. Neben seinem Bundestagsmandat war Friedrich Merz von 2002 bis 2004 als Anwalt in der Kölner Kanzlei Cornelius Bartenbach Haesemann und Partner tätig. Im Februar 2007 erklärte Merz, wegen parteiinterner Differenzen bei der Bundestagswahl 2009 nicht erneut zu kandidieren; er schied Ende Oktober 2009 folglich aus dem Parlament aus. Sein Nachfolger im Wahlkreis wurde Patrick Sensburg, der den Wahlkreis, eine Hochburg der CDU, von 2009 bis 2017 mit eindeutigen Ergebnissen gewann.

Merz teilte per Twitter im März 2021 mit, er wolle für ein Mandat im Bundestag kandidieren, und trat gegen Patrick Sensburg an. Am 17. April 2021 entschieden sich die Delegierten mit 327 von 459 Stimmen für Merz als Direktkandidaten. Am 3. September 2021 wurde er in das achtköpfige Zukunftsteam von Armin Laschet zur Kanzlerkandidatur zur Bundestagswahl 2021 berufen. Bei der Bundestagswahl 2021 holte Merz mit 40,4 % der Wählerstimmen das Direktmandat für den Hochsauerlandkreis.

Kandidaturen für den CDU-Parteivorsitz

Erfolglose Kandidaturen 2018 und 2020

Am 30. Oktober 2018 gab Friedrich Merz bekannt, im Dezember 2018 beim Bundesparteitag der CDU für das Amt des Parteivorsitzenden zu kandidieren. Dafür wurde er am 6. November 2018 vom Vorstand des CDU-Kreisverbands im Landkreis Fulda offiziell als Kandidat vorgeschlagen. Am CDU-Bundesparteitag von Dezember 2018 erhielt Merz 48,25 % der Stimmen im zweiten Wahlgang und verlor damit die Wahl gegenüber Annegret Kramp-Karrenbauer.

Nachdem Kramp-Karrenbauer ankündigte, im Laufe des Jahres 2020 den CDU-Parteivorsitz niederzulegen, gab Merz am 25. Februar 2020 vor der Bundespressekonferenz seine erneute Kandidatur für den CDU-Bundesvorsitz bekannt. Neben Merz bewarben sich Armin Laschet und der CDU-Bundestagsabgeordnete Norbert Röttgen. Auf dem wegen der Corona-Pandemie digital durchgeführten CDU-Bundesparteitag 2021 unterlag Merz in einer Stichwahl mit 466 zu 521 Stimmen gegen Armin Laschet. Im ersten Wahlgang hatte Merz noch mit 385 Stimmen vor Laschet mit 380 und Röttgen mit 224 Stimmen gelegen.

Dritte Kandidatur 2021

Nach der für die Union verlorenen Bundestagswahl 2021 hatte Armin Laschet angekündigt, den CDU-Vorsitz abzugeben. Am 16. November 2021 gab Friedrich Merz zum dritten Mal seine Kandidatur für den CDU-Vorsitz bekannt. Merz war nach Norbert Röttgen und Helge Braun der dritte Bewerber um die Nachfolge von Armin Laschet. Die Vorentscheidung über den künftigen Vorsitzenden trafen die rund 400.000 Parteimitglieder im Dezember. Laut dem am 17. Dezember 2021 bekannt gegebenen Ergebnis der Mitgliederbefragung erreichte Merz mit 62,1 Prozent gleich im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit. Die Wahlbeteiligung lag bei 66,02 Prozent. Merz kündigte an, eine klare „Brandmauer“ zur AfD errichten zu wollen. Endgültig gewählt wurde der neue Vorsitzende von den 1.001 CDU-Delegierten auf einem Parteitag am 22. Januar 2022, der aufgrund der COVID-19-Pandemie digital stattfand. Merz wurde hier mit 94,6 Prozent der Delegiertenstimmen zum neuen CDU-Vorsitzenden gewählt.

CDU-Parteivorsitzender

Seit 31. Januar 2022 ist Friedrich Merz offiziell als CDU-Parteivorsitzender im Amt. Merz betonte gleich zu Beginn seines Amtes, die CDU müsse schnell ihre Oppositionsrolle konstruktiv annehmen: „Wichtig ist, dass die Partei wieder Selbstbewusstsein und Zuversicht ausstrahlt, dass wir diese Rolle annehmen und nicht wie Franz Müntefering sagen ‚Opposition ist Mist‘“, betonte Merz. „Nein, Opposition ist auch ein Wählerauftrag, ist konstitutiver Bestandteil der demokratischen Ordnung unseres Landes. Deshalb haben wir da auch etwas zu tun. Und wenn wir es gut machen, dann ist die Opposition von heute die Regierung von morgen.“

Am 15. Februar 2022 wurde er erneut zum Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gewählt, womit er Ralph Brinkhaus ablöste, der auf eine erneute Kandidatur zugunsten von Merz verzichtet hatte. Damit wurde Merz wie schon von 2000 bis 2002 zum Oppositionsführer. Im Juli 2023 tauschte Merz den in Medien als „sozial-liberal“ beschriebenen CDU-Generalsekretär Mario Czaja gegen den in Medien als „konservativ und wirtschaftsnah“ beschriebenen Carsten Linnemann aus.

Tätigkeiten als Wirtschaftsanwalt, Unternehmensberater und Aufsichtsratsmitglied

Börsengang der RAG

Im Jahr 2005 wurde Friedrich Merz Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Mayer Brown. Seit 2014 war er Senior Counsel im Düsseldorfer Büro von Mayer Brown. Die Sozietät beriet 2006 die RAG Aktiengesellschaft bei ihrem geplanten Börsengang, was für öffentliche Empörung sorgte. In dem Verfahren um die Veröffentlichungspflichten von Abgeordneten verteidigte Merz seinen Anspruch auf diese Berufsausübung. Das Bundesverfassungsgericht vertrat allerdings in der entsprechenden Entscheidung vom 4. Juli 2007 die Auffassung, dass „der Abgeordnete […] verpflichtet ist, konkrete Interessenkonflikte, die sich für ihn aus entgeltlichen Tätigkeiten außerhalb des Mandats ergeben, durch Nichtübernahme der konfliktbegründenden Tätigkeit statt durch Nichtausübung des Mandats zu vermeiden.“

Ehemalige Aufsichtsratsmandate

Neben seinen Tätigkeiten als Anwalt gehörte Merz folgenden Aufsichtsräten, Beiräten und Verwaltungsräten an:

2010 wurde Merz in den Verwaltungsrat von HSBC Trinkaus & Burkhardt, einer Tochtergesellschaft der HSBC Holdings plc (Hongkong and Shanghai Banking Corporation), berufen. Im gleichen Jahr wurde Merz zusätzlich vom Bankenrettungsfonds Soffin damit beauftragt, den Verkaufsprozess der WestLB an einen privaten Investor zu leiten. Im Juni 2010 wurde er in den Aufsichtsrat von HSBC Trinkaus & Burkhardt gewählt. Nach Beginn der Verhandlungen über einen Teilverkauf der WestLB mit HSBC Trinkaus & Burkhardt endete seine Tätigkeit Mitte Mai 2011. Einige Medien vermuteten einen Interessenkonflikt wegen seiner Mitgliedschaft im HSBC-Aufsichtsrat, was Merz zurückwies. Merz soll nach unbestätigten Medienberichten ein Tageshonorar von 5.000 Euro erhalten haben. Dem Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) zufolge sei ein derartiger Tagessatz nicht völlig unüblich, aber „an der oberen Grenze“. Frontal21 kritisierte, dass Merz 5.000 Euro pro Tag auch samstags und sonntags (insgesamt 1.980.000 Euro für 396 Tage) für „erfolglose Arbeit“ vom Steuerzahler erhielt.

