Drogenpolitik umfasst jenen Bereich der Politik, der sich mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Drogen beschäftigt.
Traditionell eher im Aufgabenfeld der Innenpolitik verortet, werden mittlerweile die Gesundheits- und Sozialpolitik eingebunden, um den Ansatz zu einer eher ganzheitlichen Sichtweise zu verschieben.
Während das Bedürfnis, den Umgang mit psychoaktiven Substanzen zu thematisieren, bereits seit biblischen Zeiten dokumentiert ist, existiert eine eigenständige Drogenpolitik in Deutschland erst seit den späten 1960er Jahren. Die Anfänge gehen international auf die 1920er und 1930er Jahre zurück, als viele bis dahin legale und als Medizin verkaufte Stoffe, teilweise pflanzlicher Natur, bspw. Kokain und Cannabis, teilweise halbsynthetisch hergestellte Substanzen wie Heroin, international geächtet und verboten wurden.
Wichtige Zeitpunkte in der internationalen Entwicklung waren:
Richard Nixon prägte 1972 den Begriff „War on Drugs“. In den USA ist vor allem die 1973 gegründete Drogenbekämpfungsbehörde DEA für die Bekämpfung illegaler Drogen zuständig. Seit 1988 werden die Aktionen durch das neu gegründete „Office of National Drug Control Policy“ koordiniert und überwacht. Die USA beteiligen sich auch an multinationalen Operationen gegen den illegalen Drogenhandel, z. B. an der Operation Solare 2007/2008, und in den Drogenanbauländern. Kritisch ist dabei zum Beispiel zu sehen, dass die CIA während des Sowjetisch-Afghanischen Krieges (1980–1988) jedoch indirekt den Anbau von Opium in Afghanistan und dessen Weiterverarbeitung zu Morphin bzw. Heroin (Diacetylmorphin) unterstützte.
Der US-amerikanische Philosoph Michael Huemer nimmt zu den Hauptargumenten der Drogendebatte wie folgt Stellung:
Im Bericht 2014 des nationalen REITOX-Knotenpunkts der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht an die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht wird der Begriff Drogenpolitik für Deutschland folgend definiert:
„Der Begriff ‚Drogenpolitik‘ bezog sich bis zum Ende des letzten Jahrhunderts nur auf illegale Drogen, die im Mittelpunkt des politischen Interesses standen. Es gab keine vergleichbare Konzeption für eine Alkohol- oder Tabakpolitik oder für eine substanzübergreifende ‚Sucht‘-Politik. Seit einigen Jahren stehen Störungen durch legale psychotrope Substanzen (z. B. Alkohol, Tabak und Medikamentenmissbrauch) und substanzübergreifende Aspekte (z. B. in der universellen Prävention oder bei Patienten mit Mehrfachmissbrauch) sowie seit einiger Zeit auch stoffungebundene Süchte (z. B. pathologisches Glücksspiel) stärker im Mittelpunkt des politischen Interesses. Aus diesem Grunde werden zunehmend die Begriffe ‚Drogen- und Suchtpolitik‘ oder ‚Suchtpolitik‘ anstelle von ‚Drogenpolitik‘ verwendet. Wegen der Unterschiede in den politischen Zielen und Strategien hinsichtlich legaler und illegaler Substanzen wird in Deutschland vorzugsweise der Begriff ‚Drogen- und Suchtpolitik‘ verwendet. Darüber hinaus hat sich das Blickfeld vom ursprünglichen Hauptinteresse an der Substanzabhängigkeit auch hin zu riskantem und schädlichem Konsumverhalten und damit zu einem weitergehenden Verständnis einer Gesundheitspolitik für substanzbezogene Störungen und Risiken erweitert. Die deutsche Sprache kennt dafür allerdings keinen Kurzbegriff, so dass vor allem der (unzureichende) Begriff der ‚Suchtpolitik‘ weiterhin Verwendung findet. Für die jährlichen Berichte der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) hat das zur Folge, dass teilweise auch auf legale Substanzen und gemeinsame Strategien für legale und illegale Substanzen eingegangen werden muss. Eine Trennung ist an vielen Stellen aufgrund der fachlichen und politischen Entwicklung nicht mehr möglich.“
Die niederländische Drogenpolitik und das niederländische Opiumgesetz (nl. Opiumwet) unterscheiden „weiche Drogen“ und „harte Drogen“. Der Erwerb, Besitz und Konsum dieser „weichen Drogen“ führen in bestimmten Fällen nicht zu einer Strafverfolgung.
