Als Förderlizenz (im Basketball: Doppellizenz) bezeichnet man im Sport ein so genanntes Zweifachspielrecht, oft auch Zweitspielrecht genannt.
Die Förderlizenz gestattet den Nachwuchsspielern bis zum 23. Lebensjahr (im Eishockey in der DEL bis zum 25. Lebensjahr), in derselben Saison für zwei (im Eishockey auch bis zu 3) Mannschaften aus verschiedenen Ligen zu spielen und flexibel zu wechseln. Förderlizenzen werden im Basketball, Handball und Eishockey vergeben, um den Nachwuchs an die höheren Ligen zu binden und die sportliche Ausbildung junger Spieler zu unterstützen. Ähnliche Verfahren sind auch im US-Sport üblich, so dass junge Spieler parallel in einer Mannschaft der Major League und der Partnermannschaft einer Minor League spielberechtigt sind.
Die Sonderteilnahmeberechtigung, landläufig als Doppellizenz oder STB bezeichnet, muss per Antrag beim zuständigen Landesverband des DBB gewährt werden. Sie ist weit verbreitet und besteht in den Grundzügen seit den 1990er Jahren, als der Erstligist und damalige Serienmeister Alba Berlin erfolgreich mit dem Zweitligaverein TuS Lichterfelde kooperierte und seine talentierten Nachwuchsspieler dort „parkte“. Die Lizenz kann für eine Spielerin oder einen Spieler bis zum 23. Lebensjahr beantragt werden; einzige Einschränkung ist, dass die Spielerin oder der Spieler im Seniorenbereich nur an zwei Spielen eines Wochenendes teilnehmen darf. Ferner darf die Spielerin oder der Spieler nicht bei verschiedenen Mannschaften der gleichen Spielklasse eingesetzt werden und ein Wechsel der Zweitmannschaft innerhalb einer Saison ist nicht möglich; darüber hinaus gilt für Spieler mit gültiger Einsatzberechtigung in einer bundesweiten Nachwuchsspielklasse keine Einsatzberechtigung in einer unterklassigen Nachwuchsliga.
Die Vereine selbst kooperieren in vielfältigen Modellen miteinander. Im Jugendbereich der NBBL beziehungsweise WNBL sowie JBBL existieren beispielsweise auch Mannschaften, die gemeinsam von Bildungseinrichtungen wie der Urspringschule und dem Verein TSG Ehingen betrieben werden, dessen erste Herrenmannschaft seit einigen Jahren in der zweiten Liga spielt. Teilweise bilden nicht auf einen Ort beschränkte, sondern regionale Einrichtungen wie die ehemalige Franken 1st GmbH oder die Basketball-Akademie Stuttgart ein Dach, unter dem die Nachwuchsspieler vielfältige Einsatzmöglichkeiten entsprechend ihrem Leistungsvermögen bekommen. Beinahe jede deutsche Vereinsmannschaft in den höchsten drei Spielklassen der Herren hat eine Kooperationsmannschaft in der NBBL sowie in einer unterklassigen Liga, mit denen mittels des Einsatzes der Doppellizenz Nachwuchsspieler untereinander ausgetauscht werden.
Im Eishockey dürfen ab der Saison 2006/07 Mannschaften der DEL (1. Spielklasse) und Mannschaften der DEL II (2. Spielklasse) eine Förderlizenz einem Spieler geben, wobei ein Spieler immer nur eine Förderlizenz haben kann. Seit 2013/14 dürfen auch Mannschaften aus der Oberliga Spielern von Mannschaften der DNL bzw. DNL2 mit einer Doppellizenz ausstatten, wenn der Stammverein der DNL/DNL2-Mannschaft nicht an der Oberliga teilnimmt. Die Einsatzmöglichkeiten der Spieler in den niedrigeren Spielklassen regeln sich nach den dort geltenden Bestimmungen und sind damit nicht einheitlich:
Für die Saison 2016/17 gilt, dass ein Spieler mit Spielberechtigung für eine Auswahl des DEB
bekommen kann.
Die Paragraphen 69 und 70 der Spielordnung (SpO) des DHB regeln die Ausleihe bzw. Zweifachspielrecht in Mannschaften der 1. sowie der 2. Bundesliga und der Dritten Liga.
Ein Verein aus der 1. Bundesliga, der 2. Bundesliga und der Dritten Liga (Erstverein) darf einen Spieler mit vertraglicher Bindung an einen anderen Verein (Zweitverein) zum Einsatz in der Bundesliga, Zweiten Bundesliga oder der Dritten Liga – jedoch nicht in derselben Staffel – unter der Voraussetzung ausleihen, dass der Spieler das 23. Lebensjahr am Tage der Ausleiheanzeige an den zuständigen Ligaverband noch nicht vollendet hat.
Wird gegen einen Spieler eine Sperre verhängt, gilt diese für beide Vereine (§ 70 Absatz 3 der SpO).
Ziel der Förderlizenz ist die Integration deutscher Nachwuchsspieler in den Bundesligen. Die Nachwuchsspieler sollen einerseits in den professionellen Strukturen der Bundesligavereine trainieren, andererseits aber auch genügend Spielpraxis bekommen. Letzteres gelingt oftmals nur in tieferen Ligen. Deshalb wird das Zweifachspielrecht allgemein als sinnvolle Regeländerung gesehen, mit der Talente früh in Bundesligavereine eingebunden werden können, ohne jahrelang auf der Bank zu versauern.
Bekannte Spieler mit Zweifachspielrecht:
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