Gemäß dem Pakt der Liga der arabischen Staaten ist das Generalsekretariat (arabisch الأمانة العامة لجامعة الدول العربية, DMG al-amāna al-ʿāmma li-ǧāmiʿat ad-duwal al-ʿarabīya; englisch Secretariat-General of the Arab League) eines der Hauptorgane der Arabischen Liga.
Es wurde im Juli 1953 gegründet. Es fungiert als Verwaltungsorgan und ist verantwortlich für alle technischen und administrativen Vorgänge innerhalb der Arabischen Liga. Außerdem ist es zuständig für die Koordination und Unterstützung der Arbeit von Sonderorganisationen und anderen Institutionen im Rahmen der Liga.
Grundlage für die Arbeit ist der Pakt der Liga der arabischen Staaten (engl. Pact of the League of the Arab States; abgekürzt PLAS) und die Geschäftsordnung des Generalsekretariats vom 24. Juli 1974. In Art. 12 PLAS wird ein permanentes Generalsekretariat eingerichtet, das sich aus einem Generalsekretär, einer nicht näher definierten Zahl an Assistenten und einer ausreichenden Zahl an Beamten zusammensetzt.
Der Generalsekretär (الأمين العام al-amīn al-ʿāmm) steht dem Generalsekretariat vor und gilt als „treibende Kraft hinter der Arabischen Liga“. Er wird durch den Ligarat für 5 Jahre ernannt. Eine Wiederwahl ist grundsätzlich möglich. Bisherige Generalsekretäre waren:
Zeitraum | Generalsekretär | Staat |
---|---|---|
1945–1952 | Abdel Rahman Azzam | Ägypten |
1952–1972 | Abdel Khaliq Hassuna | Ägypten |
1972–1979 | Mahmoud Riad | Ägypten |
1979–1990 | Chedli Klibi | Tunesien |
1990–1991 | Assad al-Assad (interim) | Syrien |
1991–2001 | Esmat Abdel Meguid | Ägypten |
2001–2011 | Amr Mussa | Ägypten |
2011–2016 | Nabil Elaraby | Ägypten |
seit 2016 | Ahmed Aboul Gheit | Ägypten |
Gemäß dem Ligapakt hat der Generalsekretär folgende, vor allem verwaltungstechnische Aufgaben:
Weitergehende Aufgaben gemäß den Geschäftsordnungen von Ligarat und Generalsekretariat sind:
Ferner besitzt er – aus der jüngsten Vergangenheit erwachsene – politische Funktionen:
Neben dem Generalsekretär sind Assistenten, Stellvertreter und Beamte am Hauptsitz zu dessen Unterstützung angesiedelt. Gemäß Art. 3 PLAS ist es jedem Mitgliedsstaat erlaubt, einen Stellvertreter des Generalsekretärs zu benennen. Gegenwärtig besteht das Generalsekretariat aus einem Generalsekretär, 12 stellvertretenden Generalsekretären und 4 Abteilungsleitern (die zusammen den „Rat des Generalsekretariats“ bilden). Jeder Stellvertreter und Abteilungsleiter steht einer Abteilung des Generalsekretariats vor. Die Abteilungen haben sachbezogene Aufgaben, u. a. für internationale, kulturelle und wirtschaftliche Angelegenheiten. Die Hauptabteilungen bestehen aus bis zu 5 Unterabteilungen. Ferner unterhält das Generalsekretariat 24 Vertretungen und Büros weltweit, u. a. das Büro des Ständigen Beobachters der Arabischen Liga bei den Vereinten Nationen in New York und in Genf.
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