Landesarbeitsminister leiten in den deutschen Ländern das für die Arbeitsmarktpolitik zuständige Landesministerium.
Bestanden früher noch öfter eigenständige Oberste Landesbehörden für den Geschäftsbereich „Arbeit“, ist dieses Ressort heute in jedem Land Teil von Mischbehörden mit weiteren Zuständigkeiten, darunter „Soziales“ und „Wirtschaft“.
Im Rahmen des kooperativen Föderalismus arbeiten die Arbeitsminister der Länder in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (kurz ASMK) zusammen, an deren Sitzungen auch der für Arbeit und Soziales zuständige Bundesminister regelmäßig teilnimmt. Durch ihre Mitgliedschaft im Bundesrat – insbesondere in dessen Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – wirken die Arbeitsminister an der Gesetzgebung des Bundes mit.
Von den amtierenden 16 Landesarbeitsministern sind acht Männer und acht Frauen. Elf Amtsinhaber gehören der SPD, vier den Unionsparteien (CDU/CSU) und einer der Linken an. Die längste Amtszeit der gegenwärtigen Landesarbeitsminister weist (Stand Januar 2024) Martin Dulig (SPD, seit November 2014 in Sachsen) auf.
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