Sofortige Frist
- Annahme des einem Anwesenden gemachten Antrags, § 147 BGB
1-Tages-Frist
2-Tages-Frist
3-Tages-Frist
Wochenfrist
10-Tages-Frist
- Frist für die Eingangsbestätigung oder alternativ die formale Nachforderung der zuständigen Ethikkommission an den Sponsor bei einem Antrag auf zustimmende Bewertung einer klinischen Prüfung (§ 8 Abs. 1 GCP-V)
2-Wochenfrist
- Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften (§ 355 BGB) und Heimverträgen (§ 11 WBVG)
- Eilige Rechtsmittel (Einspruch gegen Strafbefehl, § 410 StPO oder Bußgeldbescheid, § 67 OWiG, sofortige Beschwerde im Zivilprozess, § 569 ZPO und bei einstweiligen Anordnungen im FamFG (§ 63 Abs. 2 FamFG))
- Einspruch gegen ein Versäumnisurteil im Zivilprozess (§ 339 Abs. 1 ZPO)
- Klage gegen Entscheidungen nach dem Asylgesetz über die Ablehnung von Asylanträgen (§ 74 Abs. 1 Halbsatz 1 AsylG), wenn nicht die speziellere Wochenfrist gilt (siehe dort)
- Übliche Frist für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 32 VwVfG, § 27 SGB X, § 18 FamFG, § 60 VwGO) – nach Wegfall des Hindernisses. Achtung: Andere Frist im Strafprozess, im Steuerverfahren und beim Sozialgericht
- Außerordentliche (fristlose) Arbeitsvertragskündigung aus wichtigem Grund (§ 626 Abs. 2 BGB)
- Kündigungsfrist für Arbeitsverträge während der Probezeit, § 622 BGB
- Außerordentliche Kündigung Wohnraum (Halbmonatsfrist, § 573d Abs. 2 BGB)
- Rückäußerung im Personalvertretungsrecht (z. T. 10 Arbeitstage, § 69 BPersVG, nach Landesrecht z. T. 2 Wochen, z. B. § 66 LPVG NRW)
- Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen bei ALG I, § 159 Abs. 5 SGB III
- einstweilige Genehmigung ärztliche Zwangsmaßnahme, § 333 Abs. 2 FamFG
- Zuständigkeitsklärung bei Anträgen auf Leistungen zur Teilhabe für behinderte Menschen (§ 14 Abs. 1 SGB IX)
3-Wochenfrist
4-Wochenfrist
Monatsfrist
30 Tage-Frist
- Frist zur Vorlage von Aufzeichnungen gegenüber der Finanzbehörde über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle (§ 90 Abs. 3 Satz 9 AO)
5-Wochenfrist
- Abfassungsfrist schriftliches Strafurteil (§ 275 StPO)
37-Tages-Frist
- Frist für die zuständige Ethik-Kommission bei einer zum Nachweis der Konformität von Produkten durchgeführten klinischen Prüfung eine Stellungnahme zu einer wesentlichen Änderung abzugeben, sofern sich die Ethik-Kommission nicht zusätzlich durch externe Sachverständige beraten lässt (§ 41 Abs. 3 S. 1 MPDG)
6-Wochenfrist
44-Tages-Frist
- Frist für die zuständige Ethik-Kommission bei einer zum Nachweis der Konformität von Produkten durchgeführten klinischen Prüfung eine Stellungnahme zu einer wesentlichen Änderung abzugeben, sofern sich die Ethik-Kommission zusätzlich durch externe Sachverständige beraten lässt (§ 41 Abs. 3 MPDG)
8-Wochenfrist
- Mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot (nach der Entbindung), § 3 Abs. 2 MuSchG
2-Monatsfrist
60 Tage-Frist
- Frist zur Vorlage von Aufzeichnungen gegenüber der Finanzbehörde (§ 90 Abs. 3 Satz 8 AO)
- Frist für die zuständige Ethikkommission zur Entscheidung über einen Antrag auf zustimmende Bewertung zur Durchführung einer klinischen Prüfung (§ 42 Abs. 1 AMG, § 8 Abs. 2 S. 1 GCP-V); ggf. verkürzt sich die Frist auf 30 Tage (§ 8 Abs. 3 S. 1 GCP-V)
12-Wochenfrist
3-Monatsfrist
90 Tage-Frist
- Frist für die zuständige Ethikkommission zur Entscheidung über einen Antrag auf zustimmende Bewertung zur Durchführung einer klinischen Prüfung von somatischen Zelltherapeutika und Arzneimitteln, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten (§ 42 Abs. 1 AMG, § 8 Abs. 4 S. 1 GCP-V); sofern für die Bewertung Sachverständige beigezogen oder Gutachten angefordert werden müssen, verlängert sich die Frist auf 180 Tage
4-Monatsfrist
5-Monatsfrist
Halbjahresfrist
7-Monatsfrist
- gesetzliche Kündigungsfrist von Arbeitsverträgen bei Kündigung durch den Arbeitgeber bei mehr als 20 Jahren Beschäftigungsdauer (§ 622 BGB)
- Einreichungsfrist für Einkommensteuererklärung beim Finanzamt (nach Ende des Steuerjahres)
9-Monatsfrist
- Kündigungsfrist für Vermieter bei Wohnraummietverträgen über 8 Jahre, § 573c BGB
Jahresfrist
- Besitzstandswahrung für Arbeitnehmer nach Betriebsübergang, (§ 613a Abs. 1 BGB)
- Wiedereinräumung des Besitzes nach der Verübung verbotener Eigenmacht (§ 864 BGB)
- Ansprüche aus gewerblichen Transportverträgen nach § 439 HGB
- Ende der Rechtsmittelfrist bei Verwaltungsakten bei unterbliebener oder falscher Rechtsbehelfsbelehrung (§ 58 Abs. 2 VwGO, § 66 Abs. 2 SGG)
- Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 1.000 bis zu 2.500 Euro bedroht sind (§ 31 Abs. 2 Nr. 3 OWiG)
- Festsetzungsverjährung bei Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (Art. 221 Abs. 3 Zollkodex 1992)
- Anwartschaftszeit auf Arbeitslosengeld I, § 142 Abs. 1 SGB III
- Verlängerung der Bestellung eines vorläufigen rechtlichen Betreuers, § 302 FamFG
- Bewilligungsdauer bei zahlreichen Sozialleistungen, z. B. ALG 2 (§ 41 Abs. 3 Satz 1 SGB II), Grundsicherung nach SGB XII (§ 44 Abs. 3 Satz 1 SGB XII), Wohngeld (§ 25 Abs. 1 Satz 1 WoGG), Ausbildungsförderung (§ 50 Abs. 3), BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (§ 69 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 SGB III).
- Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand seit dem Ende der versäumten Frist (§ 110 Abs. 3 AO, § 32 Abs. 3 VwVfG, § 27 Abs. 3 SGB X)
78-Wochenfrist
2-Jahresfrist
3-Jahresfrist
4-Jahresfrist
- Ansprüche auf Sozialleistungen (Nachgewährung) (§ 44 Abs. 4 SGB X)
- Zahlungsansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge (§ 25 SGB IV)
5-Jahresfrist
- Mängelansprüche beim Kauf eines Bauwerkes (§ 438 BGB)
- Mängelansprüche beim Werkvertrag bei einem Bauwerk (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB)
- Verfolgungsverjährung bei Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind (§ 78 StGB)
- Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 378 bis 380 AO)
- Verjährung von Dienstvergehen bei Notaren (§ 95a BNotO)
- Festsetzungsfrist bei fahrlässiger Steuerverkürzung (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO)
- Zahlungsverjährung im Steuerrecht (§ 228 AO)
- Absoluter Fristablauf bei Nichtigkeitsklage (§ 586 ZPO)
6-Jahresfrist
7-Jahresfrist
- Zeitablauf für Disziplinmaßnahme im Beamtenrecht (Zurückstufung), § 15 BDG
- Längste Überprüfungsfrist bei der Bestellung eines rechtlichen Betreuers oder eines Einwilligungsvorbehaltes, § 295 Abs. 2 FamFG
10-Jahresfrist
- Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück (§ 196 BGB)
- Ende Schadensersatzanspruch (§ 199 Abs. 3 BGB)
- Ausschluss des Rückforderungsanspruchs des Geschenkes bei Verarmung des Schenkers (§ 529 BGB)
- Ersitzen von beweglichen Sachen (§ 937 BGB)
- Ende der Schutzfrist für das Recht am eigenen Bild (nach Tod), § 22 Kunsturhebergesetz
- Verfolgungsverjährung bei Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind (§ 78 StGB)
- Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO)
20-Jahresfrist
- Verfolgungsverjährung bei Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind (§ 78 StGB)
30-Jahresfrist
- Eigentumserwerb an Immobilien durch Ersitzen (§ 900 BGB)
- Schadensersatzansprüche, die auf der vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung beruhen, Herausgabeansprüche aus Eigentum sowie rechtskräftig festgestellte Ansprüche (§ 197 BGB)
- Ansprüche aus unanfechtbaren Verwaltungsakten (§ 53 Abs. 2 VwVfG), § 52 SGB X
- Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge, wenn vorsätzlich vorenthalten (§ 25 SGB IV)
- Verfolgungsverjährung bei Straftaten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind (§ 78 StGB, Mord verjährt seit 1979 nicht mehr)
- Aufbewahrungsfrist für Aufzeichnungen sowie Röntgenbilder, digitale Bilddaten und sonstige Untersuchungsdaten im Falle einer Behandlung (§ 85 Abs. StrlSchG)
70-Jahresfrist
- Ende des Urheberschutzes (nach Tod des Urhebers, § 64 UrhG, nach Veröffentlichung bei anonymen Werken, § 66 UrhG)
Angemessene Frist
Ergänzend zu den gesetzlichen Fristen gibt es in verschiedenen Rechtsquellen Ermächtigungen zur Setzung behördlicher Fristen. In der Abgabenordnung werden die Finanzbehörden ermächtigt, angemessene Fristen zu setzen (z. B. §§ 27 Satz 2, 63 Abs. 4 Satz 1, 123 Abs. 1 Satz 1 AO). Das Gleiche gilt für andere Behörden (§§ 15, 17, 18, 23 Abs. 4, VwVfG) und im Sozialverwaltungsverfahren (§ 66 Abs. 3 SGB I; §§ 14, 19 Abs. 2 SGB X). Oft dienen sie dem Anspruch des Bürgers auf rechtliches Gehör nach Art. 103 GG, auch über das eigentliche gerichtliche Verfahren hinaus.
Vergleichbares gibt es auch im Privatrecht, wenn dem Schuldner eines Anspruches eine angemessene Frist zu setzen ist, z. B. nach § 264, § 280, § 308, § 323, § 455, § 910, § 1003, § 2193 oder § 2307 BGB sowie im Handelsrecht (§§ 87 Abs. 3, 95 Abs. 2, 329 Abs. 2, 412 Abs. 2, 530 Abs. 4, 539 Abs. 2 HGB). Häufig ist in der Praxis hierbei eine 2-Wochenfrist anzutreffen.
Siehe auch
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