Das Reichskommissariat Ostland (RKO) entstand während des Zweiten Weltkriegs nach dem Angriff des Deutschen Reichs auf die Sowjetunion im Juni 1941 im Baltikum und Teilen Weißrusslands.
Die politische Organisation des Gebiets übernahm – neben einer Militärverwaltung durch die Wehrmacht – eine Zivilverwaltung, die unter der Leitung des Reichsministeriums für die besetzten Ostgebiete des NS-Chefideologen Alfred Rosenberg stand.
Die politischen Hauptziele, die das Ministerium im Rahmen der nationalsozialistischen Ostpolitik verfolgte, waren die vollständige Vernichtung der jüdischen Bevölkerung und die „Germanisierung“ von großen Bevölkerungsteilen – nicht zuletzt im Reichskommissariat Ostland sowie im Reichskommissariat Ukraine. Die Germanisierungspolitik wurde auf der Grundlage des Generalplans Ost, spezieller Erlasse und Richtlinien sowie später auf der Grundlage des Generalsiedlungsplans im Ostland durchgeführt.
Die Einsatzgruppe A und die Einsatzgruppe B ermordeten im Reichskommissariat Ostland unter anderem etwa eine Million Juden. Mit Kriegsende und dem Untergang des Nationalsozialismus wurde das Ostland am 21. Januar 1945 aufgelöst.
Ursprünglich war vom Reichsminister für die besetzten Ostgebiete, Alfred Rosenberg, die Bezeichnung „Balten-Land“ für das ab Sommer 1941 so bezeichnete „Ostland“ vorgesehen. Dagegen hätten sich laut einer späteren Aussage von Otto Bräutigam, der in jener Zeit ein zentraler Mitarbeiter von Rosenberg war, allerdings „die baltischen Freunde“ von Rosenberg heftig ausgesprochen, da ein „Reichskommissariat Baltikum“ auch „Weißruthenien“ mit einschließen würde, „und damit die Weißruthenen auch zu Balten gestempelt würden“. Ein weiterer bedeutsamer Mitarbeiter von Rosenberg, Georg Leibbrandt, sprach sich ebenfalls gegen diesen Vorschlag aus, da sonst die Sympathien der Balten, die ihre eigene Bezeichnung haben wollten, verspielt werden könnten; und ferner ohnehin keine „Ostlandbevölkerung“ geschaffen werden sollte.
Einen Monat nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion vom 22. Juni 1941 wurde am 25. Juli 1941, 12:00 Uhr, das Reichskommissariat Ostland gebildet. Es ging aus Teilen des rückwärtigen Heeresgebiets Nord hervor.
Seine Grenzen verliefen zunächst wie folgt:
Sitz der Verwaltung war vorläufig die Stadt Kaunas, später in Kauen umbenannt.
Zum Reichskommissar wurde der Oberpräsident und Gauleiter von Schleswig-Holstein Hinrich Lohse ernannt.
Bereits zum 1. August 1941, 12:00 Uhr, wurde das Reichskommissariat Ostland räumlich aus dem rückwärtigen Heeresgebiet Mitte erweitert.
Seine neuen Grenzen verliefen vorläufig wie folgt:
Die nächste Änderung erfolgte am 1. September 1941, 12:00 Uhr.
Zu diesem Zeitpunkt wurde das Reichskommissariat Ostland erweitert aus dem rückwärtigen Heeresgebiet Mitte, soweit innerhalb der folgenden Grenzen gelegen:
Zum Sitz der Verwaltung wurde nun Riga bestellt.
Zum 1. November 1941 trat die Stadt Grodno nebst Umfeld zum Bezirk Bialystok.
Die letzte Erweiterung trat am 5. Dezember 1941 ein und galt ab 12:00 Uhr. Danach trat aus dem rückwärtigen Heeresgebiet Nord das frühere Estland zum Reichskommissariat Ostland über. Das Gebiet blieb aber militärisch weiterhin Operationsgebiet des Heeres.
