Erich Buchholz (* 8.
Februar">8. Februar 1927 in Berlin; † 11. Dezember 2020) war ein deutscher Jurist, Hochschullehrer und Autor. Von 1965 bis zu seiner Entlassung 1991 war er Professor für Strafrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Danach trat er als Anwalt insbesondere als Verteidiger von Angeklagte in den Mauerschützenprozessen Erscheinung.
Erich Buchholz besuchte ab 1933 das Luisengymnasium in Berlin und legte dort das Abitur ab. Seit 1946 war er Mitglied der SED. Von 1948 bis 1952 studierte Buchholz Jura an der Humboldt-Universität zu Berlin, wo er als wissenschaftlicher Assistent tätig war. 1956 wurde Buchholz an der Humboldt-Universität mit der Arbeit Die gerichtliche Strafzumessung in der Deutschen Demokratischen Republik zum Dr. jur. promoviert. 1963 habilitierte er sich mit der Schrift Der Diebstahl und seine Bekämpfung in der Deutschen Demokratischen Republik. Seit 1957 arbeitete der Jurist als Dozent, seit 1965 als Professor mit Lehrauftrag, später Ordinarius und Leiter des Instituts für Strafrecht. 1966 wurde er zum Dekan der juristischen Fakultät ernannt, 1976 zum Direktor der Sektion Rechtswissenschaft. Zudem war Buchholz Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats für Rechtswissenschaft beim Minister für das Hoch- und Fachschulwesen. Seit 1952 veröffentlichte Buchholz Zeitschriften- und Buchbeiträge sowie Monographien. Seit dem 8. Juli 1975 war er als IM Richter beim Ministerium für Staatssicherheit registriert. 1991 wurde er als Professor von der Universität entlassen.
Buchholz war 1989 Gründungsmitglied des Freidenkerverbandes der DDR und gehörte dem Beirat des seit 1991 vereinigten Deutschen Freidenker-Verbandes bis zu seinem Lebensende an.
In seinen Publikationen nach der Wende befasste sich Buchholz umfassend mit Rechtssystem der DDR und vertrat dabei zumindest teilweise apologetische Positionen Nach 1990 war Buchholz als Rechtsanwalt zugelassen und trat als Verteidiger in mehreren Mauerschützenprozessen auf. Dort vertrat er die Position, die getöteten Flüchtlinge hätten „ihren Tod selbst verschuldet“, indem sie sich in Minenfelder begeben oder Schüssen ausgesetzt hätten. Im übrigen seien es ohnehin keine politischen Flüchtlinge gewesen, sondern allenfalls „Wirtschaftsflüchtlinge“. Bereits 1977 attestierte Buchholz in der vom DDR-Justizministerium herausgegebenen Fachzeitschrift Neue Justiz den DDR-Grenztruppen „rechtmäßiges Handeln“, da die Schußwaffengebrauchsvorschriften der DDR im Einklang mit dem Völkerrecht stünden und dem Schutz der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung dienten. 2011 legte er mit „DDR-Strafrecht unterm Bundesadler“ eine polemische Fundamentalkritik an der strafrechtlichen Aufarbeitung des DDR-Staatsunrechts durch die bundesdeutsche Justiz vor.
Personendaten | |
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NAME | Buchholz, Erich |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist und Autor |
GEBURTSDATUM | 8. Februar 1927 |
GEBURTSORT | Berlin |
STERBEDATUM | 11. Dezember 2020 |
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