Rupert Scholz: Deutscher Politiker (CDU), MdA, MdB, Bundesminister, Senator und Staatsrechtler

Rupert Scholz (* 23.

Mai">23. Mai 1937 in Berlin) ist ein deutscher Politiker (CDU) und Staatsrechtler. Er war von 1981 bis 1988 Senator in Berlin und von 1988 bis 1989 Bundesminister der Verteidigung.

Rupert Scholz: Leben, Positionen, Auszeichnungen
Rupert Scholz (1988)

Leben

Ausbildung und Beruf

Rupert Scholz verlor mit fünf Jahren seinen Vater, der im Januar 1943 als Wehrmachtsoffizier in der Schlacht von Stalingrad fiel. Er wuchs mit seiner Mutter und Schwester im kriegszerstörten Berlin auf. Schon in seiner Schulzeit und während des Studiums unterstützte er die Familie durch Nebentätigkeiten, hauptsächlich auf dem Bau. Seinen ursprünglichen Berufswunsch, Journalist zu werden, stellte er zurück, weil ein Freund seines Vaters ihn ermahnte, „etwas Ordentliches“ zu studieren. Nach dem Abitur 1957 am Gymnasium Steglitz studierte Scholz Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre an der Freien Universität Berlin und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er beendete sein Studium 1961 mit dem ersten Staatsexamen, promovierte 1966 bei Peter Lerche in München mit der Arbeit Das Wesen und die Entwicklung der gemeindlichen öffentlichen Einrichtungen, absolvierte 1967 sein zweites Staatsexamen und habilitierte sich 1971 dann ebenfalls in München mit der Arbeit Die Koalitionsfreiheit als Verfassungsproblem.

1972 nahm er den Ruf der Freien Universität Berlin als ordentlicher Professor auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an. 1978 folgte er dem Ruf der Universität München auf den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Verwaltungslehre und Finanzrecht. Mit Ablauf des Sommersemesters 2005 wurde Scholz emeritiert. Anschließend war Scholz als Of Counsel für das Berliner Büro der internationalen Anwaltskanzlei Gleiss Lutz tätig. In dieser Funktion schrieb er ein Gutachten für die Übernahme der EnBW durch das Land Baden-Württemberg, die später vom Staatsgerichtshof Baden-Württemberg wegen Umgehung des Landtags als verfassungswidrig beanstandet wurde. Im Schadensersatzprozess der Energiekonzerne E.ON, RWE und Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland im Zuge des Atomausstiegs vertrat Scholz die E.ON SE als Anwalt.

Scholz ist Mitautor und -herausgeber des als Standardwerk geltenden Grundgesetzkommentars Dürig/Herzog/Scholz.

Parteilaufbahn

Scholz ist seit 1983 Mitglied der CDU. Von 1998 bis 2001 war er stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Berlin.

Abgeordnetentätigkeit

Von 1985 bis 1988 war er Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. Von 1990 bis 2002 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er von 1994 bis 1998 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von 1998 bis 2002 war er Vorsitzender des Rechtsausschusses.

Scholz war zuletzt (14. Wahlperiode 1998) über die Landesliste Berlin in den Deutschen Bundestag eingezogen. Bei der Listenaufstellung für die Bundestagswahl 2002 wurde er gegen seinen Willen von seiner Partei übergangen und auch in seinem Wahlkreis (Berlin-Tempelhof) nicht wieder nominiert.

Öffentliche Ämter

Von 1981 bis 1983 war er im Senat des Regierenden Bürgermeisters Richard von Weizsäcker Senator für Justiz, von 1982 bis 1988 unter Weizsäcker und dessen Nachfolger Eberhard Diepgen auch Senator für Bundesangelegenheiten des Landes Berlin.

Am 18. Mai 1988 wurde er als Bundesminister der Verteidigung in das Kabinett von Bundeskanzler Helmut Kohl berufen.

Nach seinem Amtsantritt ereigneten sich mehrere Abstürze von Militärflugzeugen, so das Flugtagunglück von Ramstein und ein Absturz in Remscheid mit zahlreichen Toten und Verletzten. In diesem Zusammenhang hatte Scholz eine heftige Kontroverse mit seinem parlamentarischen Staatssekretär Peter Kurt Würzbach, der vorübergehend ein umfassendes Tiefflugverbot verhängen wollte, wogegen sich Scholz sträubte, da die in Remscheid verunglückte Maschine aus 1000 m Höhe abgestürzt war. In der Diskussion um ein Verbot von Tiefflügen verwies Scholz auf die beschränkten deutschen Kompetenzen im Hinblick auf die Flugtätigkeit der Alliierten. Weitere Streitpunkte seiner Amtszeit waren die geplante Verlängerung des Grundwehrdienstes auf 18 Monate und die Kosten der Entwicklung einer Luft-Luft-Rakete für den Jäger 90.

