Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP; englisch Common Security and Defence Policy, CSDP; französisch Politique commune de sécurité et de défense, PCSD) ist ein Politikfeld der Europäischen Union.
Sie ist Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), folgt jedoch teilweise besonderen Regeln und hat auch einige eigene Institutionen.
Die GSVP wurde mit dem Vertrag von Nizza 2001 unter der Bezeichnung Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP; französisch Politique européenne de sécurité et de défense, PESD) eingeführt und erhielt ihren heutigen Namen mit dem Vertrag von Lissabon 2007. Wichtigste Akteure der GSVP sind die nationalen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Rat, die alle wichtigen Beschlüsse in diesem Politikbereich einstimmig fassen müssen. Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament haben hingegen kaum Mitspracherechte.
Die Wurzeln der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind einerseits in der militärischen Bedrohung der Staaten Westeuropas durch die Sowjetunion nach dem Zweiten Weltkrieg zu sehen, andererseits im Interesse der (westlichen) Nachbarstaaten Deutschlands an einer militärischen Einbindung der Bundesrepublik, um eine Vormachtstellung Deutschlands in Europa zu verhindern.
Auf Initiative des französischen Ministerpräsidenten René Pleven wurde 1950–52 der Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) zwischen Frankreich, Deutschland den Benelux-Staaten und Italien ausgearbeitet. Er sollte eine Parallelkonstruktion zur EGKS darstellen und wies einen vergleichbaren institutionellen Rahmen auf. Operatives Kernstück war eine „Europaarmee“ unter dem Dach der NATO. Die EVG scheiterte letztlich an der Verweigerung der Ratifikation durch das französische Parlament.
Stattdessen wurde 1954 auf der Grundlage des ursprünglich gegen Deutschland gerichteten Brüsseler Pakts die Westeuropäische Union (WEU) gegründet, die neben den sechs EGKS-Staaten noch Großbritannien mit einschloss. Es handelt sich um ein System kollektiver Sicherheit in Europa, das aber gleichzeitig Rüstungsbegrenzungen für die Partnerstaaten, insbesondere Deutschland, vorsah. Angesichts der überragenden Bedeutung der NATO blieb das Gewicht der WEU jedoch stets begrenzt. 1992 nahm sie die sogenannten Petersberg-Aufgaben an (Humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben und Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung inklusive friedensschaffender Maßnahmen).
Seit den 80er-Jahren entwickelte sich zudem eine gemeinsame Verteidigungspolitik der EG-Kernstaaten Frankreich und Deutschland. Sie führte zur Gründung einer Deutsch-Französischen Brigade, aus der schließlich 1992 unter Einschluss weiterer Staaten das Eurokorps hervorging.
Mit dem Vertrag von Maastricht wurde schließlich 1992 die „Sicherheitspolitik“ ausdrücklich der Zuständigkeit der neu gegründeten EU zugewiesen – wenn auch lediglich im Rahmen der intergouvernemental geprägten zweiten Säule. Dabei arbeitete die EU eng mit der WEU zusammen und übernahm nun auch deren Petersberg-Aufgaben. Anders als WEU und NATO war die EU jedoch zunächst kein Militärbündnis, d. h. auch im Fall eines Angriffs wären die Mitgliedstaaten nicht zu gegenseitigem Beistand verpflichtet gewesen. Damit sollte den Bedenken der neutralen EU-Mitgliedstaaten wie Irland, Österreich, Schweden und Finnland Genüge getan werden.
Insbesondere in den Jugoslawienkriegen in den neunziger Jahren trat die geringe Handlungsfähigkeit der EU offen zutage. Es wurde beklagt, sie sei ein ökonomischer Riese und ein außenpolitischer und militärischer Zwerg, der in seinem eigenen „Hinterhof“ auf Unterstützung amerikanischer NATO-Soldaten angewiesen sei. Vor diesem Hintergrund wurde im Vertrag von Amsterdam 1997 schließlich der Ausbau zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) beschlossen. Ein wichtiger Schritt war der Kurswechsel der britischen Politik, die auf dem französisch-britischen Gipfel in Saint-Malo 1998 ihre Vorbehalte gegen eine nicht in die NATO integrierte, europäische Verteidigungskomponente aufgab. In den folgenden Jahren wurde daher unter Leitung des neu ernannten Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, des früheren NATO-Generalsekretärs Javier Solana, die ESVP weiter ausgebaut.