Von 2016 bis 2020 war Merz Aufsichtsratsvorsitzender und Lobbyist für BlackRock in Deutschland (BlackRock ist der größte Vermögensverwalter der Welt). In diesem Zusammenhang wurde die Kandidatur von Merz zum Parteivorsitzenden der CDU 2018 in der deutschen Presse unter anderem wegen eines möglichen Interessenkonfliktes aufgegriffen. Im Februar 2020 kündigte Merz an, sein Aufsichtsratsmandat bei Blackrock am 31. März 2020 zu beenden und sich zeitlich mehr politisch zu betätigen.

Von 2017 bis Ende 2020 war er Aufsichtsratsvorsitzender der Flughafen Köln/Bonn GmbH. Von 2009 bis 2021 war Merz Aufsichtsratsvorsitzender der WEPA Industrieholding SE.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen beauftragte Merz im Jahr 2017, die Brexit-Auswirkungen für NRW zu koordinieren. Im Jahr 2018 wurden der Sinn und die Wirksamkeit seiner Tätigkeit im Landtag kontrovers diskutiert.

Tätigkeiten in Organisationen

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Friedrich Merz (2004)

Anlässlich des 50. Geburtstags von Friedrich Merz im Jahr 2005 gründete das Ehepaar Merz die Friedrich und Charlotte Merz-Stiftung, deren Vorstand beide angehören. Die Stiftung unterstützt gemeinnützige Projekte im Bildungswesen, die in der Stadt Arnsberg ansässig sind. Der Kapitalgrundstock betrug zunächst 10.000 Euro, 2016 erfolgte eine Zustiftung von 371.900 Euro.

Merz ist seit 1977 Mitglied der katholischen Studentenverbindung KDStV Bavaria Bonn im CV und Mitglied in folgenden Organisationen: Rotary Club Arnsberg, Deutscher Anwaltverein (DAV), Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung (DAJV), Frankfurter Zukunftsrat, Trilaterale Kommission, Deutsche Nationalstiftung und Atlantik-Brücke. Merz war 2005 Gründungsmitglied und bis zur Auflösung 2014 Mitglied des Fördervereins der Lobbyorganisation Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Friedrich Merz gehört zum Kreis der Herausgeber der Fachzeitschrift Der Betrieb. Zwischen 2019 und 2021 war er Vizepräsident des CDU-nahen Berufsverbands Wirtschaftsrat der CDU.

Millionär und Mittelschichtsdebatte

Im November 2018 sagte Merz auf Nachfrage in einem Interview mit dem Bild-Talk Die richtigen Fragen, dass er Millionär sei (ohne zwischen Einkommens- und Vermögensmillionär zu unterscheiden) und damit zur gehobenen Mittelschicht gehöre. Später konkretisierte er in der Bild am Sonntag, dass er (zu diesem Zeitpunkt) „rund eine Million Euro brutto“ pro Jahr verdiene. Diese Äußerungen stießen auf eine breite öffentliche Resonanz und lösten Kritik aus. Journalisten, Ökonomen und Finanzberater in Deutschland verorteten Merz in der Oberschicht. Laut Deutscher Bundesbank zählte man zum fraglichen Zeitpunkt mit einem (Gesamt-)Nettovermögen von mindestens 722.000 Euro zu den oberen 5 Prozent der deutschen Bevölkerung. Zum Privatvermögen von Friedrich Merz zählen u. a. Immobilien und Flugzeuge.

Politische Positionen, Kontroversen und Kritik

Grundsätzliche Einstellung

Friedrich Merz wird dem wirtschaftsliberalen Flügel der CDU zugeordnet. Er setzte sich für Deregulierungen in der Wirtschaft und Privatisierungen ein. In den 2000er Jahren plädierte Merz für Kürzungen von Sozialleistungen und befürwortete damals Gentechnologie und Kernkraft. Auch im Jahr 2020 schlug er vor, „Wir sollten nach der akuten Krise alle staatlichen Leistungen von Bund, Ländern und Gemeinden auf den Prüfstand stellen“, das „gelte auch für soziale Transferleistungen“, und er forderte stattdessen „Unternehmen zu helfen, die bewiesen hätten, dass sie erfolgreiche Geschäftsmodelle betrieben“. Er wurde als ein Verfechter der Trickle-down-Ökonomie eingeordnet, die davon ausgeht, dass bei zunehmendem Wohlstand der Reichen nachrangig auch etwas davon für die Ärmeren abfällt.

Wahlrecht und Diskurse

Im Jahr 2002 forderte Merz die Einführung des Mehrheitswahlrechts, da es das Parlament gegenüber der Regierung stärke. Das Schweizer System der Volksentscheide erachtet Merz als innovationsfeindlich und langsam. Merz vertritt zudem die Auffassung, dass Talkshows und Volksentscheide als Ersatz für Parlamentsdebatten der Demokratie schaden würden. Merz sprach sich 2018 für eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers auf zwei Amtsperioden aus. Sein Hauptargument dafür sei, dass der Wechsel der Demokratie gut tue. Zudem kosteten die Amtsaufgaben und die Verantwortung „enorm viel Kraft und Energie“.

Steuerpolitik

Für Aufsehen sorgte ein im Herbst 2003 unter seiner Leitung ausgearbeitetes Steuerkonzept, das mit drei Steuerstufen von 12, 24 und 36 Prozent den Rahmen für deutlich geringere Einkommensteuersätze als das damals aktuelle Steuerrecht vorsah. Die CDU übernahm sein Konzept in einem Beschluss des Bundesparteitages im Dezember 2003. Das Konzept nahm Anleihen beim Kirchhof-Modell, welches Steuerarten zusammenlegen wollte; es sah anders als dieses, später anstatt des Merz-Modells im Unionswahlkampf 2005 befürworteten Modell jedoch die Steuervergünstigung des Ehegattensplittings als weiterhin notwendig an.