Im Laufe der Jahre 1943/1944 wurde das Reichskommissariat Zug um Zug von der Roten Armee zurückerobert.
Anfang 1944, als die allein noch unbesetzt gebliebenen Kreisgebiete Brest, Kobryn und Pinsk des Reichskommissariats Ukraine eine eigenständige Verwaltung nicht mehr zuließen, wurde dieser Randstreifen dem Generalbezirk Weißruthenien im Reichskommissariat Ostland unterstellt.
Am 8. September 1944 übernahm der Oberpräsident und Gauleiter der NSDAP Erich Koch in Königsberg (Pr), bisher Reichskommissar in der Ukraine, kommissarisch die Leitung im Ostland.
Das Reichskommissariat Ostland teilte sich in vier Generalbezirke mit der entsprechenden Anzahl von deutschen Kreisgebieten. Die deutschen Aufteilungen folgten größtenteils den früheren einheimischen Abgrenzungen. Die Generalbezirke bestanden jeweils aus einem der früher selbstständigen baltischen Staaten sowie aus dem früher polnischen Teil Weißrusslands (einschließlich des Gebietes um Minsk).
Generalbezirk Estland | Generalbezirk Lettland | Generalbezirk Litauen | Generalbezirk Weißruthenien |
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In den drei baltischen Generalbezirken führten in den Kreisgebieten deutsche Gebietskommissare die Aufsicht über die einheimische Lokalverwaltung der Städte, Kreise bzw. Amtsbezirke.
Zum 1. April 1942 traten vom Generalbezirk Weißruthenien zum Generalbezirk Litauen weitere Gebietsteile zur großzügigen Abrundung des Gebietes um Wilna.
Das Reichskommissariat Ostland unterstand dem Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete unter Alfred Rosenberg in Berlin, dem sog. Ostministerium.
Die Sitze der Generalkommissare waren für die Generalbezirke:
Im Erlass des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete über die „Verwaltung des Reichskommissariats Ostland“ vom 7. März 1943 (nebst Anlagen und Durchführungsbestimmungen für Litauen, Lettland und Estland) wurde Folgendes festgelegt: In „gewissen Grenzen“ sollte in jedem der drei baltischen Generalbezirke eine eigene, einheimische Verwaltung unter klarer deutscher Führung bestehen bleiben, für Weißruthenien galten Sonderregelungen. Ziel war einerseits eine weitgehende Entlastung der deutschen Verwaltung, die nicht über genügend Verwaltungspersonal verfügte. Andererseits sollten den baltischen Völkern politische Anreize zur aktiven Mitarbeit im Krieg gegen die Sowjetunion gegeben werden. In der Folge kam es zu dauernden Auseinandersetzungen innerhalb der Generalbezirke selbst, zwischen den verschiedenen Generalbezirken sowie auch zwischen dem Reichskommissariat und dem Ostministerium, da jeweils unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich des genauen Status der landeseigenen Verwaltungen bestanden.
Bis zur Auflösung des Ostlandes war zudem die Stellung der Stadt Riga mit ihrem deutschen Oberbürgermeister Hugo Wittrock ungeklärt, der gleichzeitig in Personalunion Gebietskommissar Riga-Stadt war, da Riga nie, wie vorgesehen, den lettischen Selbstverwaltungsorganen unterstellt wurde.
Zwischen den Weltkriegen, als die baltischen Länder unabhängig waren, galten die einheimischen Ortsnamen. Das Reichskommissariat Ostland führte wieder die deutschen Ortsnamen ein, wie sie bereits bis zum Ersten Weltkrieg offiziell verwendet worden waren.
Für den Generalbezirk Weißruthenien wurde das lateinische Alphabet eingeführt.
Im Baltikum erhielt zumindest jeder Postort auch einen Namen, der lautlich der deutschen Sprache angeglichen war.
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