Der Strompreis ist das Entgelt für die Belieferung mit elektrischer Energie.
Er setzt sich aus den Preisen für die Stromerzeugung, Netznutzung sowie – je nach Staat – aus Abgaben, Umlagen und Steuern zusammen. Der Strompreis unterscheidet sich zwischen den Stromanbietern und den angebotenen Tarifen und kann durch einen Wechsel des Tarifs sowie in liberalisierten Märkten durch einen Stromanbieterwechsel durch den Kunden beeinflusst werden.
Strom wird als sog. Commodity gehandelt, siehe Großhandelsstrompreise weiter unten.
Strompreise wurden historisch je nach Abnahmedauer und -Menge variiert. Lichtstrom kostete in einem Beispiel aus der Schweiz im Jahr 1917 mit 50 Rappen pro Kilowattstunde das Fünffache des Stroms zum Kochen, was auch in einem Beispiel von Uznach im Jahr 1931 mit 30 Rappen der teuerste Strom blieb. Die übrigen Preise variierten je nach Steuerbarkeit durch den Versorger; nicht jeder Strom stand ständig zur Verfügung. So war der Kraftstrom unterteilt in Tageskraft, welche Abends während der „Hauptbeleuchtungszeit“ gesperrt war, wie auch Strom für Boiler und Landwirtschaft. Nachtbeheizte Boiler bezogen 1931 zur billigsten Zeit Strom für 4 Rappen pro Kilowattstunde, während Boiler ohne Zeitbeschränkung den Strom durchgehend zu 20 Rappen beziehen mussten. Auch das deutsche Badenwerk führte in den 1960er Jahren mehrere Haushaltstarife, einen Gewerbetarif Licht, den Gewerbetarif Kraft, Landwirtschaftstarif und Kleinstabnehmertarif. Zudem berechnet sich der Strompreis für Grossbezüger, sogenannte Sonderabnehmer, unterschiedlich; laut einer Quelle von 2009 bezogen „Tarifkunden“, also solche mit festem Tarif, im Zeitraum zwischen 1950 und 2008 stets deutlich unter 50 Prozent des Stromes.
In Deutschland fielen die Preise für Strom kaufkraftbereinigt von 1950 bis 2000. Von 2000 bis 2007 stiegen die Strompreise um durchschnittlich 5,3 Prozent pro Jahr. Nominal stieg der Strompreis von 1998 bis 2022 um 118 Prozent, was preisbereinigt 45 Prozent entspricht. Demgegenüber stieg der Anteil der staatlich festgelegten Umlagen und Abgaben in Deutschland um 303 Prozent und so wuchs ihr Anteil am Strompreis bis 2021 von 24 Prozent auf 51 Prozent.
Der Strompreis setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, grundsätzlich aus drei Bereichen:
Der im Diagramm mit Stromerzeugung benannte Anteil ist der einzige Teil des Strompreises, den der Stromlieferant beeinflussen kann. Dieser Anteil macht Stand 2023 durchschnittlich 52,9 % des Haushaltskundenpreises aus. Alle anderen Bestandteile sind entweder gesetzlich vorgegeben oder sie werden durch andere Parteien wie Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber bestimmt.
Dieser Preisanteil verbleibt dem Versorger zur Deckung der Kosten für die Strombeschaffung, der Kosten für die sehr kleinteilige und IT-intensive Endkundenlieferung und -abrechnung (siehe Energievertrieb) wie auch als Marge und zur Deckung von Kreditrisiken des Endkundenabsatzes.
Die Strombeschaffung erfolgt entweder vollständig über einen Vorlieferanten, der auch die erforderliche Flexibilität für die Mengenabweichungen bereitstellt oder ganz oder teilweise über den Stromhandel. Basis für die Beschaffung ist eine Prognose des Endkundenabsatzes für das zu beschaffende Lieferjahr. Diese Prognose wird entweder beim Vorlieferanten mit den erforderlichen Flexibilitäten beschafft oder in handelbare Produkte zerlegt und stückweise auf den Energiehandelsmärkten abgesichert. Grundversorger müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn des neuen Lieferjahres einen Preis für die Grundversorgung kommunizieren. Daher haben sie üblicherweise zu diesem Zeitpunkt ihren Bedarf weitgehend beschafft und damit den Preis abgesichert.