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Steuererklärung auf einem Bierdeckel (Petra Perle, 2011)

Viel in den Medien rezipiert wurde sein Ausspruch, dass jeder Bürger seine Einkommensteuer auf einem Bierdeckel solle ausrechnen können. Dabei wäre dies aufgrund der auch in seinem Modell enthaltenen zahlreichen Ausnahmen und Regeln bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht so einfach möglich gewesen: Neben Arbeitnehmerfreibeträgen und abzugsfähigen Rentenvorsorgebeiträgen sowie Spenden sah das Konzept vor, bei der Berechnung bereits bezahlte Kapitalertragsteuern berücksichtigen zu müssen und auf die Steuerstufensätze Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag aufzuschlagen, was auf den von ihm präsentierten und als Wahlkampfmittel verwendeten Beispiel-Bierdeckeln nicht enthalten war. Sowohl der von ihm präsentierte und heute im Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ausgestellte Bierdeckel als auch ein der taz zugespielter, mutmaßlicher Original-Bierdeckel enthält Fehler durch falsch herangezogene oder gar nicht kommunizierte Steuerstufen. 2020 räumte Merz ein, dass er sich bei seiner Bierdeckel-Rechnung verrechnet habe. Dennoch ist gerade dieser Bierdeckel zum Sinnbild und Mythos für eine Vereinfachung und Entbürokratisierung eines komplizierten Systems geworden, die Merz immer wieder zum Hoffnungsträger machte. So schreibt Eckhart Lohse in der Frankfurter Allgemeinen: „Mit Merz verbinden sich in der CDU Hoffnungen. Der eine spricht von einem ‚Messias-Mythos‘, ein anderer nennt ihn den ‚James Dean‘ der deutschen Politik, der ‚früh genug gestorben‘ sei, um einen ‚Heldenstatus‘ zu erlangen.“

2018 forderte Merz außer einer grundlegenden Vereinfachung der Einkommensteuer die baldige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Im Januar 2021 sprach Merz sich gegen eine von der SPD und der Linken geforderte Vermögensabgabe oder Vermögensteuer von Milliardären zur Bewältigung der finanziellen Belastungen durch die Corona-Pandemie aus.

Wirtschaftspolitik

Im April 2021 erregte eine Äußerung von Merz Aufsehen, in der er einen Zusammenhang zwischen Staatsschulden und einer Liquiditätsfalle behauptete. Einige Ökonomen kritisierten diese Verknüpfung als falsch. So äußerte Peter Bofinger, Professor für Volkswirtschaftslehre, ehemaliger Wirtschaftsweiser der Bundesregierung, Befürworter der Bargeldabschaffung und Autor des Standardwerks Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, zu Merz’ Aussage, „vielleicht habe sein Professor es in der Vorlesung nicht richtig erklärt. Oder Merz habe nicht aufgepasst. Oder aber er wollte einfach diesen Begriff unterbringen.“

Gesellschaftspolitik

Gesellschaftspolitisch vertritt Merz konservative Haltungen.

Zuwanderung und Einwanderung nach Deutschland

Im Jahr 2000 brachte Friedrich Merz den zwei Jahre zuvor von seinem Parteikollegen Jörg Schönbohm verwendeten Begriff der „Leitkultur“ der Deutschen erneut in die öffentliche Diskussion. Er kritisierte in einem Leitartikel der Zeitung „Die Welt“ am 18. Oktober 2000 im Zusammenhang mit dem Tragen von Kopftüchern bei muslimischen Lehrerinnen im Unterricht, Zuwanderer, die auf Dauer in Deutschland leben wollten, müssten sich „einer gewachsenen freiheitlichen deutschen Leitkultur anpassen“. Er forderte von Ausländern in Deutschland, sie müssten „unsere Sitten, Gebräuche und Gewohnheiten akzeptieren“. Im Jahr 2018 äußerte Merz, dass es beim Thema Leitkultur im Kern um die Frage gehe, ob diejenigen, die nach Deutschland kommen, bereit sind, „unsere Wertegemeinschaft anzuerkennen, unsere Freiheitsrechte, die Ordnung unseres Grundgesetzes und unsere Überzeugung von einer offenen, freiheitlichen, liberalen Gesellschaft“. Dies sei der Lackmustest für eine erfolgreiche Integration. Gäbe es statt erfolgreicher Integration jedoch Parallelgesellschaften, sei es nicht verwunderlich, dass die Bürger das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren. Die CDU müsse die Partei sein, die für ein konsequentes Vorgehen bei der inneren Sicherheit stehe, und wieder ohne Abstriche die Partei des Rechtsstaats werden. Im November 2018 forderte Merz Muslime dazu auf, das deutsche Recht ohne Einschränkungen zu akzeptieren: „Es gibt hier kein Scharia-Recht auf deutschem Boden. Wir müssen eine bessere staatliche Aufsicht über die Koranschulen haben. Es geht nicht, dass unsere Kinder in den staatlichen Schulen unterrichtet und in den Koranschulen indoktriniert werden.“ Für Muslime in Deutschland gelte demnach nicht nur die Religionsfreiheit, sondern auch das gesamte übrige säkulare Recht Deutschlands.

Asyl- und Migrationspolitik

Bereits in einer Rede vom 15. Oktober 2000 in Berlin-Neukölln beklagte Merz Auswirkungen der deutschen Migrationspolitik: „Wir haben Probleme mit Ausländern. (…) Probleme, die mittlerweile die Menschen zutiefst beunruhigen und bewegen: mit Kriminalität, mit sehr hoher Ausländerarbeitslosigkeit, mit ungelösten sozialen Konfliktstoffen auch mit der übrigen Wohnbevölkerung.“

In der Diskussion um die Aufnahme von in Ungarn befindlichen Asylsuchenden durch Deutschland im Jahr 2015 äußerte Merz, es habe sich hierbei „um eine großartige humanitäre Geste der Bundesrepublik Deutschland“ gehandelt, „diese Flüchtlinge nach Deutschland einzuladen“. Dies hätte jedoch eine „einmalige Ausnahme“ bleiben müssen. Die Politik von Bundeskanzlerin Merkel in der Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 verglich Merz mit Ereignissen wie der Brexit-Entscheidung der Briten und der Wahl Donald Trumps zum Präsidenten der USA: Die „über Nacht im Alleingang getroffene“ Entscheidung zur Grenzöffnung für Flüchtlinge sei „keine besonders überlegte europäische Politik gewesen“. Es gehe nicht, dass der Staat einräumen muss, dass er zeitweise darüber die Kontrolle verliert, wer denn in das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einreise, so Merz. Um einen ungeregelten Zuzug zu verhindern, seien auch Grenzkontrollen eine Maßnahme. Offene Grenzen dürfen seiner Meinung nach keine Einladung dafür sein, einen ungeregelten Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland zuzulassen.