Portugal litt seit den 1980er und 1990er Jahren unter einem wachsenden gesellschaftlichen Drogenproblem, mit vielen Drogentoten, wachsender Drogenkriminalität und zunehmender Zahl AIDS-Infizierter, schließlich war etwa 1 % der Bevölkerung Portugals heroinabhängig. Da der herkömmliche, trotz der seit 1987 eingerichteten Hilfeeinrichtungen weiter repressive Weg keine Erfolge zeigte, entschloss sich die Regierung unter Premierminister und heutigem UN-Generalsekretär António Guterres im Jahr 2001 zu einer tiefgreifenden Kehrtwende. Der portugiesische Weg der weltweit ersten umfassenden Entkriminalisierung aller Drogen mit umfassender staatlichen Hilfe für Drogenabhängige zeigte danach schnell Erfolg und erfuhr in der Folge internationale Beachtung.
Unter der Leitung des Fachmediziners João Goulão, der seit 1997 die Drogenhilfe des Landes leitete und später mehrmals der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht vorstand, wurde der Regierung 1998 eine umfassende Untersuchung des portugiesischen Drogenproblems vorgelegt. Daraufhin entwickelte das Gesundheitsministerium eine neue Drogenpolitik und eine Gesetzesvorlage. Im Jahr 2000 gelangte das entsprechende Gesetz nach kontroversen Diskussionen zur Verabschiedung und trat im Juli 2001 in Kraft.
Die neue Drogenpolitik folgt den zwei Grundsätzen Humanismus und Pragmatismus und sieht dabei Drogenabhängige nicht mehr als Kriminelle, sondern als hilfsbedürftige Kranke. Drogen und insb. der Handel damit bleiben dabei aber trotz teilweiser Entkriminalisierung illegal. Eine Vielzahl Hilfsangebote und ein massives Methadonprogramm stehen den Patienten in staatlichen, öffentlich-rechtlichen und privaten Einrichtungen zur Verfügung und werden von sog. Dissuasionskommissionen mit Ziel an sie herangetragen, sie davon zu überzeugen, den Konsum illegaler Drogen zu beenden. Wenn sich Personen gegen eine vorgeschlagene Entzugstherapie entscheiden, aber innerhalb von sechs Monaten trotzdem wieder mit Drogen aufgegriffen werden, werden ihnen weitere Konsequenzen auferlegt, z. B. in Form der Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit bis hin zum Führerscheinentzug. Drogenmissbrauch wird also weiterhin sanktioniert, aber nunmehr im Rahmen des Verwaltungsrechts und nicht mehr strafrechtlich. Finanziert wird die neue Politik zu einem wesentlichen Teil über Einsparungen, etwa durch die weggefallenen Kontrollen und Disziplinierungen der Abhängigen, geringere Kriminalität, eingesparte Gerichts- und Gesundheitskosten (weniger AIDS-Infizierte, weniger Drogentote und kaum noch Gerichtsverfahren wegen Kleindelikte), und die Reduzierung und Konzentration der Polizeiarbeit auf den Drogenhandel. Der Handel mit Drogen ist dabei weiter strafbar, straffrei ist nur der Besitz kleinerer Mengen (bis etwa zehn Tagesdosen).
Nachdem in Schottland im Jahr 2020 insgesamt 1339 Menschen an den Folgen ihres Drogenkonsums starben (so viele wie nie seit Beginn der Aufzeichnungen Im Jahr 1995) führte die schottische Regierung die Möglichkeit des Verzichts auf eine Strafverfolgung bei Besitz von „Class A“-Drogen (Heroin, Kokain und Crystal Meth) ein. Dadurch ist ein Besitz jener Drogen nicht mehr grundsätzlich von der schottischen Polizei strafrechtlich zu verfolgen, sondern er kann auch lediglich mit einer Verwarnung geahndet werden, so wie es mit sogenannten „weichen“ Drogen in Schottland schon länger möglich ist. Ein Handel jener Drogen steht weiterhin unter Strafe.
Die Schweiz hat 1929 die Opiumkonvention ratifiziert, wie die Regierung dem Völkerbund verbindlich mitteilte.
Die Schweizer Drogenpolitik wird als die sogenannte Viersäulenpolitik bezeichnet. Die vier Säulen sind:
Diese differenzierte Politik ist entwickelt worden, nachdem anfangs 1990er Jahre die repressive Drogenpolitik zu unhaltbaren offenen Drogenszenen geführt hatte, etwa auf dem Platzspitz in Zürich und im Kocherpark in Bern. Seither hat sich der Drogenkonsum stark verändert.
Die Schweizer Drogenpolitik ist in verschiedenen Volksabstimmungen bestätigt worden. So ist etwa die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes am 30. November 2008 mit einem Ja-Stimmenanteil von 68,1 % angenommen worden.
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