Große Kunden werden oftmals separat betrachtet und erst bei Vertragsabschluss beschafft.
Die Strategie der Strombeschaffung des Lieferanten bestimmt den Beschaffungspreis und die Qualität des gelieferten Stroms (siehe Grünstrom und Stromkennzeichnung).
Der Handelspreis (siehe auch Großhandelsstrompreis weiter unten) eines typischen Verbrauchsprofils ist wegen hohem Tagesbedarf und niedrigem Nachtbedarf grundsätzlich höher als der durchschnittliche Börsenpreis.
Aus ähnlichen Gründen können die durchschnittlichen Erzeugungskosten des deutschen Stromabsatzes, die den Anteil Erzeugung des Strompreises wesentlich bestimmen, nicht direkt aus den Stromgestehungskosten einzelner Kraftwerkstypen abgeleitet werden. Um das Netz stabil zu halten, muss Stromabsatz und Stromerzeugung exakt übereinstimmen. Das Einspeiseprofil der deutschen Windkraftwerke weicht vom Absatzprofil des deutschen Stromverbrauchs sehr deutlich ab. Möchte man den deutschen Stromabsatz mit Windkraft decken, kommen somit zu den Gestehungskosten von Windkraftanlagen Kosten für Speicherung und internationalen Stromaustausch hinzu. Dabei importieren wir Strom deutlich teurer als wir ihn exportieren, so dass auch bei einer ausgeglichenen Export-Importbilanz Kosten entstehen. Alternativ kann die Residuallast durch lastfolgefähige Kraftwerke mit höheren Gestehungskosten gedeckt werden. Welche Lösung hier billiger ist, ist nicht ohne Weiteres ersichtlich. Andererseits gehen in die Preisbildung an der Börse nur variable Kosten der Kraftwerke ein (siehe EPEX Spot Dayahead Auktion und Merit Order), so dass insbesondere bei einer Erzeugung aus Gaskraftwerken, die Gestehungskosten höher sein können, als was diese Kraftwerke für ihre Erzeugung im Stromhandel erzielen. Nur ein profitables Kraftwerk erzielt seine Stromgestehungskosten im Stromhandel und nur Stromhandelspreise landen im Strompreis.
Die Höhe des Netznutzungsentgeltes hängt von der Spannungsebene der Abnahmestelle ab. Dabei enthält das Netznutzungsentgelt des Abnehmers jeweils die Netznutzung aller darüber gelegenen Spannungsebenen. So zahlen Industriebetriebe, die an die Mittelspannungsebene angeschlossen sind, deutlich geringere Netzentgelte als Haushaltskunden. Netznutzungsentgelte unterscheiden sich regional und sind besonders im Norden Ostdeutschlands deutlich teurer. Früher bestimmte die Amortisierung großer Investitionen in die Netzinfrastruktur in der Nachwendezeit in Ostdeutschland die Kosten. Mittlerweile ist es der erforderliche Ausbau der Netze durch die Windeinspeisung. Laut Monitoringbericht 2020 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes lagen in diesem Jahr für den Bereich der Haushaltskunden die niedrigsten Netzentgelte bei 3,94 ct/kWh und die höchsten bei 16,16 ct/kWh.
Die zunehmende Einspeisung Erneuerbarer Energien macht sowohl Ausbau sowohl der Übertragungs- als auch der Verteilnetze erforderlich. Für die erforderliche Verstärkung der Verteilernetze erwarten die Verteilernetzbetreiber (VNB) Stand 2024, dass sie 93.136 km Leitungen bis zum Jahr 2032 verstärken, optimieren oder neu bauen müssen. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) kündigten in einem Entwurf des NEP (2037/45) im Juni 2023 einen notwendigen Zubau an Land und auf See von 25.723 km an (siehe Netzentwicklungsplan Strom). Beim Ausbau der Stromnetze besteht laut Bundesrechnungshof und BNetzA derzeit (2024) ein erheblicher Zeit- und Ausbauverzug von sieben Jahren und 6.000 km.
