Lehnheim ist ein Stadtteil von Grünberg im mittelhessischen Landkreis Gießen.
Lehnheim Stadt Grünberg | |
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Koordinaten: | , 8° 59′ O50° 36′ 37″ N, 8° 59′ 17″ O |
Höhe: | 302 (285–317) m ü. NHN |
Fläche: | 5,18 km² |
Einwohner: | 734 (31. Dez. 2020) |
Bevölkerungsdichte: | 142 Einwohner/km² |
Postleitzahl: | 35305 |
Vorwahl: | 06401 |
Stadtteile von Grünberg |
Lehnheim liegt nordöstlich von Grünberg im Vorderen Vogelsberg am Äschersbach, der südlich des Ortes entspringt. Durch den Ort führt die Landesstraße 3072; die Bundesstraße 49 verläuft im Süden. Dort führt auch die Bahnstrecke Gießen–Fulda vorbei.
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung des Orts erfolgte um das Jahr 1350 unter dem Namen Lenhan im Kopialbuch des Stifts St. Johann in Mainz. In erhaltenen Urkunden späterer Zeit erschien der Ortsname in folgenden Variationen (in Klammern das Jahr der Erwähnung): Lenheym (1340–1351), Leenheym (15. Jahrhundert) und Lennheim (1589). Der Ort lag an der Kurzen Hessen, einer wichtigen Handelsstraße von Mainz über Gießen nach Eisenach. In Ortsnähe wurde früher Eisenerz abgebaut. Die erste Schule wurde 1783 erbaut. In der 1954 neu errichteten Schule befindet sich heute der Kindergarten.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Lehnheim:
„Lehnheim (L. Bez. Grünberg) evangel. Filialdorf; liegt 1⁄2 St. von Grünberg, hat 59 Häuser und 321 Einwohner, die alle evangelisch sind. Die Einwohner gehören alle zum Bauernstand.“
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Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Lehnheim zum 31. Dezember 1971 auf freiwilliger Basis in die Stadt Grünberg eingegliedert. Für Lehnheim sowie für alle ehemals eigenständigen Gemeinden von Grünberg und die Kernstadt wurde je ein Ortsbezirk m gebildet.
Die folgende Liste zeigt die Staaten, in denen Lehnheim lag, und deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:
In Lehnheim galt der Stadt- und Amtsbrauch von Grünberg als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit der Amtsbrauch keine Bestimmungen enthielt. Dieses Sonderrecht alten Herkommens behielt seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, bis es zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Lehnheim das „Amt Grünberg“ zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtum Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Lehnheim zuständig war.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Grünberg“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Grünberg, und Lehnheim wurde dem Amtsgericht Alsfeld zugelegt.
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Lehnheim 741 Einwohner. Darunter waren 18 (2,4 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 123 Einwohner unter 18 Jahren, 233 zwischen 18 und 49, 150 zwischen 50 und 64 und 135 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 297 Haushalten. Davon waren 66 Singlehaushalte, 96 Paare ohne Kinder und 105 Paare mit Kindern, sowie 24 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 63 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 198 Haushaltungen lebten keine Senioren.
• 1806: | 311 Einwohner, 55 Häuser |
• 1829: | 321 Einwohner, 59 Häuser |
• 1867: | 300 Einwohner, 59 bewohnte Gebäude |
• 1875: | 361 Einwohner, 70 bewohnte Gebäude |
Lehnheim: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2020 | ||||
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Jahr | Einwohner | |||
1791 | 239 | |||
1800 | 277 | |||
1806 | 311 | |||
1829 | 321 | |||
1834 | 350 | |||
1840 | 365 | |||
1846 | 392 | |||
1852 | 453 | |||
1858 | 360 | |||
1864 | 333 | |||
1871 | 368 | |||
1875 | 361 | |||
1885 | 340 | |||
1895 | 306 | |||
1905 | 305 | |||
1910 | 345 | |||
1925 | 370 | |||
1939 | 362 | |||
1946 | 501 | |||
1950 | 497 | |||
1956 | 528 | |||
1961 | 519 | |||
1967 | 532 | |||
1970 | 577 | |||
1980 | ? | |||
1987 | 637 | |||
2003 | 765 | |||
2011 | 741 | |||
2016 | 711 | |||
2020 | 734 | |||
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS; Ab 1970: Stadt Grünberg:; Zensus 2011 |
• 1829: | 321 evangelische (= 100 %) Einwohner |
• 1961: | 439 evangelische (= 84,59 %) 76 katholische (= 14,64 %) Einwohner |
Für den Stadtteil Lehnheim besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Lehnheim) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus neun Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 56,30 %. Alle Kandidaten gehörten der „Gemeinschaftsliste Lehnheim“ an. Der Ortsbeirat wählte Birgit Otto zur Ortsvorsteherin.
Mehrere Vereine bestimmen das kulturelle Dorfleben:
Anmerkungen
Einzelnachweise
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