urheberrechtsfragen

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Letzter Kommentar: vor 1 Tag von 2003:E4:5F11:700:1857:EC10:EC53:34DF in Abschnitt Zeitungsartikel von 1938 mit einem älteren Foto.
Abkürzung: WP:UF, WP:URF
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Verlinkung eines digitalen Zeitschriftenartikels, den die Zeitschrift nicht mehr anbietet

Im Artikel Geländewagen existiert gerade ein toter Link (Fußnote 7) https://www.abendblatt.de/daten/2006/07/29/591667.html/ auf einen Zeitungsartikel namens „Die Gefahren der großen Geländewagen“.

Auf der Homepage der Zeitung oder über Google kann ich den Originalartikel über die Suchfunktion nicht finden, wohl aber im Internet Archive: https://web.archive.org/web/20070928002022/http://www.abendblatt.de/daten/2006/07/29/591667.html.

Grundsätzlich halte ich eine Verlinkung auf archive.org für zulässig, ich kopiere ja nichts.

Könnte es sich dennoch um eine URV handeln, weil die Zeitschrift den Artikel absichtlich nicht mehr anbietet und diese Absicht durch die Verlinkung unterlaufen wird? Dann würde ich in solchen Fällen bei der Reparatur des toten Links lieber nach alternativen Quellen suchen, um Streit zu vermeiden. (nicht signierter Beitrag von T. Wirbitzki (Diskussion | Beiträge) 17:00, 6. Apr. 2024 (CEST))

    Archivseiten sollen verwendet werden, wenn der originale Link tot ist. Siehe auch hier. --Erastophanes (Diskussion) 21:09, 6. Apr. 2024 (CEST)
      Ok, danke, dann darf ich Jahre später wohl davon ausgehen, dass ein Link tot bleibt und kann den Archivlink verwenden, um einem Leser das Nachverfolgen der Quelle einfach zu machen, es ist keine Reise zu einem Lesesaal nötig.
      Ich habe noch ein Beispiel, das etwas grenzwertig ist. Dieser Link ist im Original tot (und wurde 2016 von Archive.Today archiviert):
        1. http://m.tlz.de/web/mobil/suche/detail/-/specific/Ein-Gesicht-fuer-den-Haeftling-mit-der-Nummer-102816-263275881
      Allerdings wurden die Rechte der Veröffentlichung an eine andere Zeitung derselben Mediengruppe „vererbt“:
        2. https://www.otz.de/regionen/eisenberg/article222062373/Ein-Gesicht-fuer-den-Haeftling-mit-der-Nummer-10-28-16.html
      Der Link 1. ist zwar technisch gesehen tot, hat aber im Link 2. so etwas wie einen „Rechtsnachfolger“ - leider hinter einer Bezahlschranke, so dass der zu belegende Inhalt gefährdet ist (im konkreten Fall reichen Foto und Einleitungssatz so grade eben).
      Ist hier die Regel zur Nutzung von Archivlinks anwendbar, oder sollte ich bei Korrekturen die Finger davon lassen, wenn eine Zeitung einen ehemals offenen Artikel Monate später an eine andere Zeitung als Bezahllink weitergibt? --T. Wirbitzki (Diskussion) 13:05, 14. Apr. 2024 (CEST)

Logo für NK IB 1975 Ljubljana

Beim Bearbeiten des Artikels NK IB 1975 Ljubljana bemerkte ich in der Infobox das veraltete Vereinslogo (Interblock NK.svg) und wollte es gegen das aktuelle (Interblock.png), das auf der en-WP genutzt wird, austauschen. Jenes ließ sich mangels Markierung mit erforderlicher Lizenz jedoch nicht auf Commons hochladen. Da ich auf diesem Gebiet praktisch null bewandert bin: Ist das bei dem Logo denn überhaupt möglich, oder bliebe alternativ nur das Hochladen der Grafik auf de-WP? Letzteres würde ich aber mit einem geeigneteren Dateinamen machen wollen, etwa NK IB 1975, da „Interblock“ ohnehin seit einigen Jahren nicht mehr im Vereinsnamen verwendet wird. --Ennimate (Diskussion) 12:10, 8. Apr. 2024 (CEST)

