- Arabic
- English
- Deutsch
- French
- Italian
- Español
- Català
- Português
- Nederlands
- 日本語 Japanese
- Polski
- Russian
- Svenska
- Ukrainian
- Türkçe
- Bahasa Indonesia
- Bahasa Melayu
- ไทย Thailand
- Filipino
- हिन्दी Hindi
- বাংলা Bengal
- اردو Urdu
- Tiếng Việt
- 한국어 Korean
- 粵語 Cantonese
- 繁體字 Taiwan
- 中文 Chinese
- 閩南語 Bân-lâm-gú
- Bulgarian
- Čeština
- Dansk
- Esperanto
- Euskara
- فارسی Persian
- עברית Hebrew
- Magyar
- Norsk Bokmål
- Română
- Srpski
- Srpskohrvatski
- Suomi
- Asturianu
- Bosanski
- Eesti
- Ελληνικά
- Simple English
- Galego
- Hrvatski
- Latviešu
- Lietuvių
- മലയാളം
- Македонски
- Norsk nynorsk
- Slovenčina
- Slovenščina
- Tamil
Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Spandau
Diese Churfürstliche Brandeburgische Stadt / ligt im Havelland / an der Havel / in welche da die Spree fält / und 2. Meilen von Berlin: worneben Churfürst Joachim der Ander Anno 1555. eine stattliche Vestung angeleget / von 4. Royal Bollwercken / guten Casamatten / zween schönen Cavallieren / hohen und starcken Mauren / Brustwehren von Stein / festen Thoren / Brücken / Aussenwercken / und guten Gräben. Es seind alhie ein Fürstliches Hauß / stattliche Provianthäuser / und ein schönes Zeughauß / welches der jetzo regierende Churfürst Friderich Wilhelm mit eitel neu-gegossenen Stücken erfüllet / auch mit Munition und Proviandt wol versehen. Auff der halben Seiten der Vestung ist ein grosser See /[98] durch welchen die Havel fliesset / und auf der andern halben Seiten 2. gemachte Gräben / und die Spree. Es ist auch diese Vestung oder Schloß / mit vielen Handmühlen wol versehen. Einer berichtet / daß / ehe man auß der Stadt darzukomme / man zuvor über ein hültzerne Brücke müsse / darunter die Havel / fast als die Saal breit / hinlauffe. Und obwoln die Wäll sehr hoch so sehe man doch fast alle Ingebäude. Wann ein Feind etwas außrichten wolte / müste es auß der Stadt geschehen / da lige aber der Havel im Weg. Das alte Schloß habe einen starcken Thurn / so eben der seyn wird / den sie da den Julius-Thurn / wie ein anderer meldet / nennen. Was die Stadt betrifft / so ist dieselbe nicht groß / aber mit einem Wall / und Graben verwahret. Ligt in einer grossen sandichten Ebene / und hat ausserhalb Weinwachs: innerhalb ist sie von Gebäuen schlecht; hat grosse lange Gassen / und ist umbs Jahr tausend sechshundert und fünf fast kein Hauß alhie gewesen / da nicht vor der Thür zwo Bäncke mit Lehnen / die Länge herauß gebaut / gestanden / daß auch vier und fünff Personen auff jeder haben sitzen können. Zwischen der Vestung und der Stadt ligen viel stattliche Mühlen / dergleichen an festen Orthen sonsten nicht zu finden. Ausser dem Stadtgraben war vorzeiten ein unformlicher grosser Wall / an welchem Anno 1636. bey dem Closter-Thor ein spitzig Bollwerck gelegt worden / damit der Wall etlicher massen / und gleichwol auch das Bollwerck / eins vom andern / bestrichen werden könte. Diese Vestung hat Churfürst Georg Wilhelm Anno 1631. dem König in Schweden Gustavo Adolpho eingeraumet / der seine Besatzung darein geleget / und in Händen behalten biß auffs Jahr tausend sechshundert vier und dreissig / da solche der Feld-Marschall Bannier Ihr. Churfürstlichem Durchl. auff gewisse Beding wiederumb abgetretten / seyt welcher Zeit sie nicht mehr in frembde Hände gerathen: Und ist sie nun etlich Jahr hero unter dem Obersten Hans Georg von Ribbeck mit sechshundert Mann besetzt gewesen. Johan. Angelus à Werdenhagen setzet in Antegressu part. 4 de Rebus pub. Hanseatic pag. 373. folgende deß Petri Lindebergii Verß / von besagter Vestung / oder Churfürstlichem Schloß:
Nequaquam generosà tibi Spandovia desunt,
Commoditas, vallum, moenia, fosa, situs,
Obstupui, ut primum vidi munimina dia,
Naturamque plagae, commodaque ampla soli.
Et magis obstupeo, quoties considero visa;
Tanta tibi subsunt robora tanta plagae.
Vix certe poteris dehinc plus munirier unquam,
Nec magis ipsa loco conveniente strui.