Max Pappenheim (* 2.
Februar">2. Februar 1860 in Berlin; † 3. Februar 1934 in Kiel) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Pappenheim war jüdischer Abstammung. Er studierte an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin Rechtswissenschaft. 1880/81 war er Referendar am Kammergericht. 1881 wurde er zum Dr. iur. promoviert. Drei Jahre später habilitierte er sich an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität Breslau. 1884–1888 war er Privatdozent für Deutsches Recht und Handelsrecht. Im Dreikaiserjahr berief ihn die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel auf ein Extraordinariat für dieses Fachgebiet. Noch im selben Jahr wurde daraus ein Lehrstuhl. In den vier Jahrzehnten seines Ordinariats wurde er für das akademische Jahr 1901/02 zum Rektor gewählt. In seiner Rektoratsrede befasste er sich mit der Revisionsbedürftigkeit des deutschen Seehandelsrechts. Zur Zeit der Weimarer Republik war er 1924/25 Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät. Er starb am Tag nach seinem 74. Geburtstag. Eine Grabrede hielt der Corpsstudent Werner Wedemeyer (der gut drei Monate später starb). Einen Nachruf schrieb Pappenheims nationalsozialistischer Nachfolger Karl August Eckhardt.
Personendaten | |
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NAME | Pappenheim, Max |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Hochschullehrer für Deutsches Recht und Handelsrecht |
GEBURTSDATUM | 2. Februar 1860 |
GEBURTSORT | Berlin |
STERBEDATUM | 3. Februar 1934 |
STERBEORT | Kiel |
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