Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) (Singular: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, AELF) sind in Bayern 32 Untere Verwaltungsbehörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Das Amtsgebiet wird über die Gebiete der Landkreise und kreisfreien Städte definiert. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELFV).
Die Ämter sind in ihrem Dienstgebiet die direkten Ansprechpartner für Land- und Forstwirte sowie Bürger aus Bayern. Sie bieten Beratung zur Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Betriebswirtschaft, Förderung und Bildung. An vier Ämtern sind Abteilungen Gartenbau (Gartenbauzentren) als Ansprechpartner für die bayerischen Gartenbaubetriebe angesiedelt. An sechs Ämtern gibt es Abteilungen Prüfdienst, die vor allem Kontrollen im Förderbereich durchführen.
Fachzentren an den Ämtern sind ebenfalls überregional für Spezialbereiche zuständig und nehmen Sonderaufgaben wahr, z. B. Tagungen, Wissenstransfer, Forschung, Bildung.
Folgende Themen werden von den Fachzentren bearbeitet:
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