Die Inthronisation eines neuen Monarchen erfolgt unmittelbar mit der Königswahl oder in der Erbmonarchie mit dem Tod des Regenten.
Der Inthronisierung folgt nicht zwingend die Krönung; jedoch ist der damit verbundene Empfang des Gottesgnadentum sowie der Insignien wie Krone, Reichsapfel und Zepter als Zeichen der Macht von zentraler symbolischer Bedeutung.
Unter Inthronisation eines Papstes versteht man die feierliche Zeremonie, bei der der neugewählte Papst auf der Kathedra Petri – dem (Bischofs-)Sitz des Apostels Petrus – Platz nimmt. Es ist die symbolische Inbesitznahme der Leitungsgewalt der römisch-katholischen Kirche.
Üblicherweise wird sie seit einer Verfügung Papst Nikolaus II. von 1059 zur Amtseinführung eines neuen Papstes zusammen mit der Krönung zelebriert; diese Zeremonie hat jedoch keine rechtliche Bedeutung. Schon mit der Wahl erhält der neue Papst die oberste Leitungsgewalt; wenn er noch nicht Bischof ist, mit der unmittelbar folgenden Bischofsweihe.
Die Zeremonie ist heute schlichter und wird ohne die dreifache Krone des Papstes (Tiara) zelebriert. Die Krone war bis Johannes Paul II. nur noch Bestandteil des Papstwappens. Mit Benedikt XVI. enthält das Wappen nur noch die Mitra und das Pallium als Insignien des Bischofs von Rom.
Während der Zeremonie der feierlichen Amtseinführung wird dem Papst das Pallium, ein Schulterband aus der Wolle eines gesegneten Lammes, umgelegt und der Fischerring überreicht.
Die Zeichenhandlung, vor den Augen des neuen Papstes dreimal ein Stück Werg zu verbrennen, um ihm die Vergänglichkeit allen Ruhmes vorzuhalten, verbunden mit dem Ausruf Sancte Pater, sic transit gloria mundi „Heiliger Vater, so vergeht der Ruhm der Welt“, ist ebenfalls entfallen.
Unter Inthronisation eines Patriarchen versteht man die feierliche Zeremonie, bei der ein neugewählter Patriarch einer orthodoxen oder katholischen Kirche in sein Amt eingeführt wird. Es ist die symbolische Inbesitznahme der Leitungsgewalt der entsprechenden Kirche.
Erst wenn ein Diözesanbischof die Kathedra eingenommen (den Bischofsstuhl in der Kathedrale des Bistums besetzt) hat, hat er die Amtsgewalt in der Diözese (can. 382 § 1 CIC). Nach der Verlesung der päpstlichen Ernennungsurkunde durch den Dompropst wird der neue Bischof vom Metropoliten zum Bischofsthron geleitet und setzt sich darauf. Mit dieser Symbolhandlung nimmt er gleichsam das Bistum in Besitz. Anschließend feiert er in Konzelebration mit dem Domkapitel und dem Bistumsklerus ein Pontifikalamt als erste Heilige Messe in der Domkirche. Die feierliche Amtseinführung eines neuen Bischofs soll innerhalb von längstens vier Monaten nach der Ernennung durch den Papst vorgenommen werden, wenn er bereits zum Bischof geweiht ist, innerhalb von zwei Monaten (can. 382 § 2 CIC).
Die Inthronisation folgt in der Regel einem ausgefeilten liturgischen Procedere:
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