Zu wesentlichen Veränderungen kam es auf den EU-Gipfeln von Köln und Helsinki (beide 1999), Feira (2000) sowie Göteborg und Laeken (jeweils 2001): Hier wurde beschlossen, mit einer eigenen Verteidigungskomponente die Petersberger Aufgaben erfüllen zu können und insbesondere bestimmte Kontingente von Soldaten, Polizisten und weiterem Personal zur Verfügung zu stellen. Außerdem wurde die Teilnahme von Nicht-EU-Staaten geregelt und vier Ad-hoc-Arbeitsgruppen zur Regelung der Beziehungen zwischen EU und NATO gegründet.
Die Irak-Krise 2003 zeigte jedoch erneut die Uneinigkeit der EU. Beim sogenannten Pralinengipfel am 29. April 2003 schlugen die Staats- und Regierungschefs Belgiens, Deutschlands, Frankreichs und Luxemburgs die Gründung einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsunion vor, die insbesondere die Idee eines wechselseitigen Beistandspakts und einer rüstungspolitischen Koordination vorsah. Dieser Vorschlag stieß zunächst auf überwiegend negative Resonanz, gab aber einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung der ESVP.
Bei den Gipfeln von Thessaloniki und Brüssel 2003 wurde eine europäische Sicherheitsstrategie entwickelt, die zur Gründung des Europäischen Sicherheits- und Verteidigungskollegs führte, eines gemeinsamen Ausbildungszentrums der EU-Mitgliedstaaten. Außerdem kam es 2003 zu einer ersten Polizeimission in Bosnien-Herzegowina, einer ersten EU-Militärmission mit Rückgriff auf NATO-Strukturen in Mazedonien und zur ersten autonomen Mission in der Demokratischen Republik Kongo (Operation Artemis).
Mit dem Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat, wurde die ESVP in Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) umbenannt. Er beinhaltete mehrere Reformen, darunter die bessere Koordination der Rüstungspolitik und eine wechselseitige Beistandsklausel (Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag), in die nun auch die neutralen Staaten einwilligten.
Der damalige Präsident des Europäischen Parlamentes Hans-Gert Pöttering stellte im November 2008 auf der Berliner Sicherheitskonferenz ein Konzept für eine immer engere Synchronisierung der europäischen Streitkräfte unter dem Namen Synchronised Armed Forces Europe (SAFE) vor.
Seit dem Abkommen von Edinburgh von 1992 hatte Dänemark eine Garantie, dass es nicht verpflichtet sein würden, der für die Verteidigung zuständigen Westeuropäischen Union beizutreten. Darüber hinaus sah das Abkommen vor, dass Dänemark nicht an Diskussionen teilnehmen oder an Entscheidungen der EU mit Auswirkungen auf die Verteidigung gebunden sein würde. Der Vertrag von Amsterdam von 1997 enthielt ein Protokoll das dieses Opt-out aus der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU formalisiert hat. Infolgedessen ist Dänemark von außenpolitischen Diskussionen mit Auswirkungen auf die Verteidigung ausgeschlossen und nimmt nicht an Auslandsmissionen mit einer Verteidigungskomponente teil.
Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der dadurch veränderten Sicherheitslage in Europa stimmte die dänische Bevölkerung jedoch am 1. Juni 2022 der Abschaffung dieses Opt-outs für Verteidigungsfragen zu. Dieses mehrheitliche Ja bedeutet, dass der Verteidigungsvorbehalt abgeschafft werden konnte. Bereits am 20. Juni erklärte Dänemark die offizielle Abschaffung seines sogenannten EU-Verteidigungsvorbehalt zum 1. Juli 2022 und damit aller v.g. Sonderrechte aus dem Opt-out. Hierdurch ist es dem dänischen Parlament nun möglich, etwa für die Teilnahme an EU-geführten Militäreinsätzen oder den Wehrbereichsprojekten der Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO) zu stimmen.
Im November 2017 beschlossen die Außen- und Verteidigungsminister der EU ein Dokument zur permanenten strukturierten Zusammenarbeit (Permanent Structured Cooperation, PESCO), an der sich 25 der damals 28 Mitgliedstaaten beteiligen. Nicht dabei sind Dänemark und Malta, die aber später dazustoßen können. Die Vertragsstaaten haben sich zur Zusammenarbeit bei knapp 50 konkreten Projekten verpflichtet, wobei jeder Staat selbst entscheiden kann, an welchen Projekten er sich beteiligt. PESCO versteht sich nicht als Alternative zur NATO, sondern als Ergänzung.
Gemäß Art. 42 Abs. 1 und 2 EUV darf die EU sicherheits- und verteidigungspolitisch tätig werden. Gemäß Art. 42 Abs. 2 EUV umfasst die GSVP dabei die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik. Letztere kann bei einem entsprechenden Beschluss des Europäischen Rats auch zu einer gemeinsamen Verteidigung führen. Die GSVP berührt nach Art. 42 Abs. 2 EUV nicht die besonderen Charaktere der Verteidigungspolitiken einzelner Mitgliedstaaten, insbesondere jenen, die gleichzeitig der NATO angehören oder sich zu politischer Neutralität verpflichtet haben.