Ende November 2018 forderte Merz eine Debatte zum Asylrecht. „Deutschland ist das einzige Land auf der Welt, das ein Individualrecht auf Asyl in seiner Verfassung stehen hat.“ Wenn eine europäische Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik ernsthaft gewollt sei, müsse man „eine große öffentliche Debatte darüber führen, ob man einen gesetzlichen Vorbehalt ins Grundgesetz schreibt.“ Später konkretisierte Merz diese Äußerungen und wollte sie als Frage verstanden wissen, wie das Grundrecht auf Asyl und ein europäischer Lösungsansatz gemeinsam wirken könnten. Wenige Monate nach Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine erklärte Merz über ukrainische Geflüchtete:

„Wir erleben mittlerweile einen Sozialtourismus dieser Flüchtlinge: nach Deutschland, zurück in die Ukraine, nach Deutschland, zurück in die Ukraine.“

Nachdem sich gegen den Gebrauch des Begriffs Sozialtourismus (Unwort des Jahres 2013) heftiger öffentlicher Protest geregt hatte, bedauerte Merz ihn und entschuldigte sich. Die Kritik an der Verwendung des Begriffs hielt jedoch über Wochen an. Der Faktenfinder der Tagesschau und das Fernsehmagazin Monitor stellten am 6. Oktober 2022 die Äußerung in den Zusammenhang einer russischen Desinformationskampagne.

Eine vergleichbare Kontroverse löste Merz im September 2023 mit einer Aussage über ausreisepflichtige Asylbewerber aus: „Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine.“ Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Christoph Benz, stellte dazu klar, dass für Schmerz- und nicht für kosmetische Behandlungen die Kosten übernommen werden sowie: „Ich habe aber noch von keinem Kollegen gehört, dass in der Praxis gerade viele Termine blockiert sind, weil so viele Geflüchtete behandelt werden müssen.“ In der Sache wurden mehrere Strafanzeigen gegen den CDU-Vorsitzenden wegen des Tatbestands der Volksverhetzung erstattet. In der Union wurden einige Stimmen laut, die angesichts der wiederholten sprachlichen „Entgleisungen“ seine Eignung zum Kanzlerkandidaten in Frage stellen.

Im März 2024 verwies Merz in der Debatte um Kapazitäten zur Aufnahmen von Flüchtlingen in Deutschland auf die Aussage von Sachsens CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer, der sich für die Aufnahme von jährlich maximal 60.000 bis 100.000 Flüchtlingen ausgesprochen hatte. Merz erklärte, Kretschmers Aussage beschreibe ungefähr, „was wir heute mit unserer Integrationskraft noch leisten können“.

Rechtsradikalismus

Aufsehen und Kritik erregte Merz auch mit einem Interview nach dem rassistischen Anschlag in Hanau 2020, in dem er über „rechtsfreie Räume“, „illegale Einwanderung“ und den „Schutz der Grenzen“ sprach, und schließlich auf die Nachfrage eines Journalisten „Schließe ich daraus richtig, dass Ihre Antwort auf das Problem des Rechtsradikalismus die stärkere Thematisierung von Clan-Kriminalität, Grenzkontrollen und so weiter ist?“ mit „Ja“ antwortete.

Religion

Merz engagierte sich in seiner Jugend in der Katholischen jungen Gemeinde und ist seit seiner Studienzeit Mitglied in einer katholischen Studentenverbindung. Er betonte auf einer Konferenz, dass der Buchstabe „C“ im Parteinamen der CDU für das christliche Menschenbild stehe, und bezog sich dabei auf das Thema Abtreibung sowie das damit verbundene im Strafrecht verankerte Werbeverbot. Aus der Perspektive seines christlichen Menschenbilds sei demnach eine Werbung für Abtreibung ausgeschlossen. In seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter stimmte Merz für strengere Regelungen bei der Abtreibung und sprach sich im Jahr 2001 gegen die Präimplantationsdiagnostik aus.

Merz forderte anlässlich der zunehmenden Christenverfolgung in der Welt Konsequenzen und benannte dabei unter anderem Länder, „in denen der politische Islam in Staat und Gesellschaft dominiert“, sowie Indien und die Volksrepublik China. Er erklärte hierzu: „Wenn uns unsere Freiheit etwas wert ist, dann müssen wir sie verteidigen, ganz gleich wo und wie sie bedroht wird.“

Familienpolitik

Im Jahr 1995 stimmte Merz gegen das „Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz“, welches als Antwort auf eine Bundesverfassungsgerichtsentscheidung das Abtreibungsrecht liberalisierte. Als der Bundestag 1997 fraktionsübergreifend beschloss, Vergewaltigungen in der Ehe wie außereheliche Vergewaltigungen zu behandeln, anstatt sie als Nötigung gemäß § 240 StGB zu bestrafen, stimmte Merz mit weiteren 137 Abgeordneten gegen die damals neue Unterstrafestellung des Tatbestandes. Konservative Politiker warnten davor, dass die Ehe an Wert verlieren würde, wenn Frauen ihren Ehemann wegen Vergewaltigung vor Gericht bringen könnten. Im Gesetzentwurf war eine von den 138 Unionspolitikern geforderte „Widerspruchsklausel“ nicht enthalten, die der Ehefrau die Möglichkeit eingeräumt hätte, ein Strafverfahren gegen den mit ihr verheirateten Beschuldigten nach einer bereits erfolgten Anzeige der Ehefrau zu stoppen. Da in der politischen Debatte kritisch darauf hingewiesen wurde, dass Opfer mit einer Widerspruchsklausel von den Tätern stark unter Druck gesetzt werden könnten, eine Anzeige einer Tat wieder zurückzuziehen, wurde am Ende über einen Antrag ohne diese Klausel entschieden. Es ist unklar, wie viele Abgeordnete aufgrund der fehlenden Widerspruchsklausel in der Beschlussempfehlung gegen diese stimmten. Merz äußerte im Jahr 2020, dass er nie gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigungen in der Ehe gestimmt hätte, sondern es sei bei der Abstimmung (für ihn) um die Frage gegangen, ob in das Strafgesetzbuch hierzu eine „Widerspruchsklausel“ (CDU/CSU) oder eine „Versöhnungsklausel“ (SPD) aufgenommen würde. Er begründete sein Abstimmungsverhalten damit, dass er befürchtet habe, dass ein drohendes Strafverfahren durch Falschbehauptungen zerstrittener Ehepartner dem Schutzinteresse betroffener Frauen eher schaden als nützen würde. Merz meinte 2020, er stehe zu seinem damaligen Abstimmungsverhalten, würde aus heutiger Sicht jedoch anders entscheiden. Gegen Aussagen des Linken-Politikers Fabio De Masi, er habe gegen die Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe gestimmt, ging Merz laut De Masi erfolglos juristisch vor, da das Frankfurter Landgericht diese Aussage in einer ersten Beurteilung als Fakt einstufte.

