Im Polizei- und Militärwesen ist ein Schießbefehl der Befehl an den Schützen, einen (oder mehrere) Schüsse abzugeben.
Hierbei besteht zumindest eine bedingte Feuererlaubnis.
Die Zulässigkeit des Schusswaffengebrauchs gegen Personen, auch der sogenannte finale Rettungsschuss, ist in den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder geregelt.
In den weitaus meisten Fällen wird die Schusswaffe zum Töten gefährlicher, kranker oder verletzter Tiere eingesetzt.
Die Einsatzregeln (Rules of Engagement, RoE) beinhalten die Regeln für die Streitkräfte zum Einsatz von Gewalt und Zwangsmaßnahmen bei einer Operation.
Beim Militär läuft der Schuss- bzw. Feuerbefehl nach einem mehr oder weniger ähnlichen Schema in allen Armeen der Welt ab:
Bei leicht auffindbaren und nicht verwechselbaren Zielen, wie zum Beispiel einem Konvoi, können die Angabe von Richtung und Entfernung entfallen.
Mit dem Befehl „Feuer frei!“ kann der Kommandant den Feuerkampf den Soldaten überlassen; diese dürfen dann nach eigenem Ermessen schießen, bis der Befehl „Feuer einstellen!“ gegeben wird. Bei plötzlichem Feindauftritt gilt ebenfalls Feuer frei.
Bei Übungen (zum Beispiel auf einem Schießplatz) dient der Schießbefehl in erster Linie der Sicherheit. Der Befehl „Feuer frei“ wird erst gegeben, wenn eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen ist.
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