Die GSVP unterliegt dem in Art. 23 bis 41 EUV geregelten rechtlichen Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, deren Teil sie ist, sowie den besonderen Bestimmungen der Art. 42 bis 46 EU-Vertrag. Gleichwohl gibt es einige Besonderheiten:
Im Rahmen des Art. 42 Abs. 7 können im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats die anderen Mitgliedsstaaten um Unterstützung gebeten werden. Die anderen Mitgliedsstaaten schulden dem angegriffenen Mitgliedsstaat dann alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung im Einklang mit Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen. Dies wurde zum ersten Mal von Frankreich nach den Terroranschlägen am 13. November 2015 in Paris in Anspruch genommen und auch von den anderen Mitgliedsstaaten gewährt.
Ebenso wie in der GASP, treffen auch in der GSVP Europäischer Rat und der Rat der Europäischen Union alle wesentlichen Entscheidungen, wobei der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (umgangssprachlich auch als EU-Außenminister bezeichnet) und der ihm unterstellte Europäische Auswärtige Dienst voll an der GSVP beteiligt wird. Der Kommission und dem Europäischen Parlament kommen nur Anhörungs- und Informationsrechte zu. Zuständiger Ausschuss des Europäischen Parlaments ist der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, Gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik. Maßnahmen der GSVP unterliegen nicht der Judikatur des Gerichtshofs der Europäischen Union.
Besondere Bedeutung kommt in der GSVP indes dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) zu, das sich im Regelfall aus den Botschaftern der Mitgliedstaaten zusammensetzt. Es ersetzt das Politische Komitee, das in der Vergangenheit auf der Ebene der politischen Direktoren zusammentraf. Das PSK verfolgt die für die GASP wichtigen Entwicklungen des Weltgeschehens, erarbeitet neue Strategien und überwacht deren Umsetzung. Unter der Aufsicht des Rates gewährleistet das PSK die politische Kontrolle und strategische Leitung von Krisenmanagement-Aktionen.
Daneben existieren einige weitere Institutionen, die ausschließlich Aufgaben der GSVP wahrnehmen:
Der GSVP steht dasselbe Instrumentarium wie der GASP zur Verfügung. Auf der Grundlage der Leitlinien und Strategien des Europäischen Rates beschließt der Rat über die Standpunkte der Union zu außen-, sicherheits- und verteidigungspolitischen Themen und über die Durchführung von Aktionen, zum Beispiel in der Form von militärischen Missionen.
Die EU verfügt, ebenso wie die NATO, nicht über eigene Soldaten oder gar eine europäische Armee. Stattdessen greift die EU auf die Streitkräfte der Mitgliedstaaten zurück, welche im Einzelfall autonom über die Bereitstellung entscheiden. In Deutschland erfordert dies die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages.
Um im Rahmen der EU aktiv zu werden, wurde auf den Europäischen Räten von Köln und Helsinki im Jahr 1999 eine Verbesserung der militärischen Fähigkeiten der EU vereinbart. Im Rahmen des European Headline Goal beabsichtigte die EU, binnen 60 Tagen für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr 50.000–60.000 Soldaten für die gesamte Bandbreite der Petersberg-Aufgaben als schnelle EU-Eingreiftruppe zur Verfügung stellen zu können. Hierbei geht es in erster Linie um friedenssichernde Einsätze wie die Mission in Bosnien-Herzegowina durch EUFOR Althea (siehe unten). Das ursprüngliche Ziel einer umfassenden Einsatzfähigkeit bis zum Jahr 2003 wurde nach eigener Einschätzung des Rats nicht erreicht. Daraufhin wurde im ersten Halbjahr 2004 eine erneute Verbesserung der militärischen Fähigkeiten im Rahmen des Headline Goal 2010 vereinbart, doch auch dieses Ziel wurde verfehlt.
Als Schritt zur schnellen Verbesserung der Einsatzfähigkeit beschloss der Rat 2004 die Aufstellung der sogenannten EU Battlegroups. Diese hochflexiblen Verbände mit einer Stärke von etwa 1.500 Soldaten können innerhalb von 10–15 Tagen in einem Radius von 6.000 km um Brüssel für eine Dauer von bis zu vier Monaten zum Krisenmanagement eingesetzt werden. 2005 waren die ersten Verbände verfügbar, die volle Einsatzfähigkeit wurde 2007 erreicht. Seitdem stehen jeweils 2 dieser in der Regel multinational zusammengesetzten Verbände für jeweils 6 Monate einsatzbereit zur Verfügung.