Merz betrachtete im Jahr 2000 das Lebenspartnerschaftsgesetz als verfassungswidrig, da es den Schutz und Stellenwert der Ehe aushöhle. Im Jahr 2018 befürwortete Merz die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe, kritisierte jedoch die von ihm als überstürzt angesehene Einführung „über Nacht“.

Umgang mit Homosexualität

Merz hatte im Jahr 2020 geäußert, er habe keine Vorbehalte gegen einen schwulen Bundeskanzler. Die sexuelle Orientierung gehe die Öffentlichkeit nichts an. Die Grenze sei der Rahmen der Gesetze und dass die sexuelle Orientierung keine Kinder beträfe. Diese von Merz hergestellte Verbindung von Homosexualität mit Pädophilie wurde in der medialen Öffentlichkeit breit kritisiert. Merz bezeichnete dies als Missverständnis. 2001 sagte Merz, angesprochen auf die offene Homosexualität des damaligen Berliner Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit: „Solange er sich mir nicht nähert, ist mir das egal!“ Weiter äußerte Merz, das Privatleben führender Leute in der Öffentlichkeit sei ihm gleichgültig, solange sie ihren Job gut machen.

Wehrpflicht

Im Jahr 2018 befürwortete Friedrich Merz die Abschaffung der Wehrpflicht.

Ablehnung von Cannabislegalisierung

Merz lehnt eine Legalisierung des Konsums von Cannabis und des Anbaus für den Eigenbedarf unter anderem aus Gründen des Jugend- und Gesundheitsschutzes ab. Er begründet dies auch mit eigenen negativen Erfahrungen beim Drogenkonsum in der Schulzeit.

Ostdeutschland

In der Sendung Anne Will vom 18. November 2018 bemerkte Merz, dass der „Integrationsprozess“ in Ostdeutschland nach der Wiedervereinigung unterschätzt worden sei. Die in der Sendung ebenfalls anwesende Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig kritisierte Merz daraufhin scharf, weil seine Wortwahl suggeriere, dass sich die Ostdeutschen ähnlich wie ausländische Zuwanderer erst an bundesdeutsche Verhältnisse anpassen müssten.

Arbeitsmarktpolitik

Merz bezeichnete die Hartz-IV-Reformen als Fortschritt gegenüber dem vorherigen Zustand, sprach sich aber noch für deutlich stärkere Senkungen der Regelsätze aus. Merz lobte dabei eine Studie von Forschern der TU Chemnitz, die für eine Existenzsicherung im engsten Sinne einen Betrag im Rahmen von 132 bis 278 Euro errechnete. Der SGB-II-Regelsatz zur Existenzsicherung („Hartz IV“) betrug zu diesem Zeitpunkt 351 Euro. Merz bedauerte auf einer Klausurtagung der FDP, dass die Befunde der Studie in der Regierung auf Ablehnung stießen. Seiner Meinung nach müsse nicht über eine „Ausweitung des Sozialstaates“, sondern über dessen „Begrenzung“ geredet werden, was auch bei Arbeitern auf Verständnis stoßen würde. In der Bundespressekonferenz stellte Merz am 31. Oktober 2018 klar, dass er dabei nicht selbst für eine Reduzierung auf genau 132 Euro gewesen sei, und wies eine entsprechende Behauptung des Journalisten Tilo Jung als falsch zurück. Die Internetzeitung Huffington Post hielt diese konkrete Behauptung für irreführend, bescheinigte aber, dass Merz aufgrund weiterer Aussagen „auch heute in der Sozialpolitik für deutliche Einsparungen“ stehe.

Rente und Sozialpolitik

Im Jahre 2000 schlug Merz vor, die Renten entsprechend den Beamtenpensionen voll zu besteuern. Im selben Jahr forderte er, das Renteneintrittsalter auf 70 zu erhöhen. Kritik an diesem Vorschlag kam sowohl aus der CSU, der SPD als auch aus der FDP. Ottmar Schreiner bezeichnete dies als „sozialpolitischen Amoklauf“, Horst Seehofer als „Nonsens“. Im Jahr 2004 sprach sich Merz für tiefgreifende Änderungen am Sozialsystem aus. Insbesondere wollte er den Kündigungsschutz zunächst für Arbeitnehmer, die älter als 53 sind, und, sofern der Nachweis gelinge, dass weniger Schutz zu mehr Beschäftigung führe, später für alle komplett abschaffen. Dies wäre seiner Ansicht nach nötig gewesen, um Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu erhalten, da es in der Schweiz ohne Kündigungsschutz Vollbeschäftigung gegeben habe. Merz hält die Einführung des Mindestlohns für richtig. Allerdings dürfe man es hinsichtlich der Höhe „nicht übertreiben“, da sonst die Arbeitslosigkeit bei den schlecht Qualifizierten drastisch steigen könnte. Er fordert ferner eine Verbesserung der oft „prekären Einkommens- und Lebensverhältnisse“, in denen Alleinerziehende lebten, und stellt infrage, ob Kindergelderhöhungen auf Hartz IV angerechnet werden müssen. Friedrich Merz kritisiert die neu eingeführte Grundrente der schwarz-roten Koalition im Jahr 2020. Merz warnte davor, dass das Rentensystem als solches ins Wanken geraten könnte. Die beschlossene Grundrente hält er für falsch:

„Sie ist zumindest ein schwerer Fehler im System unserer beitragsbezogenen Rentenversicherung. Wir können nur hoffen, dass dadurch nicht das ganze System infrage gestellt wird.“

Friedrich Merz

Klima- und Energiepolitik

Im August 2010 zählte Merz zu den 40 prominenten Unterzeichnern des Energiepolitischen Appells. Dieser sollte die Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke voranbringen und war eine Lobbyinitiative von vier großen europäischen Stromkonzernen, die Kernkraftwerke betrieben. Im Juni 2011 warnte er vor einer zu schnellen Energiewende und den damit verbundenen steigenden Strompreisen. Im Jahr 2018 bezeichnete Merz den Ausstieg aus der Kernenergie als richtigen Schritt, kritisierte jedoch gleichzeitig, dass dieser überhastet vollzogen worden sei. Im Jahr 2019 sagte Merz auf dem Wirtschaftstag des Wirtschaftsrats der CDU, dass der Klimawandel ein ernsthaftes Problem sei. Verbote, Grenzwerte, Regulierungen, Bevormundungen und immer höhere Energiepreise aber seien kein überzeugender Weg. Die CDU müsse über marktwirtschaftliche Instrumente diskutieren. Merz nannte eine Ausweitung des Emissionshandels etwa auf Bereiche wie den Verkehr. Im Jahr 2020 bezeichnete Merz die Klimapolitik als „politisches Thema Nummer eins“. Gleichzeitig spricht sich der Wirtschaftsrat der CDU, dessen Vizepräsident Merz inzwischen ist, gegen eine Ausweitung der Klimapolitik auf nationaler und europäischer Ebene aus: Im Jahr 2020 nannte der Wirtschaftsrat die europäischen Pläne zur Anhebung des EU-Klimaschutzziels auf 55 oder mehr Prozent bis 2030 „überzogen“. Zur Ausgestaltung von Konjunkturhilfen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie sollten Klimaschutzmaßnahmen verlangsamt werden. Deutschland gehe „Sonderwege in der Klima- und Energiepolitik“, durch welche „eine De-Industrialisierung droht“. Auf Ebene der Europäischen Union solle sich die Bundesregierung zudem „für eine zeitliche Streckung der klimapolitischen Zielvorgaben einsetzen“.

