Finanzbehörde ist eine Behörde, die mit Finanzverwaltung beauftragt ist.
In manchen Ländern heißen sie Abgabenbehörden, Steuerbehörden, Steuerinspektionen etc.
Finanzbehörden im Sinne der Abgabenordnung sind nach § 6 Abs. 2 AO die folgenden im Gesetz über die Finanzverwaltung genannten Bundes- und Landesfinanzbehörden:
Finanzbehörde im Sinne einer traditionellen Bezeichnung (Name) ist
Die Bundesabgabenordnung (BAO) spricht von „Abgabenbehörden“. Diese sind laut § 49 BAO die Behörden der Abgabenverwaltung des Bundes, der Länder und Gemeinden, welche mit der Erhebung der öffentlichen Abgaben (ausgenommen Verwaltungsabgaben) und Beiträge betraut sind.
Das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 (AVOG 2010) kennt folgende Abgabenbehörden des Bundes:
Die Zuständigkeit der Finanzämter und Zollämter als Finanzstrafbehörden erster Instanz ist im Finanzstrafgesetz (FinStrG) geregelt.
Nach dem Bundesgesetz über den unabhängigen Finanzsenat (UFSG) ist der unabhängige Finanzsenat mit seinen Außenstellen (Landessenate) in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien Abgabenbehörde zweiter Instanz.
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