Das Staatssekretariat für Migration SEM (französisch Secrétariat d’Etat aux migrations SEM, italienisch Segreteria di Stato della migrazione SEM) ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Staatssekretariat für Migration SEM | |
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Hauptsitz | Wabern |
Vorsteherin | Staatssekretärin Christine Schraner Burgener |
Aufsicht | Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD |
Webpräsenz | www.sem.admin.ch |
Das SEM ist für Angelegenheiten mit Ausländern allgemein (Ausstellung von Einreisevisa, Einreisesperre, Einbürgerung etc.) und für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Anerkennung und Widerruf von Asyl) zuständig. Es ist dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD unterstellt.
Bis zum 31. Dezember 2014 hiess die Behörde Bundesamt für Migration (BFM).
Ende 1985 entstand auf Initiative der Bundesrätin Elisabeth Kopp die Stelle eines Delegierten des Bundesrates für das Flüchtlingswesen, um Problemlösungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation erstmals institutionell zu unterstützen. 1990 wurde im Rahmen der Asylgesetzrevision daraus das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) entwickelt. Durch die Zusammenlegung des BFF mit dem Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) entstand am 1. Januar 2005 das Bundesamt für Migration (BFM). Per 1. Januar 2015 wurde das BFM in Staatssekretariat für Migration (SEM) umbenannt aufgrund der «wachsenden Bedeutung» und des «umfangreicheren Aufgabenbereiches».
Staatssekretärin ist seit Anfang 2022 Christine Schraner Burgener. Sie löste Mario Gattiker ab, welcher die Behörde seit November 2011, zunächst interimistisch, geleitet hatte. Gegliedert ist das SEM in eine Stabsabteilung und vier Hauptabteilungen:
Das SEM zählt 729 Arbeitsstellen und weist einen jährlichen Aufwand von rund 1'127 Millionen Schweizer Franken aus. Das Staatssekretariat beschäftigt ausserdem Experten und Dolmetscher, welche bei Befragungen übersetzen. Diese werden bei Bedarf eingesetzt und werden für ihre Dienstleistungen nach Aufwand entschädigt.
Der Hauptsitz des Staatssekretariats ist in Wabern bei Bern. Des Weiteren werden sechs Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) für Asylsuchende betrieben, die vorrangig an den Landesgrenzen für die Aufnahme von Asylsuchenden und für eine summarische Befragung zur Reiseroute und zu den Asylgründen sorgen. Seit 2005 werden dort auch Entscheide betreffend Asylgesuch gefällt. Die Empfangs- und Verfahrenszentren stehen in Altstätten, Basel, Bern, Chiasso, Kreuzlingen und Vallorbe. Daneben unterhält das SEM eine Abteilung auf dem Flughafen Zürich und dem Flughafen Genf.
Das Staatssekretariat ist zuständig für:
Jedes Asylverfahren wird seitens des SEM als
eingestuft. Es wird hier zwischen einer materiellen Überprüfung eines Asylgesuches und dem Nichteintreten auf das Asylgesuch unterschieden (Nichteintretensentscheid).
Als zusätzliche Abklärungen gelten: Expertisen und Gutachten, wie Abklärungen betreffend Sozialisierung im jeweiligen Herkunftsland, eine zusätzliche Befragung durch den zuständigen Sachbearbeiter im Hauptsitz Bern-Wabern und Botschaftsanfragen durch Schweizerische Auslandsvertretungen und deren Vertrauenspersonen.
Nach Einreichen eines Asylgesuchs in der Schweiz werden von den Asylsuchenden im EVZ die persönlichen Daten erhoben inkl. Fingerabdrücke und Photographien. Nach einer meist kurzfristigen Aufnahme in dem jeweiligen EVZ werden die Asylsuchenden einem Aufenthaltskanton nach einem zu diesem Zweck eingeführten Verteilungsschlüssel zugewiesen, so dass die Asylsuchenden gleichmässig in der Schweiz verteilt sind. Alle Unterlagen und die weitere Korrespondenz werden in einer der offiziellen Sprachen des jeweiligen Aufenthaltskantons verfasst, welchem die asylsuchende Person zugeteilt wurde.
Im Falle der Ablehnung eines Asylgesuchs kann gegen die entsprechende Verfügung des SEM eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) erhoben werden. Dieses ersetzte die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) ab 1. Januar 2007 und übernahm die dort hängigen Verfahren.
Die Behandlungsfristen eines Beschwerdeverfahrens wurden mit der neuen Fassung des Asylgesetzes ab dem 1. Januar 2008 festgelegt; dabei spielt es eine Rolle, ob das Verfahren mit oder ohne zusätzliche Abklärungen behandelt wurde. Beschwerden bei Nichteintretensentscheiden werden prioritär schnell behandelt. Wegen der grossen Zahl von anhängigen Beschwerdeverfahren blieb vorerst fraglich, ob gesetzlich vorgesehene Behandlungsfristen eingehalten werden können. Im Juli 2007 waren 6'462 Fälle beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
Das Staatssekretariat veröffentlicht auf seiner Webseite monatlich Statistiken zum Bestand im Asylwesen.
Ab 2020 wurde vermehrt Kritik laut, dass in den Bundesasylzentren Gewalt gegen Asylsuchende angewendet worden sei.
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