Die Feiertage in der Deutschen Demokratischen Republik wurden seit 1967 im gesamten Staatsgebiet einheitlich begangen.
Bis 1966 bestanden in fast allen Landesbereichen 14 Feiertage. Im Zusammenhang mit der Einführung der „Fünftagewoche“ wurden 1966/67 fünf Feiertage gestrichen, sodass – mit zweimaliger Ausnahme 1975 und 1985 – bis zur Wende im gesamten Land neun jährlich begangene Feiertage bestanden. Mit der Abschaffung des nicht in allen Landesteilen begangenen Reformationstags wurde damit auch nicht mehr wie heute in Deutschland zwischen bundeseinheitlichen (zum Beispiel Christi Himmelfahrt, Tag der Deutschen Einheit) und regional begrenzten (zum Beispiel Fronleichnam, Buß- und Bettag) Feiertagen unterschieden.
Gesetzliche, arbeitsfreie Feiertage in der DDR waren:
Feiertag | Datum | Bemerkung |
---|---|---|
Neujahr | 1. Januar | |
Karfreitag | 2 Tage vor Ostersonntag | |
Ostersonntag | siehe Osterdatum | |
Ostermontag | 1 Tag nach Ostersonntag | bis 1967 sowie 1990 |
Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus | 1. Mai | |
Tag der Befreiung | 8. Mai | bis 1967 sowie 1985 |
Tag des Sieges | 9. Mai | nur 1975 |
Christi Himmelfahrt | 39 Tage nach Ostersonntag | bis 1967 sowie 1990 |
Pfingstsonntag | 49 Tage nach Ostersonntag | |
Pfingstmontag | 50 Tage nach Ostersonntag | |
Tag der Republik | 7. Oktober | |
Reformationstag | 31. Oktober | bis 1966 (nicht in den Bezirken Halle und Magdeburg sowie in Berlin (Ost)) |
Buß- und Bettag | Mittwoch vor dem 23. November | bis 1966 |
1. Weihnachtsfeiertag | 25. Dezember | |
2. Weihnachtsfeiertag | 26. Dezember |
Auf der Grundlage von Festlegungen des VII. Parteitags der SED (17. bis 22. April 1967) wurden im Zusammenhang mit der Einführung der „Fünftagewoche“ fünf Feiertage gestrichen.
Da die Verordnung am 28. August 1967 in Kraft trat, waren 1967 Reformationstag sowie Buß- und Bettag keine Feiertage mehr. In der Verordnung war auch bestimmt, dass die Arbeitszeit von Karfreitag und Pfingstmontag am Sonnabend nach Ostern bzw. Pfingsten nachzuholen ist. Diese Regelung wurde wenige Jahre später aufgehoben. Die freien Nachmittage am 24. Dezember (Heiligabend) und 31. Dezember (Silvester) mussten an einem Sonnabend Anfang Dezember vorgearbeitet oder durch einen Urlaubstag ausgeglichen werden.
Nach der politischen Wende in der DDR 1989 wurden die gestrichenen Feiertage (außer dem Tag der Befreiung) kurz vor Ostern 1990 wieder eingeführt; Ostermontag und Christi Himmelfahrt waren in den letzten Monaten der DDR somit wieder gesetzlich arbeitsfreie Feiertage. Der gleichfalls wieder eingeführte Reformationstag blieb gemäß Anlage II Kapitel VIII Sachgebiet C – Sozialer Arbeitsschutz, Abschnitt III, Ziffer 3 bis zum Inkrafttreten landesrechtlicher Regelungen fortgeltendes Recht der DDR und damit gesetzlicher Feiertag in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
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