Die Kosten für den künftigen Netzausbau sind in den derzeitigen Strompreisen noch nicht enthalten. Der Investitionsbedarf für die Übertragungsnetze (an Land und auf See) bis zum Jahr 2045 beträgt laut Bundesrechnungshof und Bundesnetzagentur mindestens 313,7 Mrd. Euro. Hinzu kommen erhebliche Investitionen in die Verteilernetze. Die BNetzA bezifferte diese auf gut 150 Mrd. Euro bis zum Jahr 2045. Diese Summe entspricht einem Investitionsvolumen von ca. 2 % des Bruttosozialprodukts über die nächsten 20 Jahre.
Seit 1. November 2005 müssen die Netzbetreiber ihre Netznutzungsentgelte der Bundesnetzagentur bzw. den Landesregulierungsbehörden zur Genehmigung vorlegen. Aufgrund der Ausweitung der Netzentgelt-Vergünstigungen (§ 19 der Stromnetzentgeltverordnung) vom Herbst 2011 wurden Großverbraucher deutlich von Netzentgelten entlastet. Das Entlastungsvolumen steigt von 805 Mio. Euro 2013 auf 1,1 bis 1,2 Mrd. Euro im Jahr 2014. Die hier vorgenommenen Entlastungen werden auf Privathaushalte und Kleingewerbe umgewälzt (sog. „§-19-Umlage“).
Rechtliche Grundlage für das staatlich regulierte Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie durch Übertragungsnetzbetreiber und die örtlichen Verteilnetzbetreiber bildet die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Sie hat ab Mitte 2005 die vorherige privatrechtliche Verbändevereinbarung für Strom ersetzt. Sie ist zwischenzeitlich ergänzt worden durch die Anreizregulierungsverordnung (ARegV), die am 7. November 2007 in Kraft getreten ist.
Es werden (Stand 2023) sieben (exklusive Mehrwertsteuer) verschiedene Steuern, Abgaben und Umlagen in Deutschland auf den Strompreis erhoben.
Zusammensetzung (Stand 2023):
Art | netto Preise [ct/kWh] |
---|---|
Stromsteuer (unverändert seit 2003) | 2,050 |
Konzessionsabgabe | 1,660 |
Offshore-Netzumlage | 0,591 |
StromNEV-Umlage | 0,417 |
KWKG-Umlage | 0,357 |
Umlage für abschaltbaren Lasten | 0,003 |
EEG-Umlage (bis 30. Juni 2022: 3,723) | 0,000 |
Der BDEW fasst zusammen, dass seit Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998 der Anteil der Steuern, Abgaben und Umlagen um 250 % gestiegen ist.
Die im Folgenden aufgeführten Steuern, Abgaben und Umlagen auf Stromlieferungen in Deutschland machen bei Haushaltskunden derzeit (Stand 2023) insgesamt rund 26,8 % des Strompreises aus.
Ein Anteil von 20,4 % des Strompreises entfallen auf Steuern. Dazu zählen in Deutschland:
Darüber hinaus wurden Steuern auf den Verbrauch bestimmter Primärenergieträger erhoben, z. B. die Brennelementesteuer bei Kernkraftwerken.
Die aufgeführten Umlagen auf Stromlieferungen in Deutschland machen bei Haushaltskunden derzeit (Stand 2023) insgesamt rund 6,1 % des Strompreises aus:
Weltweit war Deutschland 2020 eines der Länder mit der teuersten Elektrizität für private Verbraucher. Die Entwicklung des Strompreises für Haushalte mit drei Personen und einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3500 kWh/Jahr ist in der folgenden Tabelle ab 1998 nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) dargestellt. Der durchschnittliche Strompreis für Privathaushalte ist demnach zwischen 2000, dem Zeitpunkt der Auswirkung der Strommarktliberalisierung, und 2021 von 13,94 auf 31,89 Cent/kWh gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 228 % bzw. durchschnittlich 6,1 % pro Jahr.
Als Kostengruppen sind in der Tabelle die Erzeugungs-, Transport- und Vertriebskosten gefolgt von den verschiedenen Abgaben und Steuern dargestellt, aus denen sich der Bruttostrompreis zusammensetzt. Die Erzeugungs-, Transport- und Vertriebskosten sind als Folge der Marktliberalisierung in den Jahren um die Jahrtausendwende zunächst gesunken, in den Folgejahren wieder gestiegen.
