Das Konjunkturpaket II (vollständiger Name: Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zur Sicherung der Arbeitsplätze, Stärkung der Wachstumskräfte und Modernisierung des Landes) war ein Konjunkturprogramm in Deutschland, das im Januar 2009 von der Bundesregierung beschlossen wurde, um die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise auf die Realwirtschaft zu mildern und die schwere Rezession im Winterhalbjahr 2008/09 zu überwinden.
Es schloss sich an das frühere Konjunkturpaket vom November 2008 (im Nachhinein als Konjunkturpaket I bezeichnet) an, hatte aber einen größeren fiskalischen Umfang. Die meisten der konjunkturpolitischen Maßnahmen liefen zum Jahresende 2010 aus, vorher begonnene Projekte aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz wurden noch bis Ende 2011 gefördert.
Schon während der Diskussion um das Maßnahmenpaket „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ (sogenanntes Erstes Konjunkturpaket) im November 2008 wurden erste Diskussionen innerhalb der Großen Koalition um ein weiteres Konjunkturprogramm laut. Dabei forderte der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer weitere Steuersenkungen.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und die Sozialdemokratische Partei Deutschlands lehnten jedoch Steuersenkungen ab und forderten stattdessen eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere eine Senkung der Beiträge zum Gesundheitsfonds.
Das SPD-Präsidium beschloss seinen Pakt für Wachstum und Stabilität. Dieser sah einen Deutschlandfonds für Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Zukunftstechnologien vor. Die SPD will danach „Arbeit sichern, Menschen stärken, Zukunftsmärkte erschließen und den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft voranbringen“.
Der Eigenanteil von 0,9 Prozent zum Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollte aus Steuermitteln finanziert werden; dafür hätte der Bund ca. 10 Milliarden Euro jährlich ausgeben müssen. Das SPD-Modell sah ein Finanzvolumen von zirka 40 Milliarden Euro vor.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte sich am 4. Januar 2009 nach sechsstündigen Verhandlungen im Bundeskanzleramt auf eine gemeinsame Liste verständigt. Diese sah insbesondere eine Steuersenkung zur Abmilderung der Kalten Progression durch eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages von derzeit 7.664 Euro auf künftig 7.834 Euro (ab dem 1. Januar 2009) und ab dem 1. Januar 2010 auf 8.004 Euro im Einkommensteuertarif vor.
Am 12. Januar 2009 einigte sich der Koalitionsausschuss im Kanzleramt auf folgende Beschlüsse:
Die Regelsätze für Kinder im Alter von 6 bis 13 nach SGB II („Hartz IV“) und SGB XII (Sozialhilfe) werden zum 1. Juli 2009 von bis dahin 60 auf 70 % des Eckregelsatzes erhöht.
Beschluss 3 sah ein Kredit- und Bürgschaftsprogramm für die Wirtschaft vor, das zwischenzeitlich im 2011 ausgelaufenen Wirtschaftsfonds Deutschland umgesetzt war. Aufgrund der Finanzkrise ab 2007 hatten mittlere und große Unternehmen zunehmende Finanzierungsprobleme, die jedoch inzwischen wieder abgeflaut sind.
Dazu wurde das Bürgschaftsvolumen von 15 Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket I vom 5. November 2008 um 100 Milliarden Euro aus dem Konjunkturpaket II – Beschluss 3 ausgeweitet. Es wurden neue Bürgschaftsinstrumente für Leasing- und Factoringgesellschaften eingeführt.
Es war eine Flexibilisierung der Bedingungen des mittelstandsorientierten KfW-Sonderprogrammes vorgesehen. Ein KfW-Sonderkreditprogramm über 25 Milliarden Euro sollte auch großen Unternehmen (Umsatz über 500 Mio. Euro) bereitgestellt werden.
Das Kredit- und Bürgschaftsprogramm war am 19. Februar 2009 von der EU-Kommission genehmigt worden. Federführend war das Bundeswirtschaftsministerium.
Der Internationale Währungsfonds bezifferte die von der Bundesregierung gesetzten Impulse für das Jahr 2008 mit 4 Mrd. Euro oder 0,1 % des Bruttoinlandsprodukts, für 2009 mit 40 Mrd. Euro (1,6 %) und für 2010 mit 24 Mrd. Euro (0,9 %). Er selbst empfahl für 2009 ein Volumen in Höhe von 1 ½ % bis 2 % des Bruttoinlandsprodukts. Das Konjunkturpaket selbst wurde mit zusätzlicher Schuldenaufnahme in Höhe von 36,8 Mrd. Euro finanziert.
Die Große Koalition einigte sich in einer zweiten Verhandlungsrunde am 12. Januar 2009 auf das zweite Konjunkturpaket. Am 13. Januar wurde es in den Fraktionen beraten und am 14. Januar im Bundeskabinett beschlossen. Das Konjunkturpaket beinhaltete vier Gesetze:
Die Beratung im Haushaltsausschuss des Bundestages erfolgte am 9. Februar und die Verabschiedung durch den Bundestag am 13. Februar. Am 20. Februar 2009 hat der Bundesrat dem Konjunkturpaket II zugestimmt, am 6. März 2009 ist es in Kraft getreten.
Am 6. Oktober 2009 kündigten mehrere Bundesländer an vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das dem Bundesrechnungshof eingeräumte Prüfrecht zu klagen. Die Finanzminister sprechen dem Bund das Recht ab, die Verwendung von Geldern aus dem Konjunkturprogramm in Ländern und Kommunen durch den Bundesrechnungshof zu überprüfen. Dies soll durch die Landesparlamente und Landesrechnungshöfe geschehen.
Die Zeitschrift Wirtschaftsdienst hat anhand einer Simulation auf Grundlage des RWI-Konjunkturmodells die Effekte des Konjunkturpakets II berechnet. Im Februar 2009 ging man davon aus, dass sich die Zuwachsrate des Bruttoinlandprodukts 0,5 % für das Jahr 2009 und 0,3 % für das Jahr 2010 erhöhen würde. Gegenüber der ursprünglich geplanten Umsetzung änderten sich jedoch zwei Entscheidende Punkte: Erstens wurden die Mittel der Abwrackprämie schon im Laufe des Jahres 2009 zu 80 % ausgeschöpft und das Gesamtvolumen von 1,5 auf 5 Mrd. Euro erhöht. Zweitens wurden die Bestimmungen für Maßnahmen, die gefördert werden sollten gelockert. Ein weiteres Problem gab es bei der Umsetzung. So lief das Investitionsprogramm nur schleppend an und bis Ende 2009 waren erst 13 % der zur Verfügung stehenden Summe abgerufen. Ursprünglich sollten bis Ende 2009 aber schon 50 % der Mittel ausgegeben worden sein. Mit einer aktualisierten Simulation kommt Wirtschaftsdienst 2011 auf stärkere Auswirkungen des Programms zu Beginn. Im Jahr 2009 habe das Konjunkturpaket den Anstieg des realen BIPs um 0,7 % erhöht. 2010 habe das Programm den Anstieg des BIPs dagegen um 0,2 % gedämpft.
Schlussendlich sei die Umsetzung des Konjunkturpakets zu langsam angelaufen und habe damit eine langfristige Stabilisierung der Wirtschaft erschwert. Vielmehr habe es nur ein Einbrechen der Wirtschaftsleistung nach dem Auslaufen kurzfristiger Maßnahmen wie der Abwrackprämie verhindert.
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