Fidei defensor („Verteidiger des Glaubens“, weibliche Form fidei defensatrix) ist die lateinische Ursprungsbezeichnung des englischen Titels Defender of the faith und des französischen Titels Défenseur de la foi.
Fidei defensor beziehungsweise Defender of the faith ist ein untergeordneter Titel der englischen (und später britischen, kanadischen und neuseeländischen) Monarchen, seit er König Heinrich VIII. aus dem Hause Tudor am 17. Oktober 1521 von Papst Leo X. verliehen wurde. Andere große katholische Königreiche bekamen ähnliche fromme Titel verliehen, zum Beispiel Apostolischer König (Ungarn), Allerchristlichster König (Frankreich) oder Katholischer König (Spanien).
Der Titel wurde damals in Anerkennung des Buches Assertio Septem Sacramentorum („Verteidigung der Sieben Sakramente“) verliehen, geschrieben von Heinrich und dem dabei ungenannten Thomas Morus zur Verteidigung des sakramentalen Charakters der Ehe und der Vorrangstellung des Papstes. Dies wurde als wichtige Gegenmaßnahme zu den Anfängen der Reformation und besonders den Vorstellungen Martin Luthers gesehen.
Als der Tudorkönig mit Rom brach und sich selbst zum Oberhaupt der Church of England machte, wurde Heinrich der Titel 1530 von Papst Paul III. wieder aberkannt.
Das Parlament von England verlieh jedoch 1544 König Eduard VI. und seinen Nachfolgern den Titel Defender of the faith, nun in ihrer Eigenschaft als Verteidiger des anglikanischen Glaubens, dessen Supreme Governor sie (mit Ausnahme der katholischen Maria Tudor) seitdem sind. Sie stehen dabei formell über dem Erzbischof von Canterbury als Primas. Vor allem geschah diese Verleihung gegen den Katholizismus und damit in genauer Umkehrung der ursprünglichen Zuerkennung durch den Papst. Obwohl die beiden Cromwells, die zwischen 1653 und 1659 Lordprotektoren des republikanischen Englands waren, strenger protestantisch waren als die Monarchie, nahmen sie nicht den Titel Fidei defensor an, der daher bis zur Stuart-Restauration ruhte.
Die lateinische Version des Titels, Fidei defensor, abgekürzt als FD oder FID DEF, wurde zum ersten Mal im Jahre 1714 während der Herrschaft Georgs I. auf Münzen geprägt und ist auf allen britischen Münzen zu finden.
Die meisten anderen Mitgliedsstaaten des Commonwealth, die den jeweiligen Monarchen als Staatsoberhaupt haben, lassen bei der Verwendung des Titels Defender of the faith weg, während sie das einleitende Von Gottes Gnaden beibehalten, z. B. Australien seit 19. Oktober 1973.
Die Worte sind jedoch in einigen Commonwealth Realms noch als Teil des vollen Titels des Monarchen in Gebrauch:
Kanada schloss den Titel nicht deswegen ein, weil der Souverän Schutzherr der Staatsreligion wäre – Kanada hat keine –, sondern weil er als Verteidiger des Glaubens allgemein angesehen wird. In einer Rede an das kanadische Unterhaus sagte Premierminister Louis Saint-Laurent im Jahre 1953:
Andere Länder im Commonwealth ließen den Titel bereits wegfallen, bevor sie ein eigenes Staatsoberhaupt wählten, wie zum Beispiel das muslimische Pakistan zwischen 29. Mai 1953 (als es noch ein Dominion war) bis 23. März 1956 (als es eine Republik wurde): „Königin des Vereinigten Königreiches und Ihrer anderen Reiche und Gebiete, Oberhaupt des Commonwealth“. Andere Länder behielten sie bis zur Schaffung eines eigenen Amts für das Staatsoberhaupt bei, zum Beispiel Irland.
König Charles III. erwägt eine Umdeutung des Titels. Im Jahre 1994 merkte er an: „Ich persönlich sähe sie [seine künftige Aufgabe] eher als der Glaubensverteidiger, nicht [Verteidiger] des Glaubens.“ Gemeint war damit die Verteidigung einer jeglichen Glaubensüberzeugung. Um den Titel formell zu ändern, bedürfte es jedoch der Änderung des Coronation Act aus dem Jahre 1688 und der Zustimmung aller Parlamente der Commonwealthnationen, wie es die Präambel des Statuts von Westminster aus dem Jahre 1931 vorsieht. Obzwar das Fehlen von Artikeln im Lateinischen die alternative Übersetzung erlaubt, würfe diese die Frage auf, ob sie immer noch die Rolle des Monarchen als Oberhaupt der Staatskirche von England wiedergibt, oder andererseits Stellung gegen Ungläubige, die gleichfalls Glaubensfreiheit genießen, bezieht.
Das französische wörtliche Gegenstück findet oder fand Verwendung als
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