Jahr | Erzeugung, Transport, Vertrieb(1) | Kon- zessions- abgabe | Strom- steuer | KWK- Umlage | EEG- Umlage | § 19- Umlage | Offshore- Netz- umlage(2) | AbLa- Umlage | Umsatz- steuer | Strom- preis Brutto | Anteil Steuern, Abgaben und Umlagen |
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1998 | 13,04 | 1,66 | – | – | 0,08 | – | – | – | 2,33 | 17,11 | 25 % |
1999 | 11,72 | 1,66 | 0,77 | – | 0,10 | – | – | – | 2,28 | 16,53 | 30 % |
2000 | 8,75 | 1,66 | 1,28 | 0,13 | 0,20 | – | – | – | 1,92 | 13,94 | 38 % |
2001 | 8,73 | 1,66 | 1,53 | 0,20 | 0,23 | – | – | – | 1,97 | 14,32 | 40 % |
2002 | 9,84 | 1,66 | 1,79 | 0,25 | 0,35 | – | – | – | 2,22 | 16,11 | 40 % |
2003 | 10,36 | 1,66 | 2,05 | 0,33 | 0,42 | – | – | – | 2,37 | 17,19 | 40 % |
2004 | 10,95 | 1,66 | 2,05 | 0,31 | 0,51 | – | – | – | 2,48 | 17,96 | 40 % |
2005 | 11,35 | 1,66 | 2,05 | 0,34 | 0,69 | – | – | – | 2,57 | 18,66 | 40 % |
2006 | 11,88 | 1,66 | 2,05 | 0,31 | 0,88 | – | – | – | 2,68 | 19,46 | 40 % |
2007 | 12,32 | 1,66 | 2,05 | 0,29 | 1,03 | – | – | – | 3,29 | 20,64 | 40 % |
2008 | 13,14 | 1,66 | 2,05 | 0,19 | 1,16 | – | – | – | 3,46 | 21,65 | 40 % |
2009 | 14,25 | 1,66 | 2,05 | 0,24 | 1,31 | – | – | – | 3,71 | 23,21 | 39 % |
2010 | 14,02 | 1,66 | 2,05 | 0,13 | 2,05 | – | – | – | 3,78 | 23,69 | 41 % |
2011 | 13,93 | 1,66 | 2,05 | 0,03 | 3,53 | – | – | – | 4,03 | 25,23 | 45 % |
2012 | 14,17 | 1,66 | 2,05 | 0,002 | 3,59 | 0,15 | – | – | 4,13 | 25,89 | 45 % |
2013 | 14,55 | 1,66 | 2,05 | 0,13 | 5,28 | 0,33 | 0,25 | – | 4,60 | 28,84 | 50 % |
2014 | 14,01 | 1,66 | 2,05 | 0,18 | 6,24 | 0,09 | 0,25 | 0,01 | 4,65 | 29,14 | 52 % |
2015 | 13,79 | 1,66 | 2,05 | 0,25 | 6,17 | 0,24 | −0,05 | 0,01 | 4,58 | 28,70 | 52 % |
2016 | 13,27 | 1,66 | 2,05 | 0,45 | 6,35 | 0,38 | 0,04 | – | 4,60 | 28,80 | 54 % |
2017 | 13,22 | 1,66 | 2,05 | 0,438 | 6,88 | 0,388 | −0,028 | 0,006 | 4,67 | 29,28 | 55 % |
2018 | 13,49 | 1,66 | 2,05 | 0,345 | 6,792 | 0,370 | 0,037 | 0,011 | 4,71 | 29,47 | 54 % |
2019 | 14,48 | 1,66 | 2,05 | 0,280 | 6,405 | 0,305 | 0,416 | 0,005 | 4,86 | 30,46 | 53 % |
2020 | 15,26 | 1,66 | 2,05 | 0,226 | 6,756 | 0,358 | 0,416 | 0,007 | 5,08 | 31,81 | 52 % |
2021 | 15,73 | 1,66 | 2,05 | 0,25 | 6,50 | 0,43 | 0,40 | 0,01 | 5,13 | 32,16 | 51 % |
2022 | 25,05 | 1,66 | 2,05 | 0,38 | 1,86 | 0,44 | 0,42 | 0,00 | 6,05 | 37,91 | 34 % |
2023 | 33,35 | 1,66 | 2,05 | 0,36 | 0,00 | 0,42 | 0,59 | 0,00 | 7,30 | 45,73 | 27 % |
2024(3) | 30,20 | 1,66 | 2,05 | 0,28 | 0,00 | 0,64 | 0,66 | 0,00 | 6,74 | 42,22 | 28 % |
Bei den Ausgaben der privaten Haushalte machten 2012 die Kosten für Strombezug 2,4 % aus (siehe Tabelle).
