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Kann mir jemand erklären was der Abschnitt Kinder Club unter Geschäftsanteile zu suchen hat? Dieser Abschnitt ist völlig sinnlos und hat keinen Bezug zum Artikel. Es erscheint mir wohl eher Werbung zu sein. Ich bin für die Löschung dieses Abschnitts. Sebastian Schrader, 18:56, 10. Jan. 2007 (CET)
Bin auch für Löschen oder zumindest unter ner anderen Überschrift...--manloeste 18:58, 10. Jan. 2007 (CET)
Manche Informationen basieren sicherlich auch auf Insider-Informationen welche grundsätzlich nur schwer nachzuprüfen sind.Deshalb ist eine drohende Löschung weder nützlich noch gerechtfertigt, da es noch lange nicht bewiesen ist, dass diese Informationen falsch sind. (nicht signierter Beitrag von 213.94.74.129 (Diskussion) )
Genau anders herum sollte es gehen. Nur das, was nachweisbar ist, sollte in den Artikel. --Wangen 20:15, 24. Feb. 2007 (CET)
Fed_ Was spricht denn gegen die Homepage. Die Dinge die dort drinnstehen sind noch manchmal etwas zu durchlässig, aber sachlich stimmt es. -- (unsigniert)
Den Absatz zur Höhe des Geschäftsguthabens finde ich nicht so glücklich, da doch § 43 GenG vorschreibt, dass jedes Mitglied nur eine Stimme (in besonderen Ausnahmefällen bis zu drei Stimmen) haben kann. Der eingestellte Text suggeriert, dass die Begrenzung der Anzahl der Geschäftsanteile vor einem beherrschenden Einfluss aufgrund der Anzahl der Anteile (und damit Stimmen) vorbeugen soll. Eine Rückfrage bei meiner Hausbank (VR Bank HessenLand eG) hat ergeben, dass dies (die Begrenzung der max. möglichen Anteile) eingeführt wurde, um "dem Genossenschaftsgedanken Rechnung zu tragen und die Geschäftsanteile von üblichen Kapitalanlagen abzuheben". Bei einer Verzinsung von i. d. R. 6% ist mir das schon klar... -- (unsigniert)
Da liegst Du richtig, ich habe den Text mal geändert --Michael Wünsch 17:46, 2. Aug. 2007 (CEST)
In der Einleitung heißt es "Genossenschaftsbanken sind Kreditinstitute in der Rechtsform einer Genossenschaft." Im Satz danach steht "Genossenschaftsbanken sind in Deutschland in der Regel Banken in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft." Das widerspricht sich. Meines Wissens gibt es keine deutsche Geno-Bank in der Rechtsform einer NICHT eingetragenen Genossenschaft.--Michael Wünsch 17:55, 2. Aug. 2007 (CEST)
Naja, es gibt tatsächlich Banken im Genossenschaftsverbund, bzw. im BVR, die beispielsweise die Rechtsform einer AG haben, die Vereinigte Volksbank AG z.B. oder die Stuttgarter Volksbank AG. Diese Banken den Geno-Banken zuzuordnen oder nicht zuzuordnen ist also eine Frage der Philosophie. Sie selbst sehen sich als Genossenschaftsbank, da sie Mitglied im BVR sind und sich auch Volks- oder Raiffeisenbank nennen. Außerdem sind sie auf der Liste der "Kreditgenossenschaften" des BVR verzeichnet.--manloeste 22:34, 2. Aug. 2007 (CEST)
Ja, da lässt sich tatsächlich drüber streiten, ob diese Banken "Genossenschaftsbanken" sind, oder einfach nur zum Finanzverbund gehören. Per Definition gehören sie - für mich fedenfalls - nicht dazu, de facto schon. Unabhängig davon ist der einleitende Satz im Artikel mißverständlich.--91.13.56.215 00:19, 3. Aug. 2007 (CEST)
da geb ich dir recht... also ich wäre dafür, dass wir diese Tatsache, die wir gerade erörtert haben auch genauso hereinschreiben. Nämlich, dass Genossenschaftsbanken per Definition/Begriff alle Banken mit der Form einer eG sind, aber damit oft auch andere Banken im BVR gemeint sind, die eine andere Unternehmensform, wie z.B. AG haben.--manloeste 00:01, 4. Aug. 2007 (CEST)
Die Stuttgarter Volksbank war ja nicht immer eine Aktiengesellschaft, sondern wurde als GmbH gegründet. Tatsächlich ist es rechtlich möglich, eine eG in eine AG umzuwandeln (es gibt natürlich ein bestimmtes Prozedere) - in 2006 hat die Stuttgarter Volksbank AG sogar mit einer anderen Genobank (eG) fusioniert. Daher würde ich eine Volksbank AG immer zu den Genossenschaftsbanken zählen. Sie selbst bezeichnet sich als "genossenschaftlich geprägte Aktiengesellschaft" und die meisten der 32.000 Aktionäre sind gleichzeitig Kunden der Bank, also ähnlich wie die Mitglieder einer Voba/Raiba eG. Just my two cents... 89.48.14.141 01:37, 25. Aug. 2007 (CEST)
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/die-apobank-braucht-eine-bad-bank;2449854 Da die Apotheker- und Ärztebank wohl die Sicherung der Genossenschaftsbanken erheblich in Anspruch nehmen wird, habe ich mich mit ihr befasst, leider fehlt mir auf der Wikipedia Seite ein Hinweis zur Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist, insbesondere ab welcher Mitarbeiterzahl der Aufsichtsrat einer Genossenschaftsbank paritätisch zu besetzen ist. Meines Erachtens ab 2000 Mitarbeiter, ich weiß das aber nicht so genau dass ich den Artikel ändern kann. (nicht signierter Beitrag von Holz754 (Diskussion | Beiträge) 12:24, 26. Sep. 2009 (CEST))
Da steht
Der Einlagensicherungsfonds sichert die Konteneinlagen. Aber doch nicht die Geschäftanteile, oder?
