Solms-Laubach ist ein Zweig des Adelsgeschlechtes Solms, der von der Linie Solms-Lich abstammt.
Die Grafen zu Solms-Laubach waren Regenten der souveränen Reichsgrafschaft Solms-Laubach, einem reichsunmittelbaren Territorium des Heiligen Römischen Reiches. Sitz des Geschlechtes ist bis heute das Schloss Laubach.
1537 kaufte Graf Philipp von Solms-Lich die damals kursächsische Standesherrschaft Sonnewalde und 1544 das Rittergut Pouch; die Nachfahren seines jüngeren Sohnes Otto (1496–1522) erbten diese, zusammen mit Laubach. Graf Otto zu Solms-Laubach (1550–1612) war der erste aus dieser Linie, der in Sonnewalde residierte. 1596 kaufte Otto auch die Standesherrschaft Baruth samt den Gütern Mahlsdorf und Zesch, welche zum Markgraftum Niederlausitz gehörte. 1602 fiel Otto ferner aufgrund einer Erbverbrüderung mit den Herren von Wildenfels die Herrschaft Wildenfels (südwestlich von Zwickau) anheim, die 1706 unter kursächsische Herrschaft geriet, jedoch als Freie Standesherrschaft Sonderrechte behielt.
Ab 1615 bis 1945 residierte ein eigener, von Laubach abgespaltener Zweig, die Grafen (ab 1888 Fürsten) zu Solms-Baruth, auf Schloss Baruth und später auch auf Schloss Golßen. Auch in Sonnewalde und Wildenfels bildeten sich eigene Zweige.
Der Ast der Grafen zu Solms-Laubach teilte sich weiterhin 1607 in die Zweige Laubach und Rödelheim, als Graf Johann Georg die Grafschaft unter seinen beiden ältesten Söhnen aufteilte: Albert Otto (1576–1610) erhielt Laubach, Utphe und Münzenberg und begründete die eigenständige Grafschaft Solms-Laubach, welche sich bis 1676 im Besitz seiner Nachfahren, der Grafen zu Solms-Laubach, befand. Friedrich (1574–1636) erhielt Rödelheim, einen 5/12-Anteil an Assenheim und Petterweil als eigenständige Grafschaft Solms-Rödelheim.
Der Laubacher Zweig erlosch 1676 und die Grafschaft fiel an Johann Friedrich zu Solms-Wildenfels, dessen Nachfahren den jüngeren Laubacher Zweig bilden. Die Grafschaft Solms-Laubach wurde durch Mediatisierung 1806 ein Teil des neugeschaffenen Großherzogtums Hessen. Mit der Gründung des Deutschen Bundes wurde das Haus Solms-Laubach Standesherr mit dem Prädikat Erlaucht nach Artikel XIV der Deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815. Als Standesherren hatten der Senior des Hauses qua Verfassung automatisch einen Sitz in der 1. Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen. Seit der Säkularisation 1810 gehört auch das Kloster Arnsburg zum Besitz der Grafen zu Solms-Laubach, die bis heute das Schloss Laubach bewohnen. Bis 1928 gehörten auch das Hofgut Utphe und bis 1935 die Burg Münzenberg zum Besitz.
Rudolph zu Solms-Laubach: Geschichte des Grafen- und Fürstenhauses Solms. Adelmann, Frankfurt am Main 1865 (Digitalisat).
Lars Adler: Neuverzeichnung und Digitalisierung der Urkunden des gräflichen Hauses Solms-Laubach. Ein abgeschlossenes Projekt im Rahmen der staatlichen Adelsarchivpflege. In: Archivnachrichten aus Hessen Nr. 13/1 (2013), S. 72–73.
Otto I. | Friedrich Magnus I. | Johann Georg I. | Albert Otto I. | Johann Georg II. | Albert Otto II. | Carl Otto | Johann Friedrich | Friedrich Ernst | Friedrich Magnus II. | Christian August | Friedrich Ludwig Christian | Otto II. | Friedrich | Otto III. | Georg Friedrich
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