Der Traditionserlass (eigentlich Die Tradition der Bundeswehr.
Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege) enthält die Regeln zur militärischen Traditionsübernahme in der Bundesrepublik Deutschland. Nach dem Verständnis der Bundesrepublik Deutschland wird Tradition als die Überlieferung von Werten und Normen verstanden, die ein verbindendes Element zwischen den Generationen herstelle. Dies sei notwendig, um sich eine eigene Identität zu sichern.
Die erste Version des Erlasses stammt aus dem Jahr 1965. In den Jahren 1982 und 2018 wurden nach jeweils vorhergehenden gesellschaftlichen und parlamentarischen Debatten Neufassungen herausgegeben. Die aktuelle Version wurde am 21. Februar 2018 dem Verteidigungsausschuss des Bundestages präsentiert und am 28. März 2018 von der Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen unterzeichnet.
Der Traditionserlass ist eine Dienstvorschrift der Bundeswehr. Sie stellt für alle Truppenteile Verhaltensregeln im Umgang mit der Geschichte dar. Das Spektrum reicht vom Auftreten der Soldaten über Regelungen für das Sammeln von Waffen, Modellen, Urkunden, Fahnen, Bildern, Orden und Ausrüstungsgegenständen bis hin zur Benennung von Kasernen.
Der erste Traditionserlass wurde am 1. Juli 1965 vom damaligen Bundesverteidigungsminister Kai-Uwe von Hassel (CDU) herausgegeben.
Vorangegangen waren Auseinandersetzungen inner- und außerhalb der Bundeswehr, in welcher Form und wozu „überlieferungswürdige“ Werte aus der deutschen Geschichte in der Truppe gepflegt und weitergegeben werden sollten. Das betraf vordergründig soldatisches Brauchtum oder Symbole, in stärkerem Maß aber Traditionen, die Orientierung im gesellschaftlichen Umfeld bieten könnten. Angesichts der Rolle der unmittelbaren Vorläufer der Bundeswehr, Reichswehr und Wehrmacht, die als Institutionen wenig traditionswürdig erschienen, kam die Forderung auf, eine neue, bundeswehreigene Tradition zu bilden, die dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform entsprach und dem Verständnis der Partner im westlichen Bündnis vom Schutz von Freiheit und Recht entsprach.
Der Erlass von 1965 lobte die Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944: „Zuletzt nur noch dem Gewissen verantwortlich, haben sich Soldaten im Widerstand gegen Unrecht und Verbrechen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft bis zur letzten Konsequenz bewährt.“ Über die Beurteilung der Wehrmacht als Institution wurden klarstellende Aussagen aber vermieden. Hervorgehoben wurden die ewig soldatischen Tugenden und Ehrfurcht eingefordert: Ziffer 8. „Rechte Traditionspflege ist nur möglich in Dankbarkeit und Ehrfurcht vor den Leistungen und Leiden der Vergangenheit.“ Es wurde zur Pflege kameradschaftlicher Beziehungen zu den ehemaligen Soldaten des „Dritten Reiches“ aufgefordert.
Der Traditionserlass von 1982 hob folgende Bedeutungsträger hervor, die auch in der Neufassung von 2018 überdauerten:
Hinzu kamen in der Fassung von 2018 Europahymne und Europafahne als Bekenntnis zur europäischen Verteidigungsidentität.
Die Version von 2018 versteht sich auch nach eigener Aussage nicht als radikale Neufassung, sondern Weiterentwicklung. Als leitende Prinzipien werden hervorgehoben:
Bisher wurde die eigene Geschichte der Bundeswehr kaum zur Bildung einer eigenen Tradition genutzt.
Seit den 1960er Jahren wurden für die Charakterisierung der Führungsschicht der Bundeswehr die Begriffe „Traditionalisten“ und „Reformer“ verwendet. Die Fraktion der Traditionalisten, der die Mehrheit der Führungsschicht angehörte, orientierte sich an der Vergangenheit und damit auch am Vorbild der Wehrmacht, während die Reformer, deren herausragende Figur Wolf von Baudissin war, militärpolitische Reformen anstrebten.
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