Merz hält es für möglich, dass die Entwicklung synthetischer Kraftstoffe dazu führen könne, Autos mit Verbrennungsmotoren auch in Zukunft weiterhin einzusetzen und somit keine Treibhausgase mehr zu emittieren. Er setzt sich dafür ein, den Markt entscheiden zu lassen. Merz sagte im Nachgang zur Hochwasserkatastrophe 2021 mit Blick auf den Klimaschutz „die Union hat bereits sehr viel getan“ und „Überflutungen wird es immer wieder geben, selbst wenn man sofort die kompletten Vorstellungen von Fridays for Future übernehmen würde“. Mit seinem Privatflugzeug reiste er Anfang Juli 2022 zur Hochzeit des FDP-Vorsitzenden Christian Lindner an, was ihm heftige Vorwürfe hinsichtlich seiner Einstellung zu Umweltpolitik und Klimaschutz einbrachte. Merz entgegnete auf die Kritik, dass sein Flugzeug „weniger Sprit als jeder Dienstwagen eines Mitglieds der Bundesregierung“ verbrauche. Ein Faktencheck widerlegte diese Aussage.

2023 erklärte Merz, jeder in der CDU nehme das Thema Klimaschutz sehr ernst. In der politischen Debatte sei das Thema Klimaschutz aber überbewertet, die Bevölkerung sehe das Thema längst nicht so wichtig wie die Politik. Auch sei es explizit nicht so, dass die Zeit für erfolgreiche Klimaschutzmaßnahmen ablaufe. Wenn in den nächsten 10 Jahren die Weichen richtig gestellt würden, dann sei das Land auf einem guten Weg.

Umweltverbände

Bei einem Wahlkampfauftritt in Bad Saulgau am 9. September 2021 äußerte er sich über Umweltverbände. Namentlich erwähnte er Greenpeace und den Naturschutzbund Deutschland (NABU). Er erklärte Umweltverbände zu Gegnern von Demokratie und Marktwirtschaft. Angeblich hielten die Umweltverbände die „demokratische[n] Prozesse in den Parlamenten“ und „die soziale Marktwirtschaft“ für ungeeignet. Die Umweltverbände reagierten empört. Merz hatte in der Vergangenheit gefordert, Greenpeace die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Der Wirtschaftsrat der CDU, dem Merz angehört, forderte, den Umweltverbänden das Recht zu entziehen, Unternehmen auf Klimaschutz zu verklagen. Merz entschuldigte sich später nur beim NABU. Jörg-Andreas Krüger, Vorsitzender des NABU, forderte eine Klarstellung von Unionskanzlerkandidat Armin Laschet.

Außenpolitik

Europapolitik

Laut Merz muss sich Deutschland mehr für die Europäische Union einsetzen. Wenn Europa scheitere, seien die Deutschen diejenigen, die davon am meisten betroffen wären. Merz verfasste im Jahr 2018 gemeinsam mit Hans Eichel, Jürgen Habermas, Roland Koch, Bert Rürup und Brigitte Zypries den Aufruf „Für ein solidarisches Europa – Machen wir Ernst mit dem Willen unseres Grundgesetzes, jetzt!“ In diesem wird u. a. eine gemeinsame europäische Armee, eine Stärkung des EU-Parlaments sowie „Solidarität und Kampf gegen Nationalismus und Egoismus nach innen und Einigkeit, gemeinsame Souveränität nach außen“ gefordert. Zudem solle eine europäische Arbeitsmarktpolitik bis hin zu einer europäischen Arbeitslosenversicherung angestrebt werden. Laut Merz bedeutet dies hinsichtlich der Arbeitslosenversicherung aber, dass eine gemeinsame Arbeitslosenversicherung auf EU-Ebene der End- und nicht der Startpunkt sein muss.

Der Ökonom Adam Tooze nannte einen möglichen Finanzminister Merz „ein systemisches Risiko für die EU“, da er einer tieferen Europäischen Union skeptisch gegenüberstehe.

Beurteilung von Donald Trump

In der Sendung „Bild Live“ antwortete er am 4. November 2020 auf die Frage, wie er mit dem US-Präsidenten Donald Trump zurecht käme, wenn er selbst der deutsche Bundeskanzler wäre: „Wir kämen schon klar.“ Nach dem gewaltsamen Eindringen von Trump-Anhängern im Sturm auf das Kapitol in Washington 2021 äußerte Merz am 6. Januar 2021 auf Twitter: „Donald Trump ist offenkundig kein Demokrat.“ In einer nachfolgenden Twitter-Meldung am 8. Januar 2021 äußerte er, dass sich „in sozialen Medien der Hass gegen alles“ austobe, „was dem Weltbild der Frustrierten von links und rechts“ widerspreche. Dann würden „Gewalttaten im realen Leben“ folgen. Da die Angreifer auf das Kapitol Anhänger Trumps waren, darunter auch Neonazis, Rechtsextreme und QAnon-Anhänger, jedoch keine von der politischen Linken beteiligt waren, erntete sein Beitrag medial Kritik und wurde als „irritierend“ und „irreführend“ rezipiert.

Israel

2023 sagte er in Hinblick auf die Ermahnung der Vereinigten Staaten an Israel, sich an das Völkerrecht zu halten, die Amerikaner hätten eine andere Rolle. Trotz möglicher Kriegsverbrechen Israels im Gazastreifen habe Deutschland eine historische Verpflichtung, dem Land „ohne Wenn und Aber“ zu helfen.

