Die Kommende Süpplingenburg war eine Niederlassung des Johanniterordens in Süpplingenburg (Landkreis Helmstedt, Niedersachsen), die zur Ballei Brandenburg des Johanniterordens gehörte.
Um 1130 als Kollegiatstift gegründet, wurde sie ab ca. 1170 Kommende des Templerorden (urkundlich erstmals 1245 bezeugt!). Nach der Auflösung des Templerordens 1312 wurde sie formal den Johannitern zugesprochen, die die Kommende jedoch erst 1357 tatsächlich in Besitz nehmen konnten. Sie blieb Kommende der Ballei Brandenburg des Johanniterordens bis 1810, war dann Krondomäne des Königreichs Westphalen und wurde 1814 dem letzten Kommendator (vor 1810) Prinz August von Braunschweig-Wolfenbüttel zurückgegeben. Nach dessen Tod 1820 wurde die Kommende herzoglich-braunschweigisches Kammergut.
Die im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel gelegene Kommende Süpplingenburg entstand aus einer der 14 Burgen, die im Verlauf des 9. bis 12. Jahrhunderts entlang der Schunter angelegt wurden. Sie wurde wahrscheinlich noch im 10. Jahrhundert als Sumpfburg durch Kaiser Otto III. begründet. Im 11. Jahrhundert saß Graf Gebhard auf der Burg Süpplingenburg, der sich nach dieser Burg nannte. Er war der Vater des Lothar von Süpplingenburg, der 1125 zum deutschen König gewählt wurde (ab 1133 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches) und auf der Süpplingenburg geboren und aufgewachsen war. Nach älterer Literatur übertrug bereits König Lothar die Süpplingenburg dem Templerorden. Nach neuerer Kenntnis gründete König Lothar hier lediglich ein Kollegiatstift. 1130 wurde auf dem Burggelände der Grundstein zur Stiftskirche St. Johannis gelegt, die 1140 vollendet wurde. Für 1150 ist ein Propst Heinrich nachgewiesen, der mehreren Kanonikern des Kollegiatstiftes vorstand.
Nach derzeitiger Meinung übertrug erst Heinrich der Löwe nach seiner Pilgerfahrt in das Heilige Land 1173 die Süpplingenburg bzw. das Kollegiatstift auf der Süpplingenburg an den Templerorden. Die Templerkommende ist aber erst 1245 urkundlich auch nachgewiesen. 1301 vertauschte Komtur Friedrich von Alvensleben alle Besitzungen des Templerordens in Ellersel (später Wüstung) an das Kloster Althaldensleben. Im selben Jahr erwarb er die Gerichte über das Dorf Süpplingenburg von Herzog Albrecht II. von Braunschweig-Lüneburg. Innerhalb des Templerordens unterstand die Kommende Süpplingenburg dem Präzeptor in Alamannia et Sclavia.
Am 7. Mai 1303 verkaufte Bruder Friedrich Sylvester, Präzeptor der Templer in Deutschland und im Wendland Johannes genannt Felix und Heinrich genannt beim Kirchhof, beide Braunschweiger Bürger, für ein Darlehen von 100 Mark Silber Braunschweiger Gewichts und Währung eine jährliche Rente in Höhe von zehn Mark aus den Ordenshöfen Süpplingenburg und Tempelachim. Sie war jedes Jahr bis zur Rückzahlung des Darlehens zu Martini fällig. Am 14. April 1305 zog der neue Templerpräzeptor Friedrich von Alvensleben die Rente von zehn Mark Silber wieder ein, die sein Vorgänger im Amt am 7. Mai 1303 an Johann Felix und Heinrich vom Kirchhof aus den Höfen Süpplingenburg und Tempelachim verschrieben hatte, und übertrug ihnen stattdessen und gegen Zahlung von weiteren 50 Mark Silbers den Zehnt und sieben Hufen zu Callem (wüst gefallenes Dorf).
