Reinhold von Derschau (auch: Derschow, Dersczaw; * 1.
April">1. April 1600 in Königsberg (Preußen); † 5. April 1667 ebenda) war ein deutscher Jurist.
Derschau entstammte dem preußisch-kurländischem Adelsgeschlecht Derschau, das sich viele Jahre in Danzig als Ratsherrn im Patriziat der Stadt etabliert hatte. Sein Großvater Bernhard Derschau († 1590), der dort als Ratsherr fungiert hatte, zog nach Königsberg, wo er ebenfalls eine Ratsherrenstelle bekleidete. Aus dessen Ehe mit Anna, Tochter des Bernhard Fahrenheit stammen drei Söhne. Unter diesen war Reinhold von Derschaus Vater Bernhard von Derschau (* 25. Mai 1560; † 23. August 1631), der 1590 Ursela (* 18. Oktober 1561; † 4. Dezember 1645), Tochter des Henning Boye und Witwe des Rats Nikolaus Wegner, geheiratet hatte. Er wurde königlich preußischer Hofgerichtsrat und am 15. Dezember 1602 von Kaiser Rudolf II. in den Reichsadel- und Ritterstand erhoben.
Aus jener Ehe gingen sieben Kinder hervor, wovon fünf schon in jungen Jahren verstarben. Eines der beiden überlebenden Kinder war der hier angeführte Reinhold, das andere dessen Bruder, der spätere Theologe Bernhard von Derschau (* 17. Juli 1591; † 13. März 1639). Da die Familie über ausreichend finanzielle Mittel verfügte, dürften Reinhold und sein Bruder eine hervorragende Grundausbildung erhalten haben. Am 3. Juli 1615 wurde er an der Universität Königsberg immatrikuliert. Seine Hochschulausbildung setzte er 1620 an der Universität Jena fort. Nach einer Reise durch die Niederlande, England, Frankreich, Spanien und Italien promovierte er mit der Abhandlung Positiones Iuridicae Centum, Quas Sub Praesidio Divino … 1628 an der Universität Straßburg zum Doktor der Rechte.
In seine Heimat kehrte er über Ungarn und Polen reisend zurück. Dort ernannte man ihn 1639 zum ersten Professor der juristischen Fakultät an der Universität Königsberg. In dieser Eigenschaft beteiligte er sich auch an den organisatorischen Aufgaben der Hochschule und war in den Sommersemestern 1639 sowie 1643 Rektor der Alma Mater. Seine Professur legte er 1643 nieder, als er zum Hofgerichtsrat vom brandenburgischen Kurfürsten in Königsberg ernannt wurde. Er blieb der juristischen Fakultät jedoch noch als Senior erhalten. 1657 wurde er zudem Tribunalrat am Oberappellationsgericht. 1663 bestätigte der brandenburgische Kurfürst seinen Adelstitel und er war Erbherr der Güter Wenigkeim, Mamlack, Waldhausen etc.
Derschau war zwei Mal verheiratet.
Seine erste Ehe schloss er am 24. Juni 1629 mit Sophia (* 2. März 1612; † 4. August 1653), Tochter des Dr. Albrecht vom Stein.
Seine zweite Ehe ging er am 5. September 1655 mit Agnes (* 31. November 1613; † 24. März 1678), Tochter des Kaufmanns in Kneiphof Bernhard Paschke und Witwe des kurfürstlichen Rates Leonhard Zwiebeltreter, ein.
Von den Kindern kennt man:
Personendaten | |
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NAME | Derschau, Reinhold von |
ALTERNATIVNAMEN | Derschow, Dersczaw |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist |
GEBURTSDATUM | 1. April 1600 |
GEBURTSORT | Königsberg (Preußen) |
STERBEDATUM | 5. April 1667 |
STERBEORT | Königsberg (Preußen) |
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