Bildungspolitik

Bildung und Betreuung dürften laut Merz nicht länger als selbstverständliche Angebote des Staates angesehen werden. Diese müssten von Eltern und Ehemaligen mitfinanziert werden. Bei einer Podiumsdiskussion in Düsseldorf sagte er: „Kindergärten brauchen wie Schulen und Universitäten eine eigene Kapitalbasis. Da müssen Eltern und Ehemalige eben entsprechend einzahlen, wenn sie die Qualität sichern und erhalten wollen.“

Beurteilung der Alternative für Deutschland

Im Juli 2018 sprach sich Merz gegenüber der Dresdener Morgenpost am Sonntag für einen „unaufgeregteren Umgang“ mit der AfD aus: „Ich hätte auch längst im Deutschen Bundestag einen Vizepräsidenten der AfD gewählt. […] Diese Partei ist mit 12,6 Prozent gewählt worden. Sie ist weder verboten noch als verfassungswidrig eingestuft worden. Hinter ihr stehen Millionen Wähler, die man nicht in eine Opferrolle hineinbringen sollte.“ Er hielt es jedoch für richtig, dass die CDU nicht mit der AfD kooperieren dürfe. Es müsse eine ganz klare und messerscharfe Abgrenzung zum politischen Extremismus geben. Im November 2018 wiederholte er, dass die CDU sich von der AfD deutlich abgrenzen müsse, da diese offen nationalsozialistisch sei und mit antisemitischen Untertönen auffalle. Auch im Dezember 2021, also kurz vor seiner Übernahme des Parteivorsitzes, sagte er noch: „Die Landesverbände, vor allem im Osten, bekommen von uns eine glasklare Ansage: Wenn irgendjemand von uns die Hand hebt, um mit der AfD zusammenzuarbeiten, dann steht am nächsten Tag ein Parteiausschlussverfahren an.“

Gegen die ab 2022 durch häufiger werdende Wahlerfolge der AfD stetig zunehmende lokale Zusammenarbeit von CDU-Politikern mit AfD-Politikern ging Merz allerdings nicht vor. Im Juni 2023 erklärte er, dass eine solche Kooperation nur in „gesetzgebenden Körperschaften“ verboten wäre, womit er EU-, Bundes- und Landesebene meinte. Einen Monat später wurde er im Sommerinterview mit seiner „Ansage“ aus dem Dezember 2021 und deren ausbleibender Umsetzung konfrontiert. Er wiederholte seine Differenzierung nach Politikebenen und sagte, in den Kommunalparlamenten müsse „natürlich […] nach Wegen gesucht werden, wie man gemeinsam die Stadt, das Land, den Landkreis gestaltet“. Merz wurde von weiten Teilen seiner eigenen Partei kritisiert, die „ein Bröckeln der Brandmauer nach rechts befürchteten“, bspw. den Ministerpräsidenten Boris Rhein und Kai Wegner. Der saarländische CDU-Politiker Tobias Hans stellte seine Eignung als Kanzlerkandidaten öffentlich in Frage, wurde hierfür allerdings von seinem Landesverband kritisiert. Trotz der heftigen Kritik sagte er am darauffolgenden Tag, er habe von seinen Äußerungen „nichts zurückzunehmen“. Der Ministerpräsident von Sachsen, Michael Kretschmer (CDU), erklärte dagegen, dass eine Verweigerung von parteiübergreifender Zusammenarbeit bei Sachentscheidungen auf kommunaler Ebene in einer Demokratie nicht durchzuhalten sei.

Position zu Nebeneinkünften

Im Jahr 2006 kam es zu Diskussionen über Interessenkonflikte von Bundestagsabgeordneten, die neben ihrem Abgeordnetenmandat weitere Tätigkeiten ausübten. Im Ergebnis wurde eine Einigung dahingehend erzielt, dass Abgeordnete ihre Einkünfte aus Nebentätigkeiten offenlegen sollen, um der Öffentlichkeit eine Bewertungsmöglichkeit zu geben, ob ihre Volksvertreter möglicherweise durch finanzielle Zuwendungen Dritter in schädlicher Weise abhängig und beeinflussbar sind. Merz, der zu diesem Zeitpunkt neben seiner Abgeordnetentätigkeit nach einer Quelle 18, nach einer anderen elf und laut dem Deutschen Bundestag 14 Nebentätigkeiten hatte, legte mit acht weiteren Abgeordneten des Deutschen Bundestags beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte ein. Bei der Verhandlung verwies Merz am 12. Oktober 2006 darauf, dass Abgeordnete laut Artikel 38 des Grundgesetzes „an Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Wenn nun der Bundestagspräsident Sanktionen gegen sie verhängen könne, wenn sie die Offenlegungspflicht der Nebeneinkünfte verletzen, sei das ein Verfassungsverstoß. Er äußerte, die Regelung werde viele Abgeordnete ins lebensferne Berufspolitikertum treiben, obwohl Nebentätigkeiten nicht verboten, sondern nur ihre Anzahl und die Höhe ihrer Honorare offen gelegt werden sollten.

Im Juli 2007 wies das Bundesverfassungsgericht die Klage mit einem Stimmenverhältnis von vier zu vier mit der Begründung zurück, dass das politische Mandat „im Mittelpunkt der Tätigkeit“ stehen müsse, und kritisierte die Gefahr der Befangenheit durch Zahlungen von Unternehmen. Wörtlich führten die befürwortenden Richter an, dass es keine „tragfähige Grundlage“ gebe, eine freiberufliche oder unternehmerische Tätigkeit neben dem Abgeordnetenmandat entspreche in besonderer Weise dem verfassungsrechtlichen Leitbild des unabhängigen Abgeordneten. Ziel von Art. 38, Abs. 1 des Grundgesetzes sei die „Unabhängigkeit von Interessenten, die ihre Sonderinteressen im Parlament mit Anreizen durchzusetzen suchen, die sich an das finanzielle Eigeninteresse von Abgeordneten wenden“ und „die Unabhängigkeit gegenüber Einwirkungen, die nicht durch Entscheidungen des Wählers vermittelt sind.“ Gerade eine Tätigkeit im Rahmen der freien Berufe böte besondere Gefahren für die Unabhängigkeit der Mandatsausübung. Eine Nebentätigkeit könne als Freiheit eines Abgeordneten nicht verboten werden, verlange jedoch einen verantwortlichen Umgang des Abgeordneten mit dieser Freiheit, so die ablehnenden Richter. Nebeneinkünfte könnten Rückwirkungen auf die Mandatsausübung haben und müssten daher ggf. erklärt werden, um Fehleinschätzungen zu vermeiden. Seit dieser Entscheidung sind die Nebeneinkünfte aller aktuellen Abgeordneten auf der Seite des Bundestages einsehbar, sie werden jedoch nicht in absoluten Zahlen, sondern in einem mehrstufigen System von Stufe 1 bis 10 aufgeführt: Stufe 1 umfasst „Einmalige oder regelmäßige Nebeneinkünfte ab monatlich 1.000 bis 3.500 Euro“ und Stufe 10 „über 250.000 Euro“. Einkünfte unter 1.000 Euro müssen nicht aufgeführt werden. Über Merz wurde durch diese Offenlegung bekannt, wie viel er 2006 ungefähr durch Nebentätigkeiten verdiente. So berichtete die Rheinische Post: „Allein für sein Engagement in Top-Gremien von acht Unternehmen kassierte Merz im Jahr 2006 mindestens 56.000 Euro. (…) (Er) arbeitet zusätzlich zu seinem Abgeordnetenmandat als Anwalt in einer renommierten Sozietät. Daneben ist der Unionspolitiker noch für eine Reihe von Unternehmen aktiv“, und das Manager Magazin schrieb: „Für seine Tätigkeit in der Anwaltskanzlei dürfte Merz jährlich eine nette sechsstellige Summe einstreichen. Für das Jahr 2006 ergibt sich abseits des Anwalts-Salärs bei vorsichtiger Schätzung ein Nebeneinkünfte-Betrag von einer Viertelmillion Euro für Merz.“

