Ein Sperrbezirk ist ein Gebiet, in dem die Prostitution überhaupt nicht oder nur zu bestimmten Tageszeiten ausgeübt werden darf. Grund ist häufig der Jugendschutz.
Umgangssprachlich wird der Sperrbezirk bisweilen fälschlich als „Sperrgebiet“ bezeichnet.
Grundsätzlich ist die Prostitution in Deutschland erlaubt. Die Behörden eines Bundeslandes können jedoch die Ausübung der Prostitution in bestimmten Gebieten per Rechtsverordnung verbieten. Die Ermächtigungsgrundlage dafür ist Art. 297 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB). Danach darf zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes verboten werden, der Prostitution nachzugehen:
Der Begriff „nachgehen“ umfasst dabei die Prostitution selbst und auch Kontakt mit Kunden aufzunehmen.
Freier sind nach dem erwähnten Art. 297 EGStGB von den Verboten nicht betroffen. Viele Kommunen untersagen jedoch in örtlichen Polizeiverordnungen, Prostituierte in Sperrbezirken anzusprechen. Eine typische Formulierung lautet:
„Im Sperrbezirk ist es untersagt, zu Prostituierten Kontakt aufzunehmen, um sexuelle Handlungen gegen Entgelt zu vereinbaren.“
In Baden-Württemberg ist es laut der Verordnung der Landesregierung über das Verbot der Prostitution vom 3. März 1976 grundsätzlich verboten, der Prostitution in Gemeinden mit bis zu 35.000 Einwohnern nachzugehen. Damit ist lediglich in rund 46 Gemeinden in Baden-Württemberg die Prostitution zulässig. Der Erlass von einzelnen Sperrbezirksverordnungen bei Gemeinden über 35.000 Einwohner wird auf die vier Regierungspräsidien (Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Tübingen) übertragen.
In Bayern wird mit der Verordnung über das Verbot der Prostitution grundsätzlich verboten, der Prostitution in Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern nachzugehen. Damit ist lediglich in rund 34 Gemeinden in Bayern die Prostitution zulässig. Mit Zustimmung der Gemeinden können Gemeinden ganz oder teilweise von dem Verbot ausgenommen werden.
Mit der Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution vom 24. April 1992 wird Prostitution in Thüringen in Gemeinden bis zu 30.000 Einwohner grundsätzlich verboten. Damit ist lediglich in rund zehn Gemeinden in Thüringen die Prostitution zulässig. Mit Zustimmung der Gemeinden können Gemeinden ganz oder teilweise von dem Verbot ausgenommen werden. Die Ermächtigung zum Erlass von Sperrbezirken wurde dem Thüringer Landesverwaltungsamt übertragen.
Verstöße gegen Sperrbezirksverordnungen können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet werden (§ 120 OWiG). Bei beharrlicher Zuwiderhandlung liegt eine Straftat vor, die gem. § 184f StGB mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft wird.
Die Spider Murphy Gang widmete sich dem Münchener Sperrbezirk mit dem Lied Skandal im Sperrbezirk.
This article uses material from the Wikipedia Deutsch article Sperrbezirk, which is released under the Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 license ("CC BY-SA 3.0"); additional terms may apply (view authors). Abrufstatistik · Autoren Der Inhalt ist verfügbar unter CC BY-SA 4.0, sofern nicht anders angegeben. Images, videos and audio are available under their respective licenses.
®Wikipedia is a registered trademark of the Wiki Foundation, Inc. Wiki Deutsch (DUHOCTRUNGQUOC.VN) is an independent company and has no affiliation with Wiki Foundation.