Eine Bestandsaufnahme ist ein in Alltag, Politik, Wirtschaft, Technik und Wissenschaft sehr häufig angewendetes Verfahren.
Sie ist eine dokumentierte Untersuchung eines Bestandes von einzelnen Gegenständen in Hinsicht auf ein oder mehrere bestimmte Merkmale, die Vollständigkeit zum Ziel hat. Die zu bestimmenden Merkmale und das Verfahren können durch Gesetzgebung, durch Institutionen, durch Personengruppen oder durch einzelne Personen vorgegeben werden. Die Durchführung kann durch Institutionen, Personengruppen oder einzelne Personen erfolgen. Die Anwendung des Verfahrens auf einen einzelnen Gegenstand wird als Erfassung oder Prüfung bezeichnet.
Umfangreiche Bestandsaufnahmen erfordern Regeln für die Ablaufsteuerung, d. h. für die einzelnen Arbeitsschritte und die Reihenfolge der Erfassung. Deren Schritte bedürfen einer Dokumentation. Formen der Dokumentation sind vor allem Liste, Tabelle, Formular, Datenbank, Karte oder Plan. Die Darstellung der einzelnen Merkmale kann dabei numerisch, durch eine Beschreibung mit frei verfasstem Text oder unter Benutzung eines kontrollierten Vokabulars erfolgen, soweit nicht eine grafische Darstellung vorgesehen ist.
Die Erfassung erfolgt über einen gewissen Zeitraum einmalig, in periodischer oder unregelmäßiger Wiederholung oder kontinuierlich. Bei einmaliger oder wiederholter Erfassung wird sie zu einem bestimmten Stichtag beendet. Bei kontinuierlicher Erfassung, wie sie vor allem in Datenbanken erfolgt, kann die Feststellung des Ergebnisses zu jedem beliebigen Zeitpunkt vorgenommen werden.
Das Ergebnis der Bestandsaufnahme ist die Feststellung des Bestandes und wird oft als Bestandsverzeichnis bezeichnet.
Bestandsaufnahmen erhalten allgemein und in bestimmten Rechtsgebieten und Wissenschaften besondere Bezeichnungen, z. B.
Von einer Bestandsaufnahme kann alles erfasst werden, was sich durch Merkmale beschreiben lässt, d. h. alles, was mit den allgemeinen Ausdrücken wie Entität, Gegenstand, Objekt, Sache oder Ding bezeichnet wird.
Als Formen der Präsentation des Ergebnisses der Bestandsaufnahme können entweder alle oder nur eine bestimmte Anzahl von Merkmalen der erfassten Entitäten dargeboten werden. Dabei kommen vor allem in Betracht:
Diese Formen werden entweder ausschließlich oder ergänzend zueinander verwendet. Sie werden in geordneter oder sortierter Form angegeben. Mögliche Methoden der Ordnung sind:
Eine Bestandsaufnahme kann vor allem die Grundlage für eines oder mehrere der folgenden Ziele sein:
Auf Grund von Gesetzgebung:
Nach wissenschaftlichen Vorgaben:
Für wirtschaftliche Zwecke:
Für politische Zwecke:
Nach technischen Vorgaben:
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