Informationssicherheit Integrität: Merkmal von Datenbestand und von Systemen der Informatik

Integrität (von lateinisch integritas ‚Unversehrtheit‘, ‚Reinheit‘, ‚Unbescholtenheit‘) ist neben Verfügbarkeit und Vertraulichkeit eines der drei klassischen Ziele der Informationssicherheit.

Eine einheitliche Definition des Begriffs Integrität gibt es nicht. In den Evaluationskriterien für Informationssicherheit der frühen 1990er Jahre (ITSEC) wird Integrität definiert als „Verhinderung unautorisierter Modifikation von Information“. Laut Glossar des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik bezeichnet Integrität „die Sicherstellung der Korrektheit (Unversehrtheit) von Daten und der korrekten Funktionsweise von Systemen“. Für Computersysteme werden verschiedene Integritätszustände definiert:

    Korrekter Inhalt
    Diese Integritätsart liegt vor, wenn Sachverhalte der realen Welt korrekt abgebildet werden. Dies soll beispielsweise durch Integritätsbedingungen sichergestellt werden.
    Unmodifizierter Zustand
    Diese Integritätsart liegt vor, wenn Nachrichten unverändert zugestellt werden und Programme und Prozesse wie beabsichtigt ablaufen. Sie entspricht der Definition im BSI-Glossar.
    Erkennung von Modifikation
    Diese Integritätsart liegt vor, wenn unerwünschte Modifikationen, die nicht verhindert werden können, zumindest erkannt werden.
    Temporale Korrektheit
    Diese Integritätsart liegt vor, wenn Nachrichten ausgetauscht und relevante zeitliche Bedingungen, wie etwa Reihenfolgen oder maximale Verzögerungszeiten, eingehalten werden.

Im Kontext elektronischer Kommunikation ist es nicht sinnvoll, Integrität der Daten und Authentizität des Datenursprungs unabhängig voneinander zu betrachten, da eine Nachricht mit modifiziertem Inhalt aber bekanntem Absender ebenso nutzlos sein dürfte wie eine mit unmodifiziertem Inhalt aber vorgetäuschtem Absender.

Umsetzung

Die Veränderung von Daten kann bei einer typischen elektronischen Datenübertragung prinzipbedingt nicht verhindert werden. Technische Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität zielen daher darauf ab, fehlerhafte Daten als solche erkennen zu können und gegebenenfalls eine erneute Datenübertragung durchzuführen.

Eine Möglichkeit der technischen Umsetzung zum Schutz vor Übertragungsfehlern ist eine Prüfsumme, die mitübertragen wird und erkennen lässt, ob die Daten verändert wurden. Diese schützt allerdings nicht vor absichtlicher Veränderung. Mit einem Message Authentication Code können sowohl Übertragungsfehler als auch Manipulationen erkannt werden.

Die genannten Verfahren schützen wiederum nicht vor Totalverlust einer Nachricht, ungewollter Duplikation oder einer veränderten Reihenfolge mehrerer Nachrichten. Diese können durch Maßnahmen wie Quittierungsmeldungen oder Sequenznummern sichergestellt werden.

Siehe auch

Literatur

  • Joachim Biskup: Sicherheit in Computersystemen: Herausforderungen, Ansätze und Lösungen. Springer, Berlin/Heidelberg 2009, ISBN 978-3-540-78441-8 (amerikanisches Englisch: Security in Computing Systems: Challenges, Approaches and Solutions.).
  • Charlie Kaufman, Radia Perlman, Mike Speciner: Netzwerksicherheit: Private Kommunikation in einer öffentlichen Welt. Prentice Hall PTR, Upper Saddle River, New Jersey 2002, ISBN 0-13-046019-2 (amerikanisches Englisch: Network security: private communication in a public world.).
  • Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) Deutschland. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 7. November 1995

Einzelnachweise

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