1308 bestätigte Herzog Otto von Braunschweig als Kommendator der Kommende Süpplingenburg den Verkauf von zwei Hufen zu Salzdahlum um 32 Mark Silber Braunschweiger Gewichts und Währung an Gerhard Resen, den der Präzeptor Friedrich von Alvensleben getätigt hatte. Die zwei Hufen in Salzdahlum gehörten sehr wahrscheinlich zur Kommende Süpplingenburg.
1312 wurde der Templerorden durch Papst Clemens V. verboten und aufgelöst. Die Güter des Templerordens wurde zumindest in Deutschland formell dem Johanniterorden übertragen. Neben dem Komtur Herzog Otto von Braunschweig lebte zu diesem Zeitpunkt nur noch ein weiterer Ordensbruder namens Luther in der Kommende. Der Wirtschaftshof der Kommende umfasste 20 Hufen. Im Gegensatz zu Frankreich, wo viele Tempelritter sogar auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden, behielt der letzte Templerkomtur Herzog Otto von Braunschweig die Kommende und auch die Einkünfte der curia der Templer auf dem Bohlweg in Braunschweig. Allerdings musste er 1314 auf fünf Hufen in Rethen zugunsten des Kreuzklosters in Braunschweig verzichten, die sich die Kommende wohl zu Unrecht angeeignet hatte. Herzog Otto von Braunschweig, der letzte Templerkomtur, ist bis 1328 auf Süpplingenburg nachweisbar. Wahrscheinlich behielt er die Kommende sogar bis zu seinem Tod 1346. Danach wurde die Kommende quasi von Herzog Magnus I. beschlagnahmt. Nach Sudendorf verkaufte er Schloss Süpplingenburg am 13. Dezember 1347 für 400 Mark Silber Braunschweiger Gewichts an seinen Vetter Herzog Wilhelm II. von Lüneburg, behielt sich aber das Recht vor, die Burg wieder einzulösen.
Die Johanniter setzten schon bald nach der formalen Übereignung der Kommende Titularkomture für die Kommende ein. So wird 1333 ein frater heinricus de zupplingin in einer Urkunde des brandenburgischen Markgrafen Ludwig als Zeuge genannt. 1334 wird er ausdrücklich als bruder heinrich von Cuppelingin de Commendur bezeichnet; und als Zeuge in zwei weiteren Urkunden des Markgrafen Ludwig. Er erscheint auch noch in einer Urkunde des Markgrafen Ludwig von 1339 als Zeuge. Allerdings kamen die Johanniter erst 1357 in den tatsächlichen Besitz der Kommende, indem sie Süpplingenburg gegen Erlegung von 400 Mark reines Silber Braunschweiger Gewichts (quadringentas marcas puri argenti ponderis Bruns) von Herzog Wilhelm II. auslösten. Da Herzog Magnus I. sich immer noch als eigentlicher Eigentümer von Süpplingenburg sah, mussten die Johanniter auch seine Bewilligung zur Einlösung des Pfandes einholen. Magnus I. bestätigte nun diese Einlösung (bzw. de facto Kauf) von Süpplingenburg, behielt sich jedoch die Oberhoheit über die Kommende vor. Außerdem mussten von der Kommende Rossdienste geleistet werden, d. h. im Kriegsfall mussten gerüstete Pferde gestellt werden. Nachdem die Johanniter die Kommende schließlich doch 1357 übernehmen konnten, wurde der Komtursitz in Süpplingenburg umgebaut und zum bevorzugten Aufenthaltsort des Präzeptors der Johanniterballei Brandenburg Hermann von Warberg, eines aus Braunschweig stammenden Adligen. Um 1367 plante er in Süpplingenburg eine Art Großkommende, der die Johanniterniederlassungen in Braunschweig, Gartow, Goslar, Werben und Wietersheim unterstellt oder eingegliedert werden sollten. Möglicherweise sollte Süpplingenburg zum Sitz des Präzeptors (oder Herrenmeisters) für Sachsen, die Mark, Pommern und das Wendland ausgebaut werden. Unter seinem Nachfolger wurden diese Pläne aufgegeben, die Kommenden Gartow, Werben und Wietersheim blieben selbständig. Die Niederlassungen in Braunschweig und Goslar wurden dagegen zu Prioreien herabgestuft. Der St. Johannishof in Braunschweig und auch die Priorei in Goslar wurden der Kommende Süpplingenburg unterstellt.
