Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) mit Sitz in Hannover hat die Entwicklung und Förderung des privaten Rundfunks zur Aufgabe.
Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) | |
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Staatliche Ebene | Niedersachsen |
Rechtsform | Anstalt des öffentlichen Rechts |
Gründung | 23. November 1984 |
Hauptsitz | Hannover |
Behördenleitung | Christian Krebs, Direktor |
Netzauftritt | www.nlm.de |
Die Anstalt des öffentlichen Rechts lizenziert private Hörfunk- und Fernsehanbieter und beaufsichtigt deren Programme. Seit 2003 hat sie auch die Aufsicht in Bezug auf die Einhaltung des Jugendschutzes bei den privaten Anbietern von Telemedien in Niedersachsen. Die NLM fördert den Bürgerrundfunk, engagiert sich bei der Digitalisierung der Rundfunktechnik und initiiert sowie unterstützt Projekte zur Stärkung der Medienkompetenz und Forschungsvorhaben. Sie vergibt jährlich den Niedersächsischen Medienpreis.
Die NLM hat keine Zuständigkeit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Erhebung von Rundfunkbeiträgen.
Die Anstalt hat mit dem Direktor und der Versammlung zwei Organe. Die Versammlung besteht aus 38 Mitgliedern, die von den im Landtag vertretenen Parteien sowie den gesellschaftlich relevanten Gruppen gemäß § 39 Niedersächsisches Mediengesetz (NMedienG) entsandt werden.
Die Organisation ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (die medienanstalten).
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