Die Anteilseigner müssten mit ihrem Einlagen und Nachschüssen ggf. die Schulden aus dem Geschäftsbetrieb abdecken. Und verhindert wurde das dadurch, dass zahlungsunfähige Banken übernommen ("fusioniert") wurden? --Ikar.us 18:40, 30. Mai 2008 (CEST)
Der Abschnitt
"Von einem reinen unabhängigen Genossenschaftsbund eG kann von daher kaum eine Rede sein, da die Verflechtung mit den AGs heutzutage doch enorm ist, und in dem der lukrativere Bereich um Corporate Finance und Investmentbanking in der Folge auch eher an die AGs ausgelagert wird und nicht die Masse der eGs."
müsste überarbeitet oder gelöscht werden. Ist ein wirrer Satz! -- (unsigniert)
Hi.
Hab den Artikel eben überflogen und weiß ehrlich gesagt immer noch nicht, was denn nun eine genossenschaftlich organisierte Bank von einer öffentlich-rechtlichen oder privaten Bank unterscheidet. Es fehlt schlichtweg ein Abstract, das Wesentliches gleich zu Beginn auf den Punkt bringt (z. B. Kunden sind gleichzeitig Miteigentümer der Bank, Unternehmensziel ist nicht ausschließliche die Gewinnmaximierung usw.).
Der englische Artikel macht es übrigens richtig; dort hab ich auch ohne mich vorher durch einen Wulst aus Spitzfindigkeiten kämpfen zu müssen, (im ersten Satz) erfahren, was denn nun die Spezifika einer Genossenschaftsbank sind:
"A credit union is a cooperative financial institution that is owned and controlled by its members and operated for the purpose of promoting thrift, providing credit at reasonable rates, and providing other financial services to its members. Many credit unions exist to further community development or sustainable international development on a local level." --Baerenwurm3000 01:19, 7. Nov. 2010 (CET)
Hi Bärenwurm! Ich finde Deine Einwände absolut berechtigt, da kann man sich durchaus von dem englischen Artikel inspirieren lassen.
Wenn ich mal wieder etwas mehr Zeit hab, werde ich mich mal der Sache annehmen.
Danke für das gute, konstruktive Feedback! -- robert Bowen 11:14, 16. Sep. 2011 (CEST)
Im Artikel steht: "Nach § 68 Abs. 1 Satz 2 GenG können Mitglieder aus einer Kreditgenossenschaft ausgeschlossen werden, wenn diese gleichzeitig Mitglied in einer anderen Kreditgenossenschaft sind.", jedoch steht im §68 Abs. 1 Satz 2 nur etwas über den Ausschluss aus der Genossenschaft im allgemeinen, aber nichts über die im Artikel genannten Grund der Mitgliedschaft in einer anderen Kreditgenossenschaft. Liegt hier ein Fehler vor, oder stehe ich gerade auf dem Schlauch? --94.217.91.16 00:39, 10. Mai 2012 (CEST)
Es fehlt eine Verknüpfung zu Artikel Bank. --Binnenversal (Diskussion) 17:11, 24. Feb. 2015 (CET)
Hallo, ich bin mir nicht sicher, wo man diese Frage am ehesten stellt, deswegen hier: Wenn ich mir eine Liste anschaue der Artikel zu den einzelnen Instituten der Genossenschaftsbanken, also der ganzen VR-Banken, dann fällt auf, dass die Benennung der Artikel nicht stringent ist. Teilweise wird der Name mit (VR-Bank), teilweise ohne Bindestrich (VR Bank) geschrieben. Sollte das nicht vereinheitlicht werden? Gruß von 2003:E2:ABCD:3000:8DB3:46C4:B9E3:B19A 18:18, 2. Jan. 2018 (CET)
Ich habe den Artikel VR Bank wieder nach VR Bank Niebüll zurückverschoben, da der Begriff VR Bank als Synonym zu Genossenschaftsbank zu sehen ist und damit ungeeignet für die Beschreibung einer bestimmten Bank (in diesem Fall der VR Bank eG mit Sitz in Niebüll) ist. Von VR Bank habe ich eine Weiterleitung zu Genossenschaftsbank angelegt. Eine weitere Lemma-Diskussion für diesen Artikel ist sowieso überflüssig, weil die VR Bank eG in Niebüll in Kürze (Sept./Okt. 2018) in VR Bank Nord eG umfirmiert und damit eine Lemma-Änderung einhergeht. Gruß, --PKautz (Diskussion) 10:34, 31. Aug. 2018 (CEST)
Mir ist nicht auf einem Blick klar, ob unter "Genossenschaftspanken in Europa" all diese Banken unter einem Dach vereint sind oder ob dies viele Beispiele von untereinander unabhängigen Genossenschaftsbanken sind.
Auch ist dort z.B. die Badische Beamtenbank nicht genannt. Weil nicht unter dem gleichen Dach? Weil zu lokal? ... ? (nicht signierter Beitrag von 2A02:8071:3E82:6900:C5B8:F566:1120:6EC9 (Diskussion) 11:33, 19. Apr. 2021 (CEST))
Wäre es angebracht, die „Öhringer Privatspar- und Leihkasse“ mit ihrer Gründung im Jahre 1843 zu erwähnen?
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