Die Bundeszollverwaltung ist als deutsche Zollbehörde Bestandteil der Bundesfinanzverwaltung. Sie ist dem Bundesfinanzministerium unterstellt. Die Bundeszollverwaltung umfasst sowohl die Vollzugsdienste mit polizeilichen Befugnissen als auch die fiskalische Verwaltung.
Bundeszollverwaltung | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Finanzverwaltungs- und Strafverfolgungsbehörde (im Geschäftsbereich des BMF) |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium der Finanzen (Abteilung III – Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung) |
Gründung | 1949 |
Hauptsitz | Bonn |
Behördenleitung | Präsidentin Colette Hercher |
Bedienstete | 48.000 (2021) |
Haushaltsvolumen | 2,97 Mrd. Euro (Soll 2021) |
Netzauftritt | www.zoll.de |
Die Zollverwaltung bzw. der Zoll hat folgende Aufgaben:
Die deutsche Bundeszollverwaltung stellt als Teil der Bundesfinanzverwaltung die Einnahmen von Bundessteuern sicher. Dies umfasst Verbrauchsteuern wie Alkoholsteuer, Alkopopsteuer, Energiesteuer, Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer und Zwischenerzeugnissteuer sowie Verkehrsteuern wie Kraftfahrzeugsteuer und Luftverkehrsteuer. Außerdem ist sie für Einnahmen der Europäischen Union verantwortlich: 75 % aller Zölle werden an die EU abgeführt, 25 % verbleiben als Aufwandsentschädigung und gehen an den Bund. Größter Posten ist die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt).
Zu den Aufgaben der Vollzugsbereiche der Zollverwaltung gehören die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs über den deutschen Teil der Zollgrenze der Europäischen Union (Grenzaufsicht), die Überwachung der Einhaltung von Verboten und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr, die Überwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, der Schutz des deutschen Festlandsockels in Nord- und Ostsee (d. h. die Überwachung von unterseeischen Bergbau- und Schürfrechten) sowie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Geldwäsche. Die Kontrolleinheit See bildet zusammen mit anderen Behörden die Küstenwache des Bundes. Die Vollzugsbereiche der Zollverwaltung arbeiten in vielen Bereichen eng mit den Polizeien der Länder und des Bundes sowie anderen Behörden zusammen. Sie sind Strafverfolgungsbehörden und werden auch zur Terrorbekämpfung eingesetzt. 2020 sind im Vollzugsbereich 13.500 uniformierte Waffenträger eingesetzt.
Dem Vollzugsbereich der Bundeszollverwaltung werden zugeordnet:
Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden erfolgt insbesondere in der Küstenwache des Bundes und mittels folgender gemeinsamer Ermittlungsgruppen:
Die Bundeszollverwaltung vollstreckt öffentlich-rechtliche Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie z. B. der Bundesagentur für Arbeit, der gesetzlichen Krankenkassen, der Berufsgenossenschaften und anderer. Die ausführenden Beamten sind Vollziehungsbeamte und haben genauso wie Gerichtsvollzieher das Recht, Sachen, Grundstücke und Forderungen zu pfänden und später ggfs. zu verwerten.
Es finden regelmäßig Auktionen bei Hauptzollämtern statt, welche über ein Sachgebiet für Vollstreckung verfügen. Dort werden Gegenstände versteigert, die gepfändet oder von Behörden zur Verwertung bestimmt worden sind. Es gibt ein Internet-Auktionsportal, über das ebenfalls auf solche Waren geboten werden kann. Diese Möglichkeit der Versteigerung wird auch von anderen Behörden genutzt. Von den Versteigerungen ausgenommen sind beschlagnahmte Waren wie Zigaretten und andere Tabakwaren, Waffen, Betäubungsmittel, Tiere und Pflanzen.
Die Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung werden aufgrund ihrer klassischen Filterfunktion und ihren polizeilichen Aufgaben oftmals mit der Bundespolizei verwechselt oder dieser gedanklich zugeordnet (auch andersherum) und auch stets in die Richtung der Polizei gerückt.
Viele Vollzugsbereiche des Zolls haben ähnliche Kompetenzen wie bestimmte Bereiche der Polizeien der Länder und des Bundes, sie nehmen eine Vielzahl von polizeilichen und strafverfolgenden Vollzugsaufgaben wahr. Beispielsweise kann man die Zollfahndung als „Kriminalpolizei des Zolls“ bezeichnen. Die fiskalischen Verwaltungsbereiche der Zollverwaltung, die als Einnahmeverwaltung fungieren, kann man als „Finanzamt des Bundes“ vereinfachend darstellen, da sie die Steuereinnahmen des Bundes (Zölle und Verbrauchsteuern) sicherstellen.