Jahr | Gesamt- ausgaben für Konsum | davon für Strom | Anteil |
---|---|---|---|
Mrd. € | Mrd. € | % | |
2012 | 1441,3 | 34,0 | 2,4 |
2011 | 1409,8 | 33,0 | 2,3 |
2010 | 1359,5 | 31,0 | 2,3 |
2009 | 1319,2 | 29,4 | 2,2 |
2008 | 1317,3 | 27,5 | 2,1 |
2007 | 1287,4 | 26,9 | 2,1 |
Quelle: Daten des Statistischen Bundesamtes
Der durchschnittliche Strompreis für industrielle Abnehmer in Deutschland lag 2014 nach Angaben von Eurostat bei 15,86 Cent/kWh (Abnahme von 2.000 bis 20.000 MWh/a).
Die Entwicklung seit 2004 ist in nebenstehender Grafik dargestellt. Zu beachten ist dabei, dass Eurostat ab 2008 die Methode verändert hat. Seitdem werden Preise für verschiedene Verbrauchsspannen angegeben (z. B. 20 bis 500 MWh/a). Davor wurde nur der Preis für den Durchschnittsverbraucher angegeben (2.000 MWh/a).
Laut einer Studie im Auftrag von Bündnis 90/Die Grünen hat sich der durchschnittliche Strompreis für Industrieabnehmer (Sondervertragskunden) von 2008 bis 2012 um etwa 1 Prozent erhöht. Im Vergleich dazu ist der Strompreis für Privathaushalte (Tarifkunden) um 35 Prozent gestiegen. Zu den Gründen gehören u. a. diverse Ausnahmeregelungen bei Steuern, Abgaben und Entgelten, die sich laut einer weiteren Studie im Auftrag von Bündnis 90/Die Grünen für 2014 auf über 16,2 Mrd. Euro summieren. Das Kabinett Merkel II legte solche im August 2013 auf Anfrage der Grünen offen.
In der Diskussion um die Strompreise stand Anfang der 2010er-Jahre eine starke Preissteigerung im Vordergrund, als deren Ursache häufig auf die Förderung der erneuerbaren Energien durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verwiesen wurde. Die damit zusammenhängenden Abgaben wie EEG-, KWK- und § 19-Umlage machten im Jahr 2016 etwa 30 % des Strompreises aus.
Andererseits führten die erneuerbaren Energien zu einem preissenkenden Effekt an der Strombörse durch den so genannten Merit-Order-Effekt. Im Saldo profitierten laut einer Quelle von 2016 davon vor allem stromintensive Unternehmen, da diese von der EEG-Umlage weitgehend befreit waren.
Hierzu meldeten sich zahlreiche Stimmen zu Wort:
Stromtarife für Privathaushalte und Kleingewerbe werden aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis – entsprechend der genutzten Strommenge (kWh) – und einem festen, verbrauchsunabhängigen Bereitstellungs- und Verrechnungspreis (umgangssprachlich: Grundpreis) gebildet. Bei Großkunden kommt zusätzlich ein Leistungspreis für die maximal beanspruchte elektrische Leistung im Abrechnungszeitraum hinzu. Mit diesem Grundsystem bieten die Energieversorgungsunternehmen unterschiedliche Tarife an, die nach Leistungsbedarf und Stromverbrauch gestaffelt sind. Übergeordnet werden zwischen Erzeugern und Abnehmern sog. Stromlieferverträge abgeschlossen.
Stromlieferverträge für Haushalte bestehen in der Regel aus einer Kombination von Arbeits- und Grundpreis. Nach Ansicht der Energieversorger ist dieses zweigliedrige Tarifsystem für den Verbraucher verständlicher als mehrgliedrige Gewerbe- und Sonderverträge und einfach nachvollziehbar. Es werden auch Tarife angeboten, die nur aus dem Arbeitspreis bestehen. Prepaid-Strom wird in Deutschland nur selten genutzt.
