Mütter des Grundgesetzes werden die vier Frauen genannt, die neben den 61 Männern des Parlamentarischen Rates 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erstellten.
Im Corpus von Google Bücher findet sich die erste Erwähnung von „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ im Jahr 1976. Nach vereinzelten Funden hierbei steigt die Erwähnung der Frauen ab 1988 merklich.
Elisabeth Selbert und Friederike „Frieda“ Nadig (beide SPD) setzten gegen anfangs heftigen Widerstand, auch aus eigenen Reihen, die Aufnahme des Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ in das bundesdeutsche Grundgesetz durch.
Helene Weber (CDU), die älteste der vier Frauen, hatte bereits an der Weimarer Verfassung mitgewirkt und war im Parlamentarischen Rat als Schriftführerin Mitglied des Präsidiums. Sie war von 1919 bis 1933 fast ununterbrochen und nach der Zeit des Nationalsozialismus wieder ab 1946 Parlamentsabgeordnete und reorganisierte nach 1945 die katholische Frauenbewegung.
Helene Wessel war seit 1946 stellvertretende Vorsitzende der Zentrumspartei. Durch ihre 1949 erfolgte Wahl zu deren Vorsitzender wurde sie die erste Frau an der Spitze einer Partei in Deutschland sowie die erste Fraktionsvorsitzende. Bei der Schlussabstimmung vom 8. Mai 1949 lehnte sie das Grundgesetz wegen einer unzureichenden Berücksichtigung christlicher Wertvorstellungen und des Fehlens sozialstaatlicher Grundrechte ab.
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