Zollbeamte sind formell-rechtlich als Angehörige der Bundesfinanzverwaltung Finanzbeamte. Die Vollzugsbeamten haben allerdings materiell-rechtlich bei der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, sowie bei der Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (z. B. Betrug, illegaler Aufenthalt von Ausländern) den Status von Polizeivollzugsbeamten. Zollbeamte aus den Vollzugsbereichen (innerhalb der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Verwaltungsangestellten) sind darüber hinaus Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft. Bei sog. reinen Steuerstraftaten (z. B. Steuerhinterziehung bei Zigarettenschmuggel) hat das Hauptzollamt darüber hinaus die Rechtsstellung der Staatsanwaltschaft. Nach der Forderung der EU-Kommission vom 28. Juli 2003, den Zoll in eine Warenpolizei umzustrukturieren, kam es regelmäßig seitens der eher zollfremden Gewerkschaft GdP zu Diskussionen, ob die Vollzugsbereiche des Zolls in eine Bundesfinanzpolizei umstrukturiert werden sollen (siehe weiter unten).
Bis zum 1. Januar 2016 war die deutsche Zollverwaltung in den folgenden drei Stufen organisiert:
Bundesministerium der Finanzen (BMF, Abteilung III)
Im Rahmen der Organisationsreform der Bundeszollverwaltung wurde zum 1. Januar 2016 die Generalzolldirektion (GZD) als neue Bundesoberbehörde eingerichtet. Im Zuge dessen wurden die bisherigen fünf Bundesfinanzdirektionen aufgelöst. Die Generalzolldirektion vereinigt Teile der bisherigen Abteilung III des Bundesfinanzministeriums, die Bundesfinanzdirektionen, das Zollkriminalamt und das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung unter dem Dach einer zentral zuständigen Behörde. Damit besteht die Zollverwaltung nunmehr nur noch aus der Generalzolldirektion und der „operativen Ortsebene“ (Hauptzollämter und Zollfahndungsämter). Die Generalzolldirektion hat ihren Hauptsitz in Bonn (Am Propsthof 78a) und beschäftigt bundesweit rund 7000 Mitarbeiter.
Generalzolldirektion (GZD)
Die Interessen der Beschäftigten der Zollverwaltung werden durch den BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) vertreten.
Das Bundesfinanzministerium wollte die GdP zunächst nicht anerkennen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof stellte mit rechtskräftiger Entscheidung vom 22. Dezember 2008 fest, dass die GdP Interessenvertretung für die Beschäftigten der Vollzugsbereiche der Bundeszollverwaltung ist.
Die Gewerkschaft der Polizei fordert als einzige der drei die Interessen der Zöllner und Tarifbeschäftigten vertretenden Gewerkschaften eine Umstrukturierung aller Vollzugsbereiche des Zolls zu einer sogenannten Bundesfinanzpolizei.
Die Bundeszollverwaltung tritt seit 1952 als Förderer des Leistungssports auf und unterhält das Zoll Ski Team. In der Saison 2023/24 gehören der Mannschaft 76 Mitglieder an, davon 34 Sportlerinnen, 32 Sportler, acht Trainer sowie ein Skitechniker und ein Betreuer. Sie verteilen sich auf die Disziplinen Ski Alpin (20, davon vier paralympisch), Biathlon (23, davon vier paralympisch), Skilanglauf (17), Skisprung (12) sowie Nordische Kombination (4). Zu den geförderten Sportlern gehörten unter anderen Felix Neureuther und Viktoria Rebensburg sowie Laura Dahlmeier. Die Sportler sind Beamte der Zollverwaltung im einfachen Dienst.
Zollbeamte nehmen auch an internationalen Einsätzen wie EUBAM Moldawien/Ukraine, EUBAM Rafah und EULEX teil. Dies erfolgt z. B. um (häufig gemeinsam mit Beamten der Bundespolizei) Infrastrukturen zur Grenzsicherung und Grenzaufsicht aufzubauen, die Abgabenerhebung zu sichern, Schmuggel zu unterbinden und auch zur Ausbildung und Schulung von lokalen Kräften.
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