Auch Gewerbetarife bestehen üblicherweise aus einer Kombination von Arbeitspreis (verbrauchsabhängig) und Grundpreis (verbrauchsunabhängig), wobei sich der Grundpreis in einen Verrechnungspreis und einen festen Leistungspreis aufgliedern kann. Der Verrechnungspreis beinhaltet die Kosten für die Messeinrichtung, die Verbrauchsmessung sowie die Rechnungsstellung und das Inkasso. Der Leistungspreis deckt die Kosten für die Lieferbereitschaft ab.
Für gewerbliche und industrielle Stromverbraucher werden individuell abgestimmte Sonderverträge abgeschlossen, meist mit Laufzeiten von einem bis mehreren Jahren.
Die Strompreise dieser Sonderverträge unterliegen nicht der Preiskontrolle der Landesbehörden, sondern dem Wettbewerb auf dem Strommarkt. Die Preisregelung ist im Vergleich zu Haushalts- und Gewerbetarifen umfangreicher. Der maximale Leistungsbedarf kommt als Abrechnungsgröße hinzu. Dazu erfolgt für Verbraucher mit einem Strombedarf über 100.000 kWh/Jahr die registrierende Leistungsmessung, die den höchsten Leistungsbedarf (gemessen als kW) eines Abrechnungszeitraums erfasst.
Die Preisregelung von Sonderverträgen für gewerbliche und industrielle Stromverbraucher beinhaltet:
Die Abrechnung des Stromverbrauchs nach einem typischen Haushaltstarif (Grundversorgung) ist im folgenden Beispiel für den Ablese-Zeitraum 23. September 2007 bis 21. September 2008 dargelegt. Aufgeführt sind die wesentlichen Tarifbestandteile. Innerhalb des Abrechnungszeitraums sind demnach zum 1. Januar 2008 die Vergütungssätze angehoben worden. Die erforderliche Unterteilung des Abrechnungszeitraums erfolgt zeitanteilig.
Sparte | Zähler-Nr. | ZW* | Datum | Zählerstand | Art** | Verbrauch | Faktor | Abzurechnender Verbrauch |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Strom | S00985632 | ET | 23.09.2007 | 8270 | 01A | |||
31.12.2007 | 8640 | 02S | ||||||
21.09.2008 | 9370 | 01A | 1100 | 1 | 1100 kWh |
Tarif | Zone | Zeitraum | Menge | Tage | Preis | Betrag (€) |
---|---|---|---|---|---|---|
Arbeitspreis (2007) | 1 | 23.09.07–31.12.07 | 370 | 0,142500 €/kWh | 52,73 | |
Arbeitspreis (2008) | 1 | 01.01.08–21.09.08 | 730 | 0,147500 €/kWh | 107,68 | |
Bereitstellungspreis (2007) | 1 | 23.09.07–31.12.07 | 1 | 100 | 35,00 €/Jahr | 9,59 |
Bereitstellungspreis (2008) | 1 | 01.01.08–21.09.08 | 1 | 264 | 40,00 €/Jahr | 28,93 |
Verrechnungspreis (2007) | 1 | 23.09.07–31.12.07 | 1 | 100 | 25,00 €/Jahr | 6,85 |
Verrechnungspreis (2008) | 1 | 01.01.08–21.09.08 | 1 | 264 | 30,00 €/Jahr | 21,70 |
Stromsteuer | 1 | 23.09.07–21.09.08 | 1100 | 0,020500 €/kWh | 22,55 | |
Nettosumme Strom | 250,03 | |||||
Umsatzsteuer (19 %) | 47,51 | |||||
Bruttogesamtsumme | 297,54 |
*Legende zu ZW (Zählwerk):
ET – Eintarifzähler, DT – Doppel- oder Zweitarifzähler
**Legende zu Art (Ablesegrund):
01 Turnusablesung, 02 Abgrenzung, S geschätzt, A abgelesen.
Der angegebene Arbeitspreis enthält unter anderem das Netznutzungsentgelt für den Transport des Stroms, die Konzessionsabgabe und die Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das Netznutzungsentgelt wird gesondert ausgewiesen, die übrigen Umlagen meist nicht. Auf der Rechnung muss die Energieträgerverwendung angegeben werden, also die Erzeugungsart des Stroms.