Bei der Kabinettsumbildung 1989 wurde er nicht mehr berücksichtigt und schied daher am 21. April 1989 aus der Bundesregierung aus.

Gemeinsam mit Henning Voscherau hatte Rupert Scholz den Vorsitz der Gemeinsamen Verfassungskommission (GVK) inne, um die nach Art. 5 des Einigungsvertrages „aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes“ zu bearbeiten. Die Gemeinsame Verfassungskommission wurde Ende November 1991 durch Bundestag und Bundesrat eingesetzt und konstituierte sich am 16. Januar 1992. Ihren Abschlussbericht legte sie am 5. November 1993 vor.

Sonstiges Engagement

Scholz war von 1996 bis 2006 Mitglied des Aufsichtsrates des Fußballvereins Hertha BSC, dessen Vorsitz er 2000 übernahm. Scholz ist Kurator bei der Ernst Freiberger-Stiftung Berlin und gehört dem Konvent für Deutschland an.

Privates

Rupert Scholz ist verheiratet mit der promovierten Juristin Helga Scholz-Hoppe, einer ehemaligen Bundesrichterin am Bundesgerichtshof und am Bundesverwaltungsgericht.

Positionen

Atomare Bewaffnung, 2006

2006 forderte der ehemalige Bundesverteidigungsminister die atomare Bewaffnung der Bundeswehr, um „auf eine nukleare Bedrohung durch einen Terrorstaat angemessen, im Notfall also sogar mit eigenen Atomwaffen, reagieren (zu) können“.

Kundus, 2009

Rupert Scholz verteidigte den Luftangriff bei Kundus. Kriegerische Auseinandersetzungen seien dadurch gekennzeichnet „und so auch rechtlich legitimiert, dass der Gegner auch offensiv angegriffen werden darf – auch mit der Konsequenz entsprechend offensiv gezielter Tötung.“

Kriminalität, 2016

Scholz beklagte eine zunehmende Kriminalität und Unsicherheit, auch im Zusammenhang großer Zahlen von Flüchtlingen. Er sah die öffentliche Sicherheit in Gefahr, in Ansätzen gebe es schon rechtsfreie Räume, in denen die Polizei nicht mehr aktiv sei. Neben dem Polizeiversagen fehlten außerdem Grenzkontrollen. Der Schutz des Eigentums und die Sicherheit der Bürger zählte Scholz ebenso wie den Schutz der Grenze zu den Kernbereichen staatlicher Verantwortung.

Asylrecht, 2018

Scholz forderte im Mai 2018 eine Umwandlung des subjektiven, jederzeit einklagbaren Asylrechts in eine institutionelle Garantie objektiv-rechtlicher Art, wie dies in vielen europäischen Nachbarstaaten der Fall sei.

Migrationspolitik, 2020

Er stufte die Migrationspolitik der Kanzlerin Angela Merkel von 2015 als europarechts- und verfassungswidrig ein. „Die Migrationsentscheidung vom Herbst 2015 war verfassungswidrig und europarechtswidrig. Ein Zustand, der bis heute andauert“.

Klimaschutz, 2020

Die Klimadebatte bezeichnete er als hysterisch und polarisierend.

Delegitimierung des Staates, 2024

Rupert Scholz kritisierte am 18. März 2024 in Bild am Sonntag Nancy Faeser wegen ihres Eintretens für die strafrechtliche Verfolgung einer so genannten Delegitimierung des Staates. Dies sei, so Scholz, pure Ideologie und verfassungswidrig: „Sie delegitimiert die Meinungsfreiheit, das Kernrecht unseres demokratischen Rechtsstaates!“ Jeder Bürger habe das Recht, die Regierung zu kritisieren. Scholz verglich den Begriff mit der Diffamierung von Menschen in der DDR wegen staatsfeindlicher Hetze.

Auszeichnungen

Publikationen

Siehe auch

Literatur

  • Werner Breunig, Andreas Herbst (Hrsg.): Biografisches Handbuch der Berliner Abgeordneten 1963–1995 und Stadtverordneten 1990/1991 (= Schriftenreihe des Landesarchivs Berlin. Band 19). Landesarchiv Berlin, Berlin 2016, ISBN 978-3-9803303-5-0, S. 335.
Commons: Rupert Scholz – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

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