Schadensersatzrecht: Recht des Ausgleichs von Schäden

Das Schadensersatzrecht oder Schadenersatzrecht, auch Schadensrecht oder Haftpflichtrecht genannt, regelt, wann eine Person gegen eine andere einen Schadenersatzanspruch hat.

Ist ein Schaden einmal eingetreten, muss gefragt werden, wer den Schaden zu tragen hat (Schadenstragung). Grundsätzlich trifft der Schaden denjenigen, in dessen Vermögen oder Person er sich ereignet („casum sentit dominus“). Wenn allerdings besondere Gründe („Zurechnungsgründe“) vorliegen, gewährt die Rechtsordnung der geschädigten Person einen Ersatz für den erlittenen Schaden. Dabei soll eine Überwälzung des Schadens stattfinden.

Zurechnungsgründe

Funktionen des Schadenersatzrechts

  • Ausgleichsfunktion: Durch den Ersatzanspruch erhält der Geschädigte einen Ausgleich für erlittenen Schaden. Dies stellt die wichtigste Funktion des Schadenersatzrechts dar.
  • Präventionsfunktion: Da die Rechtsordnung verhaltenssteuernd sein soll, wirkt die Androhung einer Ersatzpflicht als Anreiz, durch sorgfältiges Verhalten zukünftige Schädigungen zu vermeiden, und der Ausspruch einer Ersatzpflicht als Anreiz, begangene Schädigungen nicht zu wiederholen.
  • In der Verschuldenshaftung sehen manche auch eine Sanktionsfunktion: Mit dem Ausspruch einer Ersatzpflicht wird der Person, die den Schaden verursacht hat, aufgrund ihres schuldhaften und rechtswidrigen Verhaltens ein Übel zugefügt.
  • Im angloamerikanischen Rechtskreis ist eine Straffunktion verwirklicht, bei der der geschädigten Person eine über den tatsächlich erlittenen Schaden (compensatory damages) hinausgehende Geldbuße (punitive damages) zu bezahlen ist.

Siehe auch

Literatur

  • Andreas Riedler: Studienkonzept Zivilrecht IV – Schuldrecht Besonderer Teil – Gesetzliche Schuldverhältnisse. 5. Auflage. LexisNexis, Wien 2018, ISBN 978-3-7007-7471-6.
  • Christian Rabl, Andreas Riedler: Bürgerliches Recht III – Schuldrecht Besonderer Teil. 6. Auflage. Verlag Österreich, Wien 2017, ISBN 978-3-7046-7799-0.
  • Karl Oftinger, Emil W. Stark: Schweizerisches Haftpflichtrecht. 4 Bände (1987–1995). Schulthess, Zürich.

Tags:

Schadensersatzrecht ZurechnungsgründeSchadensersatzrecht Funktionen des SchadenersatzrechtsSchadensersatzrecht Siehe auchSchadensersatzrecht LiteraturSchadensersatzrecht

🔥 Trending searches on Wiki Deutsch:

TV MainfrankenKoningsdagVenedigAmanda LearDas schreckliche MädchenPraxis mit Meerblick – GeheimnisseConseil de Transition (Haiti)Ernst II. (Sachsen-Coburg und Gotha)France GallLea WagnerKate HallIrlandSandra BullockRobert LichalEishockey-Weltmeisterschaft der Herren 2024Michelle BarthelLoi (Sängerin)Wincent WeissThe BeatlesMarc-André LeclercMichel AbdollahiChris LoweGriechisches AlphabetNele NeuhausWilhelm II. (Deutsches Reich)Weinstein-SkandalBroncia Koller-PinellKokainBundeswehrAlbert II. (Monaco)Andrea PetkovićGeschlechtsverkehrMartin LutherEva BriegelNosferatu-SpinneRipley (Fernsehserie)Mario AdorfGabriel KellyLeopard 2Erich KästnerSchweizHiroyuki SanadaTitanic (Schiff)Nordrhein-WestfalenAustralienAirbus A350ZDFKünstliche IntelligenzReady or Not – Auf die Plätze, fertig, totABBALiselotte PulverMarcus Tullius CiceroSlowenienRalph CaspersLeonardo DiCaprioPostbankFächerfischHolocaustleugnungDemokratische Republik KongoFelix JaehnSüper LigThe Kelly FamilyLolita (Sängerin)Tony BauerConor McGregorChristi HimmelfahrtAll of Us StrangersÁlvaro SolerARDRudolf HeßKanadaRobin WrightMoisés AriasBMW F30Sachsen-AnhaltClint EastwoodPavlovaHarry Potter (Filmreihe)Salvatore Adamo🡆 More