Bundesanstalt Für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben: Bundesbehörde

Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) ging durch Umbenennung aus der Treuhandanstalt hervor.

Ihr obliegen im Wesentlichen das Vertragsmanagement, die Reprivatisierung und die Abwicklung von Unternehmen in Liquidation. Außerdem ist sie Treuhänder des Vermögens von Parteien und Massenorganisationen der DDR (PMO-Vermögen).

Bundesanstalt Für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben: Rechtliche Grundlagen, Organe, Aufgaben
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Rechtliche Grundlagen

Aufgrund des Gesetzes zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt vom 9. August 1994 endete die Tätigkeit der Treuhandanstalt zum Jahresende 1994. Die Treuhandanstalt wurde in „Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben“ umbenannt (siehe § 1 der Verordnung über die Umbenennung und die Anpassung von Zuständigkeiten der Treuhandanstalt [Treuhandanstaltumbenennungsverordnung – TreuhUmbenV] vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3913)) und die Verantwortung für die Erfüllung ihrer verbliebenen Aufgaben ab 1. Januar 1995 auf die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, die BMGB Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin mbH und die TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH übertragen.

Organe

Bis 31. Dezember 2003:

  • Vorstand
  • Verwaltungsrat

Seit 1. Januar 2004:

  • Abwickler der Anstalt

Aufgaben

Die verbleibenden Aufgaben, die hauptsächlich noch die Bereiche Reprivatisierung, Vertragsmanagement, Abwicklung und Verwertung von ehemals volkseigenem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen betreffen, werden für die BvS von Dritten in Geschäftsbesorgung wahrgenommen. Bis auf den letztgenannten Bereich waren die Aufgaben bis 2011 fast vollständig erledigt.

Beteiligungen

Privatisierung

Rechtsstreitigkeiten

Tochtergesellschaften

Abwicklung

Durch das Gesetz zur Abwicklung der BvS vom 28. Oktober 2003 wurde der letzte Schritt der Umstrukturierung vollzogen. Der Präsident als Organ der BvS wurde durch einen Abwickler ersetzt. Der BvS wurde die Möglichkeit eingeräumt, ihr Vermögen, im Zuge der Abwicklung auf den Bund, Einrichtungen oder Kapitalgesellschaften des Bundes zu übertragen und damit die Voraussetzungen für die Auflösung der BvS zu schaffen.

Im Hinblick auf den Abarbeitungsstand dieser Aufgaben stellte die BvS selbst zum 31. Dezember 2000 die operative Arbeit grundsätzlich ein und übertrug die Abarbeitung der Restaufgaben Geschäftsbesorgern. Seit 1. Januar 2004 wird sie durch einen Abwickler vertreten; die bis dahin handelnden Organe Verwaltungsrat und Vorstand (Präsident) wurden abgeschafft. Zum Abwickler ist seit dem 1. Juli 2008 die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) bestellt. Die BImA übernahm darüber hinaus von der BvS mit Wirkung zum 1. Januar 2014 deren Aufgaben auf dem Gebiet der ökologischen Altlasten.

Die BvS ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts und gehört zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Personen

Literatur

  • Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (Hrsg.): „Schnell privatisieren, entschlossen sanieren, behutsam stilllegen.“ Ein Rückblick auf 13 Jahre Arbeit der Treuhandanstalt und der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben. Wegweiser GmbH, Berlin 2003. ISBN 3-932661-40-0. Abschlussbericht der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben. Inhaltsverzeichnis (PDF-Datei; 26 kB).

Siehe auch

Einzelnachweise

Tags:

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