Medienpolitik

Über die Rolle der öffentlich-rechtlichen und privaten Medien in der Politik äußerte sich Merz in einem Vortrag am 21. Januar 2020 folgendermaßen:

„Im Augenblick gibt’s ja eine richtige Machtverschiebung zwischen denen, die Nachrichten verbreiten und denen, die Nachrichten erzeugen – und zwar zugunsten derer, die die Nachrichten erzeugen. Wir brauchen die nicht mehr. Und das ist das Schöne. Sie können heute über Ihre eigenen Social-Media-Kanäle, über YouTube, Sie können ein Publikum erreichen, das teilweise die Öffentlich-Rechtlichen, auch die privaten institutionalisierten Medien nicht mehr erreichen.“

Seine Äußerung, insbesondere der Satz „Wir brauchen die (Medien) nicht mehr“ führte zu Protesten; unter anderem schrieb der Deutsche Journalisten-Verband einen offenen Brief, der Merz an die elementare Funktion der freien Medien als sogenannte „vierte Säule“ der Demokratie erinnern wolle. Danach äußerte Merz, dass er „an keiner Stelle die Bedeutung der freien Presse in Frage“ habe stellen wollen. Vielmehr sei es ihm um den Nutzen von sozialen Medien gegangen.

Corona-Pandemie

Im März 2020 trat Merz in Frankenberg (Eder) bei einem Frühlingsempfang der CDU vor 700 Besuchern auf, was bereits im Vorfeld zu Kritik führte, da zur Kontaktvermeidung bundesweit Großveranstaltungen abgesagt wurden. Nach der Veranstaltung wurde eine Corona-Infektion von Merz bekannt.

In der Vorweihnachtszeit 2020 erregte seine Äußerung „Es geht den Staat nichts an, wie ich Weihnachten feiere“ Aufsehen, mit der er gegen Kontaktbeschränkungen an den Feiertagen argumentierte. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, das wäre „genau die Methode, den Frust in der Bevölkerung wegen der Corona-Regeln zu schüren“.

Im Dezember 2020 schlug Merz vor, Geimpfte von den die Grundrechte einschränkenden Regeln zur Pandemie-Eindämmung zu befreien. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble entgegnete, dass eine Vorzugsbehandlung für Geimpfte „die Gefahr der Spaltung der Gesellschaft“ berge. In Deutschland hatte im November 2021 angesichts stark steigender Neuinfektionszahlen (4. COVID-Welle) eine öffentliche Debatte über eine Impfpflicht begonnen. Merz sagte am 27. November 2021: „Wenn die heutigen Maßnahmen auch nicht ausreichen, dann kann ich meine Zustimmung zu einer allgemeinen Impfpflicht nicht ausschließen“. Zwar sei die Entscheidung, sich nicht impfen zu lassen, grundsätzlich Teil der freiheitlichen Ordnung; allerdings werde diese Haltung nun zusehends zu einer Belastung für die Freiheit der Geimpften. Deshalb sei er „zunächst für eine konsequente Anwendung der 2-G-Regeln, wo immer dies möglich ist“. An die Impfskeptiker gerichtet sagte er: „Überstrapazieren Sie die Solidarität der Geimpften bitte nicht.“

Schriften (Auswahl)

  • mit Michael Glos: Soziale Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert. Antworten der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik auf die neuen Herausforderungen. Olzog, München 2001, ISBN 3-7892-8083-6.
  • Mut zur Zukunft. Wie Deutschland wieder an die Spitze kommt. Goldmann, München 2002, ISBN 3-442-15218-6.
  • Nur wer sich ändert, wird bestehen. Vom Ende der Wohlstandsillusion – Kursbestimmung für unsere Zukunft. Herder, Freiburg im Breisgau 2004, ISBN 3-451-05671-2.
  • Wachstumsmotor Gesundheit – Die Zukunft unseres Gesundheitswesens. Hanser, München 2008, ISBN 978-3-446-41456-3.
  • Mehr Kapitalismus wagen – Wege zu einer gerechten Gesellschaft. Piper, München 2008, ISBN 978-3-492-05157-6.
  • Was ist gerecht? Denkanstöße 2010, Seite 115–126, Ein Lesebuch aus Philosophie, Kultur und Wissenschaft, herausgegeben von Lilo Göttermann, Piper, München 2010, ISBN 978-3-492-25419-9.
  • mit Wolfgang Clement: Was jetzt zu tun ist: Deutschland 2.0. Herder, Freiburg 2010, ISBN 978-3-451-30252-7.
  • Neue Zeit. Neue Verantwortung. Demokratie und Soziale Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert. Econ, Berlin 2020, ISBN 978-3-430-21044-7.
    • ungarisch: Új idők – új felelősség: demokrácia és szociális piacgazdaság németországban a 21. században. MCC Press, Budapest 2022, ISBN 978-615-6351-07-4.

Auszeichnungen

Im Jahre 2018 lehnte Friedrich Merz den ihm von der Ludwig-Erhard-Stiftung verliehenen Ludwig-Erhard-Preis ab. Er begründete dies mit den seiner Meinung nach rechtspopulistischen publizistischen Tätigkeiten des Vorstandsvorsitzenden der Stiftung, Roland Tichy.

Literatur

Commons: Friedrich Merz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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Friedrich Merz Herkunft, Studium und BerufFriedrich Merz Politische TätigkeitFriedrich Merz Kandidaturen für den CDU-ParteivorsitzFriedrich Merz CDU-ParteivorsitzenderFriedrich Merz Tätigkeiten als Wirtschaftsanwalt, Unternehmensberater und AufsichtsratsmitgliedFriedrich Merz Tätigkeiten in OrganisationenFriedrich Merz Millionär und MittelschichtsdebatteFriedrich Merz Politische Positionen, Kontroversen und KritikFriedrich Merz Schriften (Auswahl)Friedrich Merz AuszeichnungenFriedrich Merz LiteraturFriedrich Merz WeblinksFriedrich Merz EinzelnachweiseFriedrich Merz11. November195520. Deutscher BundestagBrilonCDU/CSU-BundestagsfraktionChristlich Demokratische Union DeutschlandsFraktionsvorsitzenderOppositionsführerPolitiker

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