Realunion ist die völkerrechtliche Verbindung selbständiger Staaten durch ein gemeinsames Staatsoberhaupt (wie bei der Personalunion, in der Staatspraxis stets ein Monarch), darüber hinaus aber auch durch weitere gemeinsame Institutionen, also Staatsorgane oder Verwaltungseinrichtungen.
Die Verbindung ist also intensiver und stärker verrechtlicht als bei der bloßen Personalunion. Anders als beim Bundesstaat wird aber kein den verbundenen Staaten übergeordnetes Rechtssubjekt geschaffen.
Beispiele sind:
Gewissermaßen ein Gegenstück zur Realunion waren Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz mit gemeinsamem ständischem Landtag (und damit hierin vereinter als Österreich-Ungarn), aber verschiedenen Großherzögen, mithin ohne Union.
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