Bilder von Commons per Vorlage:Externes Bild verlinken

Ich wollte mich erkundigen, ob es möglich ist, über Vorlage:Externes Bild auf Bilder von Wiki Commons zu verlinken. Laut der Vorlagendokumentation scheint das ja eigentlich nicht vorgesehen zu sein, wobei ich jetzt nicht weiß, warum wir Commons anders behandeln sollen als andere exteren Seiten.

In dem ganz konkreten Fall wollte ich den Artikel Filomena Nitti Bovet bebildern, aber das Bild [1] wurde entfernt, da es in Deutschland nicht gemeinfrei sei (mein Fehler). Dürfte ich aber auf das Bild mit dieser Vorlage im ANR verlinken? Zumindest ergab schnelles Googeln, dass einfaches Verlinken gehen dürfte? --Bildungskind (Diskussion) 12:41, 9. Apr. 2024 (CEST)

Bilder oder Grafiken von Seismische Aktivitäten

Darf ich diese Bilder oder Grafiken von seismischen Aktivitäten kostenlos hier oder auf Commons verwenden? Beispiel Bild 1 oder Beispiel Bild 2 oder Beispiel Bild 3. Oder sowas Ähnliches. --कार (Diskussion) 13:18, 9. Apr. 2024 (CEST)

Karten und Grafiken von reliefweb.int

Darf ich alle Karten oder Grafiken von der Webseite reliefweb.int verwenden? --कार (Diskussion) 11:34, 14. Apr. 2024 (CEST)

    https://reliefweb.int/terms-conditions: "ReliefWeb grants permission to Users to visit the Space and to download and copy the information, documents and materials (collectively, “Materials”) from the Space for the User’s personal, non-commercial use, without any right to resell or redistribute them or to compile or create derivative works therefrom" => nicht für Commons oder Wikipedia geeignet. --Chianti (Diskussion) 11:57, 14. Apr. 2024 (CEST) P.S. man muss für jede Karte oder Grafik beim ursprünglichen Ersteller nachschauen, Beispiel [2] ist von [3] und die ist unter CC-BY-4.0 veröffentlicht [4], also verwendbar.

AllMovie

Hi, was ist euere Einschätzung zu dem Logo bezüglich Comons/Schöpfungshöhe? --Calle Cool (Diskussion) 10:19, 16. Apr. 2024 (CEST)

Zeitungsartikel von 1938 mit einem älteren Foto.

Hallo zusammen. Ich besitze einen Zeitungsartikel von 1938. Sein Scan würde in den Wikipedia-Artikel über das Eiserne Kreuz passen. Darf ich den Scan hochladen? Unter dem Zeitungsartikel ist der Name "Scherl" angegeben. Ich habe im Internet recherchiert und es hat sich herausgestellt, dass es einen August Scherl gegeben hat, der allerdings 1921 gestorben ist. Am 1. Oktober 1883 hat er einen Presse- und Buchverlag gegründet, den er wiederum 1913/1914 verkauft hat. Das ist alles, was ich herausgefunden habe. Gruß --Gliwi (Diskussion) 12:46, 16. Apr. 2024 (CEST)

