Suchergebnisse für „Übereignung – Wiki Übereignung
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Bezeichnungen nicht deckungsgleich. Die Übereignung beweglicher Sachen (Fahrnis) ist in den §§ 929 ff. BGB geregelt. Die Übereignung beweglicher Sachen erfolgt durch… |
Grundbuch erforderlich, erst dann ist die Übereignung bei einem Grundstückskaufvertrag rechtswirksam. Die Übereignung ist ein Verfügungsgeschäft. Es ist zum… |
Übergabe (Sachenrecht) (Abschnitt Übereignung beweglicher Sachen) oder der Bestellung oder Übertragung eines Pfandrechts). Die wirksame Übereignung einer beweglichen Sache setzt neben der Einigung zwischen Veräußerer… |
(englisch payment, französisch payement) versteht man in der Wirtschaft die Übereignung von Geld vom zahlungspflichtigen Schuldner an den Zahlungsempfänger (Gläubiger)… |
Recht von einem Inhaber auf einen neuen übergeht. Bspw. geht bei der Übereignung einer Sache das Eigentum vom Veräußerer auf den Erwerber über. Eine Belastung… |
englisch credit oder englisch loan = Leihe) versteht man allgemein die Übereignung von Bargeld (Banknoten, Münzen), Buchgeld oder vertretbaren Sachen vom… |
Aufhebung oder Inhaltsänderung: Eine Übertragung stellt beispielsweise die Übereignung einer Sache oder eine Forderungsabtretung dar. Eine Belastung kann z… |
einen der Anspruch des K gegen V auf Übereignung der Kaufsache, als auch die Ansprüche des V gegen K auf Übereignung des Kaufpreises und auf Abnahme der… |
gehörenden beweglichen Sache an den Kreditgeber (Sicherungsnehmer). Die Übereignung erfolgt durch Einigung (§ 929 Satz 1 BGB) über den Eigentumsübergang… |
sein, dass der Verkäufer dem Käufer die Anzahlung gestattet, aber die Übereignung und Übergabe des Kaufgegenstandes erst bei vollständiger Kaufpreiszahlung… |
Vorbehalt steht für: Eigentumsvorbehalt (Deutschland) bei der Übereignung von Sachen Geheimer Vorbehalt, etwa bei Scheingeschäften Gesetzesvorbehalt,… |
Verkauf steht für: Übertragung von Sachen, siehe Übereignung Übertragung des Eigentums an Sachen oder Abtretung von Forderungen oder Rechten, siehe Veräußerung… |
Besitzers, aber auch dessen Veränderungen, die beispielsweise durch Übereignung und Besitzverschaffung eintreten. Außerhalb des BGB sind weitere sachenrechtliche… |
Bann steht für: die Übereignung von Lebewesen oder Sachen an den Gott der Bibel, siehe Bann (Bibel) den Ausschluss aus der jüdischen Glaubensgemeinschaft… |
Bezahlung, siehe Kaufvertrag Eigentumsübertragung einer Sache, siehe Übereignung Ergebnis einer wirtschaftlichen geld- oder sachleistungsbringenden Tätigkeit… |
Eigentum des vorherigen Eigentümers abgeleitet. Wichtigster Fall ist die Übereignung für bewegliche Sachen (Deutschland: § 929 BGB), Fahrnisse, und für unbewegliche… |
der Fehleridentität vor – beide Erfüllungsgeschäfte (Übereignung des Fahrrades und Übereignung der Geldscheine) wirksam geblieben. Da die Rechtsordnung… |
auf den Abschluss des Kaufvertrages (§ 433 BGB) und auf die dingliche Übereignung (§ 929 BGB) gerichtet ist. Die angebotene Leistung wird dabei meist ohne… |
Schuldner. Beim Kauf schuldet der Verkäufer dem Käufer die Übergabe und Übereignung der verkauften Sache (§ 433 Abs. 1 BGB), der Käufer ist Schuldner der… |
Verpflichtungsgeschäft mit Rechtsgrund (die sogenannte causa) darstellt, und die Übereignung zwei verschiedene Vorgänge sind. Daher ist es nach deutschem Recht auch… |