Segmentierung ist in der Betriebswirtschaftslehre und Organisationslehre die Aufteilung der Organisationsstruktur in bestimmte Organisationseinheiten (divisionale Organisation) oder im Rechnungswesen nach bestimmten Produkten oder Dienstleistungen zur Verbesserung der Publizität oder Markttransparenz.
Als Segment gilt jede organisatorisch isolierbare Untereinheit (Produktgruppe, Geschäftsbereich, Profitcenter). Durch die Parameter Autonomie und Autarkie wird die organisatorische Selbständigkeit von Segmenten festgelegt. Dabei ist Autonomie durch Kompetenz und Verantwortung gekennzeichnet, Autarkie ist der Umfang der Funktionen und der zu deren Erfüllung erforderlichen Ressourcen.
Ein Einproduktunternehmen mit ausschließlichem Vertrieb im Inland erfordert geringe Segmentierung, ein Mehrproduktunternehmen mit Exportquote dagegen hohe Segmentierung. Grund ist, dass andere Marktteilnehmer (etwa Kunden, Konkurrenten) aus den Umsatzerlösen eines Mehrproduktunternehmens weder erkennen können, welcher Umsatzanteil auf jedes einzelne Produkt entfällt noch den Exportanteil ablesen können. Um Segmentierung vornehmen zu können, ist deshalb eine Disaggregation der Umsatzerlöse erforderlich, Makrodaten werden dadurch zu Mikrodaten zerlegt.
Es haben sich zwei Schwerpunkte der Segmentierung herausgebildet:
Marktsegmentierung hat den Zweck, die richtigen Produkte oder Dienstleistungen den richtigen Kunden anzubieten. Deshalb wird die Marktsegmentierung durch die angebotenen Produktgruppen, Marketing-Mix und Zielgruppen vorgenommen. Die Marktsegmentierung erfolgt beispielsweise geografisch nach Regionalmarkt, Binnenmarkt, EU-Binnenmarkt und Weltmarkt.
Nach dem Segmentierungsgrad wird zuweilen auch unterschieden zwischen partieller und totaler Segmentierung, wobei von der Nicht-Segmentierung abgesehen wird:
Überwiegend wird von einer partiellen Segmentierung auszugehen sein, die lückenhafte Segmentierung kommt der totalen sehr nahe. Eine totale Segmentierung, bei der alle Wertgrößen lückenlos den gebildeten Segmenten zugerechnet werden, scheidet aus Kostengründen zumeist aus. Zweckmäßig ist eine partielle Segmentierung, bei der zentrale Bilanz- und Erfolgsgrößen, aber auch sonstige Daten (Investitionen, Beschäftigtenzahlen) aufgegliedert werden. Als Probleme der Segmentierung erweisen sich insbesondere die segmentweise Zurechnung von Gemeingrößen (Schlüsselung der Gemeinkosten) und die Behandlung von unternehmensinternen Leistungsverflechtungen (Transferpreise für innerbetriebliche Leistungsverrechnungen).
Die Segmentberichterstattung (englisch Segment Reporting) ist eine Ergänzung des Anhangs und bietet eine disaggregierte Publizität zu den im Jahresabschluss enthaltenen Segmenten an; das gilt auch für den Konzernabschluss. Segmentberichterstattung oder Segmentpublizität wird im externen Rechnungswesen die ergänzende Veröffentlichung von Jahresabschlussinformationen, aufgegliedert nach wirtschaftlichen Tätigkeitsbereichen (operative Segmente wie etwa Marktsegmente) verstanden. Mit zunehmender Diversifikation eines Unternehmens sinkt der Informationsgehalt eines zusammenfassenden Jahres- oder Konzernabschlusses, weil diverse Branchen und verschiedene Regionen unterschiedliche Wachstumsraten, Marktentwicklungen, Risikoarten und Risikograde aufweisen.
Nach § 315a HGB in Verbindung mit IAS 14.3 ff. ist die Segmentberichterstattung Pflichtbestandteil des IFRS-Konzernabschlusses börsennotierter Unternehmen. Bei Konzernabschlüssen nach HGB und den US-GAAP ist die Segmentberichterstattung Wahl(Pflicht-)Bestandteil gemäß § 297 Abs. 1 Satz 3 HGB und SFAS 131.9.
Das Gesetz überlässt es in § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB und § 297 Abs. 1 Satz 3 HGB dem DRSC, Empfehlungen über die konkrete Ausgestaltung der Segmentberichterstattung zu erarbeiten, die in DRS 28 kodifiziert wurden.
Unternehmen, welche die IFRS anwenden und neu nach IFRS 8.2 eine Segmentsberichterstattung zu veröffentlichen haben, müssen seit dem 1. Januar 2009 IFRS 8 (Operative Segmente) anwenden. Im Unterschied zu IAS 14 verfolgt IFRS 8 neu konsequent den englisch management approach, der dem Abschlussleser die Segmentberichterstattung in der Sicht des Managements darstellen soll (Ausrichtung an interner Berichtsstruktur).
Bereits die Vorgängerinstitution des 1973 gegründeten US-amerikanischen FASB, das Accounting Principles Board (APB), empfahl 1967 die freiwillige Veröffentlichung nicht näher festgelegter Segmentinformationen, doch erst die US-Börsenaufsicht SEC verlangte ab 1969 spezifische Segmentangaben in den nach ihren Vorschriften aufzustellenden Abschlüssen. Daraufhin befasste sich auch das FASB mit der Segmentberichterstattung und gab 1976 FAS 14 „Financial Reporting for Segments of a Business Enterprise“ heraus. Im Jahr darauf passte wiederum die SEC ihre Vorschriften dem nun geltenden FAS 14 an, um die Finanzberichterstattung zu harmonisieren. Gegenwärtig gilt für in den USA börsennotierte Unternehmen SFAS 131 par. 4.
