„Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland“, befand seinerzeit die Kommission und sprach sich zugleich dafür aus, dass Deutschland fast 30 Jahre nach dem Anwerbestopp eine dauerhafte und befristete Zuwanderung für den Arbeitsmarkt brauche.
Die Kommission stellte nach einjähriger Diskussion im Juli 2001 einen Bericht mit umfangreichen Vorschlägen für eine Zuwanderungsgesetzgebung vor. Bereits wenige Wochen später legte das Bundesinnenministerium den Referentenentwurf eines Zuwanderungsgesetzes vor, der einen Teil der Vorschläge der Süssmuth-Kommission aufgriff. Am 1. Januar 2005 trat schließlich das Zuwanderungsgesetz in Kraft.
Mitglieder der Süssmuth-Kommission
Mitglieder der Süssmuth-Kommission waren:
Rita Süssmuth, MdB, Präsidentin des Deutschen Bundestages a. D., Vorsitzende
Hans-Jochen Vogel, Bundesminister der Justiz a. D., stellvertretender Vorsitzender
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