Am 7. November 1372 konnte Komtur Albrecht von Werberg von Süpplingenburg einen verpfändeten Hof, hinter der Kirche St. Sebastian in Magdeburg gelegen, von Ritter Henning von Steinforde und Heyse, seinem Sohn, für 100 Mark Brandenburgisches Silber wieder einlösen. 1376 nahm Albrecht von Werberg an der Kapitelsitzung im Heimbach teil. Nach der Auftrennung des Johanniterordens in den evangelisch gewordenen Zweiges der Ballei Brandenburg und dem katholisch gebliebenen, nun Malteserorden genannten Zweig, kam es wiederholt zu Streitigkeiten um die Besetzung der Kommende. So versuchte 1581 die katholische Ordenszentrale des Malteserordens einen katholischen Kommendator einzusetzen, der sich jedoch nicht durchsetzen konnte. Auch im Dreißigjährigen Krieg wechselte mehrmals die Besetzung der Kommende mit einem evangelischen und katholischen Kommendator.
Der General und Festungskommandant zu Königsberg Viktor Amadeus Henckel von Donnersmarck galt um 1764 als designierter Komtur zu Süpplingenburg.
Die Kommende war seit Anfang des 18. Jahrhunderts meist verpachtet und blieb auch nachdem sie Kammergut wurde in Verpachtung.
Zur Johanniterkommende Süpplingenburg gehörte auch das Dorf Groß Steinum. 1765 hatte das Gut der Kommende Süpplingenburg 744 Morgen Äcker, 164 Morgen Wiese, 14,5 Morgen Gärten und 55 Morgen Teiche, insgesamt also 977,5 Morgen. 1943 wird die Größe dann mit 314 ha angegeben. 1880 hatte die Domäne nach der Separation eine Größe von 1252 Morgen. Am Ende des 18. Jahrhunderts sollen die Erträge der Kommende nach Büsching jährlich etwa 2.000 Talern betragen haben, nach Krünitz dagegen 3.400 Taler.
1807 wurde das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel in das neu entstandene napoleonische Königreich Westphalen eingegliedert. 1810 wurde der Besitz der Kommende Süpplingenburg verstaatlicht und als Domäne dem Orden der Westphälischen Krone überwiesen, der von Jérôme Bonaparte (König Hieronymus I.), dem Bruder Napoleons und einzigen König des kurzlebigen Königreichs Westphalen, gestiftet wurde. Mit der Verleihung des Ordens war eine jährliche Apanage verbunden, die aus den Einkünften der Ordensdomänen bestritten wurde. Mit der Auflösung des Königreichs Westphalen ab 1813 und der Begründung des Herzogtums Braunschweig 1814 wurde die Kommende unter Angliederung des Amtsvorwerks Schickelsheim an den vorherigen Kommendator Herzog August von Braunschweig-Wolfenbüttel zurückgegeben. Nach dessen Tod 1820 wurde die Kommende Süpplingenburg herzogliches Kammergut. Sie blieb Staatsdomäne bis 1965.
Die Kirche des Kollegiatstifts, der Templer- und der späteren Johanniterkommende ist eine dreischiffige, ursprünglich flachgedeckte Pfeilerbasilika mit Querhaus (mit jeweils einer Apsis) und einem Chorhaus mit geradem Ostschluss. Eine Besonderheit stellt das Gewölbe des südlichen Querhausarmes dar. Auf den Gewölberippen bilden vier Reliefkreuze ein Kruckenkreuz, eines der Ordenszeichen der Templer. In der Mitte des 13. Jahrhunderts wurde sie von den Templern eingewölbt. Eine ursprüngliche Gangkrypta wurde von ihnen zugeschüttet.
1615 brannten die Komtureigebäude ab. Der Komtur Philipp Friedrich von Weidensee und seine Frau konnten sich aus dem brennenden Komtureigebäude nur dadurch retten, dass sie sich an einem Strick aus einem Fenster abseilten.
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