Jahrhundert auch Soldinscher Kreis genannt, war bis 1945 ein Landkreis in der preußischen Provinz Brandenburg. Das ehemalige Kreisgebiet gehört heute im Wesentlichen zum Powiat Myśliborski (Soldiner Kreis) in der polnischen Woiwodschaft Westpommern.
In der nachmittelalterlichen Zeit bildete sich in der Mark Brandenburg eine Gliederung in Kreise heraus. Einer dieser historischen Kreise war der Soldinsche Kreis bzw. der Kreis Soldin, der einen der drei sogenannten Vorderkreise in der Neumark bildete.
Im Rahmen der Bildung von Provinzen und Regierungsbezirken in Preußen erfolgte 1816 im Regierungsbezirk Frankfurt eine Kreisreform, durch die der Kreis Soldin wie folgt verändert wurde:
Aus dem Kreis Arnswalde wechselten die Stadt und das Amt Bernstein sowie die Orte Bärfelde, Krining, Niepölzig, Ruwen, Siede und Tobelhof in den Kreis Soldin.
Aus dem Kreis Königsberg wechselten die Orte Dölzig, Hammer, Herrendorf, Kerkow, Ringenwalde, Rosenthal, Rostin, Rufen, Schildberg, Simonsdorf, Werblitz, Woltersdorf, Wusterwitz und Zernickow in den Kreis Soldin.
Aus dem pommerschenKreis Pyritz wechselten die Orte Bärfelde, Ehrenberg, Gerzlow, Hasselbusch, Liebenfelde, Mandelkow und Rehfeld in den Kreis Soldin.
Aus dem Kreis Soldin wechselte der Ort Groß Mellen in den pommerschen Kreis Saatzig.
Aus dem Kreis Soldin wechselten das Vorwerk Mützelburg und der bisher neumärkische Anteil von Naulin in den pommerschen Kreis Pyritz.
Das Landratsamt des Kreises Soldin war in der Stadt Soldin.
Norddeutscher Bund/Deutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab dem 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Am 1. Juli 1891 wurde der Gutsbezirk Briesenhorst aus dem Kreis Soldin in den Kreis Landsberg a./Warthe umgegliedert.
Zum 30. September 1928 wurden im Kreis Soldin entsprechend der Gebietsreform im Freistaat Preußen nahezu alle Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt. Gegen Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Kreisgebiet im Frühjahr 1945 von der Roten Armee besetzt. Nach Kriegsende wurde das Kreisgebiet von der Sowjetunion unter polnische Verwaltung gestellt. Die einheimische Bevölkerung wurde in der Folgezeit von den polnischen Verwaltungsbehörden vertrieben.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Verkehr
Im Kreis Soldin in der Neumark begann das Eisenbahnzeitalter mit der Stargard-Cüstriner Eisenbahn-Gesellschaft (SCE), die ihre Stammbahn über Soldin – Glasow erst 1882 eröffnet hat >116.a<. Ein Jahr später folgte als Abzweigung die „Glasow-Berlinchener Eisenbahn-Gesellschaft“ >116.a²<, die mit der (SCE) durch Betriebsführungsvereinbarungen verbunden war und nach einiger Zeit von ihr übernommen wurde. 1898 kam die Verlängerung von Berlinchen nach Arnswalde hinzu >116.a²< und 1899 die Linie Pyritz – Jädickendorf, die das Kreisgebiet nur im Nordwesten streifte >116.e<.
Im Osten des Kreises berührte ab 1902 die Kleinbahn Friedeberg-Alt Libbehne einige Gemeinden >115.k<.
Schließlich verband die Preußische Staatsbahn 1912 die Kreisstadt Soldin mit Landsberg an der Warthe >116.d<.
Die elektrische Landwirtschaftsbahn des Ritterguts Bärfelde mit einer Spurweite von 600 mm verband um 1935 das Rittergut Bärfelde mit dem 9,5 km entfernten Bahnhof Ringenwalde an der Bahnstrecke Eberswalde–Fürstenberg/Havel.
Die Zahlen in >< beziehen sich auf das deutsche Kursbuch 1939.
Königliches Statistisches Bureau: Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung. Teil II: Provinz Brandenburg, Berlin 1873, S. 126–131.
Topographisch-statistisches Handbuch des Regierungs-Bezirks Frankfurt a. O. Verlag von Gustav Harnecker u. Co., 1867, S. 206–222.
Topographisch-statistische Uebersicht des Regierungs-Bezirks Frankfurt a. d. Oder. Aus amtlichen Quellen zusammengestellt. Frankfurt a. d. O. 1844, S. 176–185.
Heinrich Berghaus: Landbuch der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Nieder-Lausitz, Band 3, Brandenburg 1856, S. 427–751 (online).
W. Riehl und J. Scheu (Hrsg.): Berlin und die Mark Brandenburg mit dem Markgrafenthum Nieder-Lausitz in ihrer Geschichte und in ihrem gegenwärtigen Bestande. Berlin 1861, S. 426–438.
Friedrich Wilhelm August Bratring: Statistisch-topographische Beschreibung der gesammten Mark Brandenburg. Band 3: Die Neumark Brandenburg enthaltend. Berlin 1809, S. 127–143 (books.google.de); Ortsregister für alle drei Bände, S. 357–390 (books.google.de).
Beiträge zur Geschichte des Bergbaues in der Provinz Brandenburg, Hermann Cramer, Halle 1872–1889, Band 4, Reprint, (Faksimilie), ISBN 978-3-88372-003-6, Potsdam 2011
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