Als Mitregent eines Herrschers wird ein Thronfolger oder Adeliger bezeichnet, der vom Herrscher – gewöhnlich zwecks Regelung der Nachfolge – zu seinem Stellvertreter erhoben und oft an der Macht beteiligt wird.
Auf diese Weise wurde im Mittelalter allmählich der Übergang von Wahlmonarchien zu Erbmonarchien gefördert. In manchen Fällen erhält der Mitregent eine auf bestimmte Bereiche bezogene Entscheidungsbefugnis. Vereinzelt wurde in der Geschichte auch ein hoher Beamter zum Mitregenten ernannt.
Zu den historisch bedeutsamen Mitregenten zählen:
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