Suchergebnisse für „Basislinie (Seerecht) – Wiki Seerecht Basislinie
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Die Basislinie ist Grundlage zur Bestimmung der im Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) genannten Meereszonen. Die Basislinie ist die Bezugslinie… |
Linienplanung #Verfahren Basislinie (Seerecht), Bezugslinie für die Festlegung der völkerrechtlichen Meereszonen Basislinie (Chromatographie), Messsignal… |
von der Basislinie. Nach einer komplexen, im Seerechtsübereinkommen festgelegten Formel kann seine Grenze bis zu 350 Seemeilen von der Basislinie liegen… |
Anschlusszone ist nach dem Seerechtsübereinkommen der UNO von 1982 ab der Basislinie maximal 24 Seemeilen (etwa 44 km) breit. In der Anschlusszone stehen dem… |
Küstenmeer (Kategorie Seerecht) darf jeder Staat bis zu einer Grenze von höchstens 12 Seemeilen von der Basislinie festlegen. Eine Besonderheit besteht laut Art. 12 Seerechtsübereinkommen… |
mindestens 30 Prozent der Weltmeere als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Basislinie (Seerecht) Internationale Gewässer UN-Vertrag zum Meeresschutz (Biodiversity… |
12-Meilen-Zone (Kategorie Seerecht) Küstenmeeres ist eine angenommene Linie, 12 Seemeilen (gut 22 km) von der Basislinie entfernt. Die Gesamtheit unterschiedlicher auf eine Küste bezogene Seezonen… |
Äquidistanz (englisch equidistance principle) beschreibt ein Konzept aus dem Seerecht zur Abgrenzung der Seegrenze zwischen Küstenstaaten. Hierbei wird eine… |
Grenze (Abschnitt Meer und Festlandsockel (Seerecht)) der Mittellinien bestimmt und verlaufen mit gleichem Abstand zu den Basislinien zweier Staaten. Ausnahmen können durch bilaterale Abkommen festgelegt… |
abnehmen. Grundlage für die topografische Abgrenzung der Meereszonen ist die Basislinie. Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982 Deutsche… |
Verlag, Bielefeld 2008, ISBN 978-3-7688-0523-0. Schallsignal (Schifffahrt) Seerecht Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 268–269… |
Gewässer und zog dementsprechend seine Basislinien. Schon 1978 war absehbar, dass das (zukünftige) internationale Seerecht den Meeresanrainern wertvolle Nutzungsrechte… |