Ebenfalls 1973 gegründet, ist das IASB ein privater Zusammenschluss der verschiedenen nationalen Berufsorganisationen der Wirtschaftsprüfer. Ziel ist es, die Rechnungslegungsvorschriften auf internationaler Ebene zu verbessern und anzugleichen, indem International Accounting Standards (IAS) erarbeitet und weltweit durchzusetzen versucht werden. Im Jahre 1981 wurde IAS 14 „Reporting Financial Information by Segment“ verabschiedet, der mittlerweile in der überarbeiteten Version IAS 14.3 (englisch revised) gilt. Inzwischen wurde der IAS 14 von IFRS 8 abgelöst.
Mit der Richtlinie 78/660/EWG vom 25. Juli 1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen und der Richtlinie 83/349/EWG vom 13. Juni 1983 über den konsolidierten Abschluss hat die Segmentberichterstattung auch Einzug in das nationale (Konzern-)Bilanzrecht der EU-Mitgliedstaaten gehalten. Während Großbritannien und Irland von angelsächsischer Rechnungslegungsphilosophie geprägt sind und über die bezüglich der Segmentpublizität sehr rudimentären EG-Vorschriften hinausgegangen sind, haben sich die übrigen Mitgliedsländer auf die unbedingt notwendigen Anforderungen (Umsatzaufgliederung) beschränkt. Deutschland räumt den Gesellschaften gemäß § 297 HGB das Wahlrecht ein, welches die Erweiterung des Konzernabschlusses um eine Segmentierungsberichterstattung erlaubt, jedoch nicht zwingend vorschreibt.
Das 1998 geschaffene DRSC und der von ihm getragene Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hatten als zuständige deutsche Standardisierungsorganisation am 20. Dezember 1999 den Entwurf für den Deutschen Rechnungslegungs-Standard (DRS) 3 verabschiedet, der am 31. Mai 2000 vom Bundesministerium der Justiz im Bundesanzeiger als „DRS 3 – Segmentberichterstattung“ bekannt gemacht wurde. DRS 3 galt für alle gesetzlich zur Segmentberichterstattung verpflichteten Mutterunternehmen einschließlich kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen. Andere Unternehmen, die freiwillig Segmentberichterstattung betreiben, waren angehalten, DRS 3 zu beachten. Inzwischen gilt DRS 28.
Jahresabschlussnutzer verfolgen individuelle Informationsinteressen, wobei allen ein elementares Interesse am Fortbestand des Unternehmens und der Erfüllung ihrer materiellen Erwartungen gemein sein dürfte. Art und Umfang der Segmentberichterstattung hängen daher sowohl von den Schutzbedürfnissen als auch dem Einfluss der Interessengruppen eines Unternehmens ab:
Nach IFRS und US-GAAP heißt die Segmentberichterstattung in SFAS 131.9 „Disclosures about Segments of an Enterprise and Related Information“ und in IFRS 8 „Operating Segments“. Nach IFRS 8 müssen bestimmte Klassen von Unternehmen (im Wesentlichen Unternehmen, deren Anteile an der Wertpapierbörse gehandelt werden) Angaben zu ihren Geschäftssegmenten, Produkten und Dienstleistungen, geografischen Gebieten, in denen sie tätig sind, und wesentlichen Kunden machen. Die Informationen basieren auf internen Managementberichten – sowohl im Hinblick auf die Identifizierung von Geschäftssegmenten als auch auf die Wertbemessung in Bezug auf die geleisteten Angaben. Gemäß SFAS 131.9 umfasst ein Jahresabschluss (englisch Financial Statement) kapitalmarktorientierter Unternehmen auch eine Segmentberichterstattung.
Während der Jahresabschluss im Wesentlichen eine „Aggregation der gesamten unternehmerischen Tätigkeit in einer Rechnungsperiode“ darstellt, wird bei zunehmender Diversifikation im Unternehmen dessen Betriebszweck auf mehrere Produkte, Märkte oder Kundengruppen ausgedehnt. Damit die Markttransparenz und Publizität dem folgen können, muss die „Aussagebeschränkung der externen Rechnungslegung diversifizierter Unternehmen durch die Bereitstellung zusätzlicher disaggregierter Segmentinformationen“ vermindert werden. Die Aggregation von Bestands- und Erfolgsgrößen heterogener Unternehmensbereiche führt nicht nur zu intransparenten Globalwerten, sondern es können sich sogar gegenläufige Entwicklungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage intern kompensieren. Die Folge sind Informationsdefizite sowie -verzerrungen bei den Adressaten des Jahresabschlusses. Im Gegensatz zur Konsolidierung erfolgt in der Segmentberichterstattung eine Aufspaltung der in Einzel- oder Konzernabschlüssen aggregierten Daten, z. B. nach Produktsparten, geographischen Bereichen oder Profitcentern.
Eine frühe Form der Segmentierung ist die Einteilung eines Unternehmens in Kostenstellen, um eine Kostenstellenrechnung durchführen zu können. Sie wird jedoch nicht veröffentlicht, sondern ist Bestandteil des internen Rechnungswesens und damit keine echte Segmentierung.
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