Die Abrechnung des Stromverbrauchs für einen typischen Großkunden nach einem Tarif mit Monatsleistungspreis ist im folgenden Beispiel für den Ablese-Zeitraum Juni 2007 dargelegt. Die grundlegenden Abrechnungsgruppen sind Wirkarbeit, Leistung und Blindarbeit, die Wirk- und Blindarbeit ist in Hochtarif- (HT, tagsüber) und Niedrigtarifzeiten (NT, nachts) unterteilt.
ZW* | von | bis | Zählerstand alt | Zählerstand neu | Differenz | Wandler- faktor | Verbrauch |
---|---|---|---|---|---|---|---|
WHT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 130.409,25 | 144.622,03 | 14.212,78 | 40 | 568.512 kWh |
WNT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 143.194,60 | 156.836,54 | 13.641,94 | 40 | 545.677 kWh |
LSTG | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 35,398 | 82,348 | 46,950 | 40 | 1878,4 kW |
BHT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 11.697,06 | 13.573,46 | 1876,40 | 40 | 75.056 kVArh |
BNT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 12.949,73 | 14.470,01 | 1520,28 | 40 | 60.811 kVArh |
Bezeichnung | von | bis | Verbrauch | Preis | Betrag (€) |
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Leistungspreis | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1878,4 kW | 5,50000 €/kW | 10.331,20 |
Arbeitspreis HT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 568.512 kWh | 0,07430 €/kWh | 42.240,44 |
Arbeitspreis NT | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 545.667 kWh | 0,04430 €/kWh | 24.173,05 |
KWKG | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 8333 kWh | 0,00289 €/kWh | 24,08 |
KWKG (vergünstigt) | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.105.856 kWh | 0,00050 €/kWh | 552,93 |
EEG | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.114.189 kWh | 0,00880 €/kWh | 9.804,86 |
Stromsteuer | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 1.114.189 kWh | 0,02050 €/kWh | 22.840,87 |
Messpreis | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 30 Tage | 960 €/ 365 Tage | 78,90 |
Trafomiete | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 30 Tage | 1424 €/ 365 Tage | 117,04 |
Blindmehrarbeit | 01.06.2007 | 30.06.2007 | 0 kVArh | 0,01090 €/kVArh | 0,00 |
Nettobetrag | 110.163,73 | ||||
Umsatzsteuer (19 %) | 20.931,11 | ||||
Rechnungsbetrag | 131.094,84 |
*Legende zu ZW (Zählwerk):
WHT – Wirkarbeit Hochtarif, WNT – Wirkarbeit Niedertarif, LSTG – Leistung, BHT – Blindarbeit Hochtarif, BNT – Blindarbeit Niedertarif
Der angegebene Arbeitspreis enthält bereits die Kosten für die Netznutzung sowie die Konzessionsabgabe. Die Kosten für die Netznutzung werden in diesem Zusammenhang gesondert ausgewiesen. Auf der Rechnung muss die Energieträgerverwendung angegeben werden, also die Erzeugungsart des Stroms.
Die Strompreise in Österreich werden vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlicht. Die Daten werden von Statistik Austria aufbereitet und graphisch visualisiert dargestellt und angeboten. Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Jahr | Bruttopreise Großhandel [ct/kWh] | Bruttopreise Privat [ct/kWh] |
---|---|---|
2009 | 11,1 | 18,4 |
2010 | 11,1 | 19,45 |
2011 | 10,89 | 19,61 |
2012 | 10,74 | 19,76 |
2013 | 10,63 | 20,48 |
2014 | 10,18 | 20,12 |
2015 | 9,79 | 19,97 |
2016 | 9,55 | 20,15 |
2017 | 9,07 | 19,69 |
2018 | 9,34 | 19,51 |
2019 | 9,79 | 19,78 |
2020 | 10,4 | 20,77 |
2021 | 11,91 | 21,6 |
2022 | 18,82 | 23,59 |
2023 | 22,22 | 27,1 |
Die Strompreise in der Schweiz werden vom landesweiten Dachverband der Elektrizitätsunternehmen, dem Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), veröffentlicht. Hier spielt die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) die Rolle des Preisüberwachers.
