Gerichtsreporter sind spezialisierte Journalisten, die für Medien wie Presse, Hörfunk und Fernsehen über Gerichtsverfahren berichten.
Seit den Anfängen des Pressewesens gab es Berichte über Verlauf und Ergebnisse von Gerichtsverfahren. Zu einem eigenen Aufgabenbereich, für das dann spezialisierte Redakteure und Reporter zuständig waren, wurde es überwiegend erst im 20. Jahrhundert. Das Interesse der Leser, Hörer und Zuschauer an solchen Berichten und einer möglichen Kommentierung ist durchweg groß.
Die, die sich journalistisch mit dieser Thematik befassen, sollten den formalen Rahmen von Gerichtsverfahren und die grundlegenden Gesetze sehr gut kennen. Das bezieht sich vor allem auf das Strafgesetzbuch, das Bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsverfassungsgesetz und das Deutsche Richtergesetz mit den zum Teil abweichenden Regeln für die deutschen Bundesländer. Oft sind auch Kenntnisse etwa des Sozial-, des Arbeits-, des Finanz-, des Erb- und des Verwaltungsrechts erforderlich. Zu beachten sind auch die einschlägigen Regeln des Pressekodex des Deutschen Presserates (letzte Fassung vom 13. März 2013).
In bestimmten Fällen kann es ein Gericht bei Ausschluss der Öffentlichkeit untersagen, über Verfahrensvorgänge zu berichten (§ 174 Abs. 3 GVG).
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