Thaddäus Müller (* 2.
Oktober">2. Oktober 1763 in Luzern; † 10. April 1826 ebenda) war ein Schweizer Theologe. Er war Stadtpfarrer von Luzern und Bischöflicher Kommissar.
Thaddäus Müller war der Sohn des Schiffszimmermanns Peter Müller und dessen Ehefrau Anna Maria Sigrist. Er besuchte anfangs die Luzerner Stiftsschule und später das Gymnasium in Luzern. Dort wurde er durch die unterrichtenden Lehrer Franz Regis Krauer (* 5. Juli 1739 in Luzern; † 5. Oktober 1806 ebenda) und Joseph Ignaz Zimmermann unterrichtet und gefördert.
Nach Beendigung der Schule fand Thaddäus Müller eine Anstellung als Hauslehrer beim Staatsschreiber Karl Martin Keller (* 19. Februar 1737; † 24. Januar 1789) für dessen Sohn, den späteren Schultheissen Xaver Keller (* 12. Oktober 1772 in Luzern; † 12. September 1816 ebenda). Nach der Priesterweihe 1786 begann er als Pfarrhelfer an der Luzerner Hofkirche St. Leodegar beim damaligen Stadtpfarrer Alois Keller zu wirken. Alois Keller, der ein Bruder des Staatsschreibers Karl Martin Keller war, bereitete Thaddäus Müller auf seinen künftigen Beruf vor. 1789 bekam dieser eine Stelle als Lehrer am Luzerner Gymnasium angeboten und war dort bis 1796 als Rhetoriklehrer tätig.
1796 starb Alois Keller, und Thaddäus Müller bekam die Nachfolge der Stadtpfarrer-Stelle als erster Nicht-Stadtbürger übertragen. Auf Vorschlag der Regierung vom Konstanzer Fürstbischof wurde er 1798 zum Bischöflichen Kommissar mit generalvikarähnlicher Stellung im Kanton Luzern und Unterwalden übertragen.
Bildungsminister Philipp Albert Stapfer wollte 1798 das Schulwesen verändern, um die Volksbildung zu verbessern, hierzu wurden am 24. Juli 1798 kantonale Erziehungsräte gebildet, und Thaddäus Müller war die Seele dieser Bildungskommission in Luzern. Er war massgeblich an den Reformen des höheren Schulwesens beteiligt. Weder die geistlichen noch die theologischen Vorgesetzten hatten ein Interesse an der Ausbildung des Schulwesens, weil sie die Notwendigkeit nicht sahen. Thaddäus Müller war seinerzeit einer der wenigen, die sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt hatten und nun gegen verschiedene Widerstände die Reformen beharrlich fortführten.
Auch in der Bevölkerung herrschte das Vorurteil, dass die Kinder nicht gelehrter sein sollten als die Eltern. Das Beamtentum sperrte sich gegen Änderungen, weil einige wenige Familien die Beamten stellten und die Dienstposten auf deren Kinder übergingen. Die Pfarrer, denen die Aufsicht über die Schulen übertragen wurde, wollten diese nicht ausüben, weil dies zu Mehrarbeit führte und sie sich fachlich nicht zuständig sahen. Es fehlte auch an geeignetem Personal für den Lehrkörper, weil in der Vergangenheit Beamtensöhne eingestellt wurden, ohne zu prüfen, ob sie die erforderlichen Einstellungsvoraussetzungen erfüllten. Durch die Übertragung der Lehrerstelle entgingen sie jedoch ihren militärischen Verpflichtungen. Weiterhin fehlte es an finanziellen Mitteln sowie an geeigneten Gebäuden, um Schulen einzurichten.
Thaddäus Müllers beharrlicher Wille und sein Geschick führten dazu, dass das Landschulwesen im Kanton Luzern auf- und ausgebaut werden konnte. Er war auch bemüht, die Ausbildung der Geistlichen zu verbessern, und gründete hierzu ein Examinations-Kollegium, vor dem alle Geistlichen, die ein Amt mit Pfründen erhalten wollten, eine Prüfung ablegen mussten.
Am 19. Februar 1806 schloss die Mediations-Regierung des Kantons Luzern auf Initiative und Vermittlung von Thaddäus Müller das Wessenberg-Konkordat mit dem Bischof Karl Theodor von Dalberg ab. Dieses staatskirchlich geprägte, jedoch die bischöflichen Rechte grundsätzlich wahrende Vertragswerk überdauerte alle politischen Umstürze des 19. Jahrhunderts und bildete bis 1931 die Grundlage des Luzerner Staatskirchenrechts. Aufgrund von Thaddäus Müllers Bemühungen wurden in diesem Konkordat wesentliche Änderungen vorgenommen; so liess er vertraglich vereinbaren, dass die Pfarreien neu geordnet wurden, so dass die Gläubigen näher an ihrer nächsten Kirche waren und nicht weite Wege zu ihrer zuständigen Pfarrkirche zurücklegen mussten, ausserdem wurden die Pfarreien in Klassifikationen eingeteilt, um eine gerechtere und gleichmässigere Besoldung der Geistlichen sicherzustellen. Weiterhin trug er Sorge, dass der Chorherrenstift St. Michael Beromünster zum Wohnsitz der alten Seelsorger bestimmt wurde, die dort ihren Lebensabend verbrachten. Alle geistlichen Benefizien mussten bei künftiger Besetzung mit der Pflicht der Seelsorge oder des Jugendunterrichtes verbunden sein. Zur Verbesserung der Bildung der Kleriker wurde im Konkordat vereinbart, dass ein Bischöfliches Seminar errichtet wird. Dies wurde in der Stadt Luzern in das ehemalige Ursulinerkloster verlegt. Thaddäus Müller wurde dort die Leitung des Bischöflichen Seminars übertragen. Später wurde Professor Thaddäus Anton Dereser mit der Leitung des Priesterseminars beauftragt.
1815 trennte sich Luzern von der Diözese Konstanz. Dieses führte dazu, dass der neue apostolische Generalvikar Franz Bernhard Göldlin von Tiefenau Thaddäus Müller das Kommissariat entzog und dieses selbst übernahm. Dadurch verlor Thaddäus Müller die Aufsicht über das Priesterseminar, das bald darauf 1818 geschlossen wurde. Ebenso wurde er nicht mehr in den neu gebildeten Erziehungsrat gewählt und verlor dadurch auch die Aufsicht über das Landschulwesen.
Aufgrund seiner Verdienste erhielt er nun aber die vollen Einkünfte des von ihm seit 1806 bekleideten Kanonikats nebst der Pfarrstelle, die er in der Vergangenheit nur zur Hälfte bezogen hatte.
1820 wurde er von der Regierung des Kantons Luzern zum Nachfolger des verstorbenen Generalvikars Franz Bernhard Göldlin von Tiefenau gewählt.
Personendaten | |
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NAME | Müller, Thaddäus |
KURZBESCHREIBUNG | Schweizer Theologe |
GEBURTSDATUM | 2. Oktober 1763 |
GEBURTSORT | Luzern |
STERBEDATUM | 10. April 1826 |
STERBEORT | Luzern |
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