      Scherl war auch der Name einer Bildagentur, die auf den Scherl-Verlag zurückgeht. Wer der tatsächliche Fotograf (= Urheber) war, ist bei solchen Agenturbildern oft kaum oder gar nicht festzustellen. Bei den Bundesarchiv-Bildern, die 2008 hochgeladen wurden, sind auch etliche von Scherl dabei. Die haben aber eine freie Lizenz vom Bundesarchiv. --Rosenzweig δ 12:59, 17. Apr. 2024 (CEST)
        Vielen Dank für die Antworten. Die Sache hat sich wohl verkompliziert. Man wird vermutlich nie herausfinden können, wer der Fotograf war. --Gliwi (Diskussion) 18:32, 17. Apr. 2024 (CEST)
          @Gliwi: wenn das nicht klar ist, ist oder wird das Bild automatisch 100 Jahre nach dem Veröffentlichungsdatum gemeinfrei, also 2038. --∎ Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 20:45, 17. Apr. 2024 (CEST)
            Das ist so nicht richtig bzw. irreführend. Die 100-Jahres-Regelung ist eine von uns selbst erdachte pragmatische Lösung. Bei deiner Formulierung klingt es so, als wäre das irgendein offizieller rechtlicher Mechanismus. -- Chaddy · D 23:12, 17. Apr. 2024 (CEST)
              Wie sie für dich klingt kann ich nicht beurteilen. Behauptet habe ich es nicht. Es ist eine pragmatische Lösung: ja. Allerdings eine, die sich an gängigen gesetzlichen Regelungen ausrichtet und nicht einfach so aus der Luft gegriffen wurde. Siehe: Regelschutzfrist#Internationaler_Überblick. --∎ Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 07:57, 18. Apr. 2024 (CEST)
                Die Regelung ist völlig aus der Luft gegriffen. Sie geht letztlich davon aus, dass Menschen erst in den 30 Jahren vor dem Tod in der Lage sind, schutzfähige Werke zu veröffentlichen. Überlegt Euch, wann Ihr sterben müsst, damit das z.B. für Eure Fotos passt. Selbst eine entsprechende 120-Jahre-Regelung halte ich noch für kritisch.--2003:E4:5F11:700:1857:EC10:EC53:34DF 08:10, 18. Apr. 2024 (CEST)
                  Wenn es entsprechende Regelungen in anderen Ländern gibt, kann sie kaum aus der Luft gegriffen sein. Deine persönliche Meinung ist weder für den Fragestellenden noch für sonst wen erheblich. --∎ Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 08:14, 18. Apr. 2024 (CEST)
                    Meine Meinung ist sicher unerheblich, aber die gesetzliche Regelung ist klar und geht von Gemeinfreiheit 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers aus (grob vereinfacht). Eine pragmatische Regelung "100 Jahre nach Veröffentlichung" zielt lediglich darauf ab, Vervielfältigungen möglichst vieler noch urheberrechtlich geschützter Objekte zu dulden, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung deutlich kleiner ist als in anderen Fällen ("wo kein berühmter Künstler bekannt ist, wird wohl auch nach so langer Zeit wohl niemand mehr klagen"). Dass es das in vielen Ländern gibt, bedeutet nicht, dass es sich an irgendwelchen gesetzlichen Regelungen ausrichtet. Nach heutigem Wissensstand könnte es z.B. auch in 25 Jahren noch problematisch sein und ggf. auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, die Werke Loriots aus seiner Zeit auf der Kunstakademie einfach pragmatisch für gemeinfrei zu erklären, auch wenn seine Urheberschaft erst später nachgewiesen würde. Deine persönliche Meinung dazu würde dann ebenso wenig helfen wie ein Hinweis auf Regelungen in anderen Ländern, wenn sich bis dahin gesetzlich nichts ändert. Ein anderes Beispiel wäre Picasso. Die absolut logische Erklärung, weshalb nur inzwischen berühmte Künstler ein Alter über 50 erreichen können oder in der Lage sein sollen, urheberrechtlich schutzfähige Werke vor dem 60. Geburtstag zu erschaffen (wenn man pragmatisch davon ausginge, niemand könne älter als 90 werden, was auch Unsinn ist), ist gerade in Zeiten massenhafter Fotoveröffentlichungen Jugendlicher im Internet für mich nicht ersichtlich. Dein ruppiger Tonfall ändert daran nichts. --2003:E4:5F11:700:1857:EC10:EC53:34DF 08:38, 18. Apr. 2024 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --∎ Viele Grüße, Alabasterstein (Diskussion) 07:57, 18. Apr. 2024 (CEST)

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