Bei all den Verpflichtungen im Rahmen der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten handelt es sich nicht um rechtsverbindliche Vorgaben, sondern um autonome – politisch verbindliche – Verpflichtungen der Mitgliedstaaten.
Im Fall von EU-Militäreinsätzen liegt die politische Kontrolle und strategische Leitung der Mission beim Rat und dem PSK. In der Zwischenstufe verfügt die EU im beschränkten Maße über eigene Planungs- und Durchführungskapazitäten, gegebenenfalls unter Rückgriff auf Mittel der Mitgliedstaaten. Insbesondere bei umfassenderen Operationen wie EUFOR Althea (siehe unten), kann die EU aber auch auf Mittel der NATO auf Grundlage der Vereinbarung Berlin Plus zurückgreifen.
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Die Zusammenarbeit mit den USA wird unter anderem im Rahmen der NATO gewährleistet: „Die Entwicklung der ESVP ist vor allem politisch motiviert und hat ihren Ursprung in den Konflikten um das ehemalige Jugoslawien [..] Da diese Krisenreaktionskräfte jedoch vorderhand auf Strukturen und Einrichtungen der NATO angewiesen sein werden, verfügen die USA auch weiterhin über die Möglichkeit einem Einsatz zuzustimmen oder nicht. Doch eine europäische Selbständigkeit und Unabhängigkeit werden die USA auf Dauer nicht verhindern können und vermutlich auch nicht wollen, denn ein besserer Partner Europa entlastet die USA und festigt damit das Bündnis. [..] Es geht damit keines falls darum, einen Ersatz für die NATO auf die Beine zu stellen und eine europäische Armee ist vorderhand nicht geplant.“
Nato-Generalsekretär Jens Stoltenberg, EU-Ratspräsident Donald Tusk und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker haben am 10. Juli 2018, einen Tag vor der offiziellen Tagung des Nordatlantikrats, in Brüssel eine „Erklärung über die beiderseitige Zusammenarbeit“ unterzeichnet. Die EU und die NATO hatten bereits bei dem Gipfeltreffen aller NATO-Staats- und Regierungschefs im Juli 2016 in Warschau eine Zusammenarbeit vereinbart. Sie umfasste 2016 z. B. ein abgestimmtes Vorgehen in der Flüchtlingskrise und gegen Cyber-Attacken, welche sich gegen eine wichtige Infrastruktur wie Energienetze oder das Bankensystem richten.
Diese Zusammenarbeit wurde 2018 bekräftigt. Vorrangig festgelegt wurden „rasche und nachweisbare Fortschritte“ bei der „militärischen Mobilität“, also z. B. durch Straßen und Brücken, zur schnellen Truppenverlegung. Als weitere Hauptziele werden Terrorismus-Bekämpfung, die stärkere Abwehr von ABC-Waffen und die Förderung von Frauen genannt.
Die EU-Mitgliedstaaten hatten im Dezember 2017 eine stärkere gemeinsame bewaffnete Zusammenarbeit namens PESCO beschlossen. Beschlossen wurden vorerst 17 Militärprojekte, die teils auch die Rüstungszusammenarbeit betreffen. Die Trump-Administration hatte dagegen die Sorge geäußert, diese EU-Pläne schwächten die NATO und könnten den Zugang von US-Firmen zum europäischen Rüstungsmarkt beschränken. US-Verteidigungsminister Jim Mattis reagierte im Februar 2018 mit der Forderung „schriftlich in EU-Dokumente aufzunehmen, dass die gemeinsame Verteidigung eine NATO-Aufgabe ist, und zwar ausschließlich eine NATO-Aufgabe.“ Die EU antwortete, dass dies bereits in den EU-Verträgen stehe.
In der gemeinsamen NATO-EU-Erklärung vom Juli 2018 steht: „Die NATO wird weiterhin ihre einzigartige und wesentliche Rolle als Eckpfeiler der kollektiven Verteidigung für alle Bündnispartner spielen.“
Zivile Experten, Polizei- und Zollbeamte sowie Soldaten der Bundeswehr engagieren sich bei fast allen GSVP-Einsätzen. Das Auswärtige Amt informiert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags regelmäßig über die Missionen. Deutschland hat dafür in den letzten Jahren umfassende Voraussetzungen geschaffen: das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze, ein „Sekundierungsgesetz“ für die Entsendung von deutschen Fachkräften sowie eine gemeinsame Ausbildungsplattform für zivile, polizeiliche und militärische Einsatzkräfte. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages lassen sich regelmäßig über die Missionen informieren. Bei bewaffneten militärischen Operationen beraten sie und stimmen über das Bundestagsmandat ab, das für solche Einsätze erforderlich ist.
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