Alle Strompreise und weitere Informationen können rückwirkend bis zum Jahr 2009, für verschiedene Kantone und Netzbetreiber usw. über das Onlineportal aufgerufen und graphisch dargestellt werden.
Als Beispiel lag 2012 der durchschnittliche Strompreis in der Schweiz einschließlich der Steuern und Abgaben demnach
Die ElCom gab für das Tarifjahr 2023 bekannt, dass der Median-Strompreis bei 26.95 Rappen pro Kilowattstunde liegt.
Historisch waren die Strompreise nach Gebrauchsart und Tageszeit stark unterschiedlich. So kostete der Lichtstrom im Jahr 1917 in Wetzikon 50 Rappen pro Kilowattstunde, während der Kochstrom maximal 10 Rappen kostete, jedoch zu bestimmten Zeiten gesperrt war. Auch die Preise in Uznach im Jahr 1931 unterschieden sich; Lichtstrom kostete 30 Rappen pro Kilowattstunde für die ersten 500 Kilowattstunden, je nach Art und Sperre kostete der Strom auch nur 4 Rappen. Beim Wärmeanschlusses ohne Einschränkungen kostete die Kilowattstunde 20 Rappen.
Strom wird über Brokerplattformen und an den Handelsplätzen EEX (Terminmarkt, Leipzig) und EPEX SPOT (Spotmarkt, Paris) gehandelt. Als Grundgröße dient die Menge MWh (Megawattstunde), auf welche später noch Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen.
2021 stiegen die Großhandelsstrompreise markant, laut Bundesnetzagentur mit der Hauptursache Brennstoffpreise, insbesondere dem Gaspreis (siehe Merit-Order).
Die Strompreise in Europa werden vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) erfasst, ausgewertet und monatlich veröffentlicht. Darüber hinaus werden diese Daten in regelmäßigen Abständen zusammengefasst und analysiert.
Während die Haushaltskundenpreise Deutschlands europaweit an der Spitze liegen, sind die Industriekundenpreise mehr im Mittelfeld platziert.
Als Haushaltskunden werden von Eurostat Privatverbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 500 und 5000 kWh/a erfasst. Die Erhebungen erfolgen für fünf unterschiedliche Haushaltstypen, um die Bandbreite der Tarifarten und die Unterschiede im Jahresverbrauch einzubeziehen. Der EU-weite Mittelwert wird anhand des nationalen Stromverbrauchs im Privatsektor (Basisjahr derzeit 2009) durch statistische Gewichtung errechnet. Als Industriekunden werden Betriebe mit einem jährlichen Stromverbrauch zwischen 500.000 und 2.000.000 kWh/a erfasst. Die Erhebungen sind verbindlich durch den Beschluss der EU-Kommission 2007/394/EG geregelt. Die Bandbreite der unterschiedlichen Tarife und Verbrauchshöhen wird in diesem Sektor durch sieben verschiedene Gruppen erfasst. Die Hochrechnung zum EU-weiten Mittelwert erfolgt wie bei den Privatkunden durch Gewichtung des nationalen Verbrauchs im Industriesektor.
Die Preise werden z. B. vom Department for Business, Energy & Industrial Strategy (BEIS) der Regierung veröffentlicht. Die Daten werden pro Quartal aufbereitet und angeboten.
Weitere Daten, Details und Informationen können über das offizielle Office of Gas and Electricity Markets (Ofgem), welches für die Marktregulierung zuständig ist, bezogen werden.
Die aktuellen Preise und Daten werden von der U.S. Energy Information Agency (EIA), einer Unterorganisation des Department of Energy (DoE) aufbereitet und publiziert.
Der Strompreis in den USA setzt sich ähnlich zu Deutschland aus den Anteilen (Stand 2021) Distribution (31 %), Transmission (13 %) und Generation (56 %) zusammen. Für die Regulierung ist die Federal Energy Regulatory Commission zuständig.
Im Jahr 2021 lag der durchschnittliche jährliche Einzelhandelspreis für Strom in den USA bei 11,18 Cent pro Kilowattstunde (kWh).
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