Die Stelle des Sonderberichterstatters zur Religions- und Glaubensfreiheit wurde geschaffen, um bestehende und aufkommende Hindernisse für die Ausübung des Rechts auf Religions- oder Glaubensfreiheit zu ermitteln und Empfehlungen zu allfälligen Möglichkeiten und Mitteln zur Überwindung solcher Hindernisse vorzulegen.
Sonderberichterstatter zur Religions- und Glaubensfreiheit Special Rapporteur on freedom of religion or belief | |
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Organisationsart | Sonderberichterstatter |
Kürzel | FreedomReligion |
Leitung | Nazila Ghanea Iran seit 2022 |
Gegründet | 14. Dezember 2007 |
Hauptsitz | Palais des Nations, Genf |
Oberorganisation | UN-Menschenrechtsrat |
Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 14. Dezember 2007 mittels einer Resolution, in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Nachdem die UN-Menschenrechtskommission im Jahr 2006 durch den UN-Menschenrechtsrat ersetzt wurde, ist dieser nun zuständig und übt die Aufsicht aus. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 8. April 2016.
Der Sachverständige ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UN mit einem Mandat beauftragt und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex. Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.
Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben. Er prüft Mitteilungen und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können. Er macht auch Anschlussverfahren in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte zuhanden des UN-Menschenrechtsrat.
Diese Stelle ersetzt die am 24. Dezember 1986 vom Wirtschafts- und Sozialrat geschaffene Stelle eines Sonderberichterstatters gegen religiöse Intoleranz.
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