Der Gefahrenbereich ist der Bereich einer möglichen Unglücksstelle, in dem Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren, Schäden an der Umwelt oder Sachgegenständen drohen oder bereits eingetreten sind.
Die Bestimmung der Größe und Lage des Gefahrenbereiches ist wesentlicher Teil der Planung eines Einsatzes und wird vom Einsatzleiter (in der Regel der Feuerwehr) durchgeführt.
Während die Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 100 Führung und Leitung im Einsatz sehr allgemein den Gefahrenbereich definiert (s. o.), wird dieser, je nach Einsatzart, durch andere Feuerwehr-Dienstvorschriften präzisiert. Unterschieden wird dabei zudem oftmals zwischen einem Gefahren- oder Arbeitsbereich, in dem nur die entsprechend ausgerüsteten (geschützten) Trupps arbeiten dürfen und einem deutlich größeren Absperrbereich, in dem weitere Trupps denjenigen im Gefahrenbereich zuarbeiten können:
Die Definitionen dieser Vorschriften gelten jedoch nur für bestimmte Tätigkeiten und taktische Maßnahmen. Die FwDV 100 gilt dagegen grundsätzlich für alle Einsätze. Die gemachten Angaben sind immer als Richtwerte und nicht als Fixwerte anzusehen. Je nach Einsatzlage kann dieser Abstand verkleinert oder vergrößert werden:
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