Das Landgericht Schweinfurt ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Es ist eines von 22 Landgerichten im Freistaat Bayern.
Unter dem Namen Landgericht Schweinfurt bestand von 1806 bis 1879 ein bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Schweinfurt. Mainberg behielt noch im unteren Schloss statt des verlorenen bischöflichen Oberamtshofes das Landgericht für den größeren Teil des Schweinfurter Landbezirkes, wurde aber im Jahre 1818 mit dem Landgericht Schweinfurt vereinigt.
Die Landgerichte älterer Ordnung waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in ihrer Funktion als Verwaltungsbehörden von den Bezirksämtern und 1879 in ihrer Funktion als Gerichte von den Amtsgerichten abgelöst wurden. Das bisherige Landgericht Schweinfurt wurde zum Amtsgericht Schweinfurt.
Nach Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes 1879 wurde ein Landgericht im heutigen Sinn gebildet. Vorläufer war das 1857 gegründete Bezirksgericht Schweinfurt.
Der Bezirk des Landgericht (LG) Schweinfurt erstreckt sich neben der kreisfreien Stadt Schweinfurt auf folgende Landkreise:
Das Landgericht Schweinfurt ist eines von sieben Landgerichten, denen das Oberlandesgericht Bamberg übergeordnet ist; nachgeordnet sind die Amtsgerichte in Bad Neustadt an der Saale, Bad Kissingen und Schweinfurt.
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